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Gegen den Wind – Bremst eine EU-Klage den französischen Windmarkt aus?
Derzeit garantiert der französische Staat Betreibern von Windkraftanlagen für 15 Jahre eine Einspeisevergütung, die jedes Jahr im November an die Inflation angepasst wird. Anfänglich erhalten sie zehn Jahre lang mindestens 8,2 Cent für jede ins Stromnetz geleitete Kilowattstunde (kWh). Danach hängt der Tarif für weitere fünf Jahre vom Standort und der Produktivität der Anlage ab. Grünstromproduzenten, deren Turbinen in einer windschwachen Gegenden Frankreichs stehen, erhalten weiter bis zu 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Turbinen, die unter wesentlich besseren natürlichen Gegebenheiten produzieren, bringen ihren Betreibern dann noch maximal 2,8 Cent pro Kilowattstunde.
Wie alle Akteure am französischen Windmarkt bislang, kalkulieren die drei geschlossenen Windfonds Leonidas VIII, Leonidas X und Leonidas XI der Leonidas Associates GmbH aus Klachreuth bei Nürnberg mit eben diesen Tarifen. Letzterer ist grade frisch auf den Markt gekommen (ECOreporter.de berichtete). „Insgesamt haben unsere ersten beiden Frankreich-Windfonds Leonidas VIII und Leonidas X 22 Millionen Euro Eigenkapital bei zusammengenommen rund 800 Anlegern einwerben können“, resümiert Max-Robert Hug, Geschäftsführender Gesellschafter von Leonidas Associates.
Dabei seien 9,5 Millionen Euro Anlegerkapital auf Leonidas VIII entfallen, während das Nachfolgeprodukt 12,5 Millionen Euro bei Investoren eingesammelt habe. Die Bauarbeiten für den ersten Windfonds, der in zehn Windräder in der Normandie investiert, haben im August 2012 begonnen. Aktuell werden die Fundamente für die Aufstellung der Türme vorbereitet, erklärt Hug auf Nachfrage von ECOreporter.de. Der Fonds Leonidas X investiert nach der Erhöhungsoption in 14 Windkraftanlagen, für Leonidas XI sollen in elf Turbinen errichtet werden , die an einem Standort in der Champagne-Ardenne stehen sollen. „Dort haben die Geländearbeiten gerade begonnen. Schließlich ist der Fonds Leonidas X erst seit 31. Oktober 2012 platziert. Die Arbeiten zum neuen Fonds Leonidas XI beginnen dann ab Februar 2013“, sagt Hug.
Bildnachweis: Leonidas-Geschäftsführer Max-Robert Hug. / Quelle: Unternehmen
Doch Frankreichs Windkraftbranche hat aktuell mit Gegenwind zu kämpfen: „Gegen den aktuellen Vergütungstarif für Strom aus französischen Windkraftanlagen klagen Windkraftgegner vor der EU-Kommission – offenbar mit Aussicht auf Erfolg“, sagt Alexander Koffka, Sprecher des Wiesbadener Grünstromprojektierers ABO Wind, das auch in Frankreich aktiv ist. „Vorgeworfen wird dem französischen Gesetzgeber gegen EU-Recht verstoßen zu haben, weil der Tarif im Vorfeld nicht bei der EU zur Genehmigung eingereicht wurde“, erläutert Fondsinitiator Hug. Er rechnet nicht damit, dass den Windkraftgegnern Recht gegeben wird. „In der ersten Instanz ist die Klage bereits abgewiesen worden. Nichts anderes ist auch in der zweiten Instanz zu erwarten“, so Hug weiter. Schließlich sei kein einziger der geltenden staatlichen Grünstrom-Einspeisetarife innerhalb Europas mit Genehmigung der EU erlassen worden.
Eine Entscheidung für das laufende Verfahren wird für Mitte 2013 erwartet. „Sollten die Windkraftgegner dann tatsächlich Recht bekommen, müsste ein neuer Gesetzgebungsprozess unter Beteiligung der Europäischen Kommission in Gang gesetzt werden“, erklärt wiederum ABO-Wind-Sprecher Alexander Koffka. Dass weiterhin mit einem festen, auskömmlichen Tarif vergütet werde gelte als unstrittig. Aber: „Für die Zeit zwischen dem Urteil und dem Inkrafttreten der neuen Tarifregelung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das aktuelle Tarifsystem bis zum Inkrafttreten des neuen unverändert weitergeführt oder es gibt eine Übergangsregelung. Für diesen zweiten Fall ist nicht ganz klar, wie hoch die Einspeisevergütung bis zur Verabschiedung eines neuen Tarifs wäre. Windparks, die bereits in Betrieb sind – wie etwa die beiden Parks im Portfolio der ABO Invest AG – sind nicht betroffen“, führt Koffka mit Blick auf die Bürgerumweltaktie der ABO-Wind-Investmentsparte ABO Invest.
Bildnachweis: Alexander Koffka, Unternehmenssprecher von ABO Wind AG/ABO Invest AG. / Quelle: Unternehmen
Auch das französische Projektgeschäft der ABO Wind AG sei von dem laufenden Rechtsstreit nicht beeinträchtigt: „Die Nachfrage am französischen Windmarkt ist unverändert hoch. Gerade große Kunden wie Versorger sind sehr interessiert, weil sie längerfristig denken und eine vergleichsweise kurze Phase der Unklarheit für sie keine Rolle spielt“, sagt Koffka. „Seitens der französischen Politik heißt es, dass der Windbrache durch den Rechtsstreit kein Schaden entstehen soll“, so Koffka weiter. Die Tendenz gehe derzeit dahin, dass das derzeitige Tarifsystem bis zu einer möglichen endgültigen Neuregelung der Einspeisetarife in Kraft bleiben könne.
Aber was würden vorrübergehende Schwankungen oder gar eine zeitweise Aussetzung des Windstromtarifs für geschlossene Fonds bedeuten, die in unfertige französische Windkraftbauvorhaben investieren? Schließlich spielt die feste Einspeisevergütung in der Kalkulation eines geschlossenen Neue-Energie-Fonds in der Regel eine zentrale Rolle. Für die drei Leonidas-Windfonds gibt Initiator Max Robert Hug diesbezüglich Entwarnung: „Anders als in Deutschland, wo das Datum der Inbetriebnahme für den Vergütungsanspruch des Betreibers entscheidend ist, wird der Tarifanspruch in Frankreich an die Erteilung der Baugenehmigung gekoppelt. Ab diesem Zeitpunkt werden Bauherren dort drei Jahre Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte unter den garantierten Bedingungen eingeräumt“, erklärt der Leonidas Geschäftsführer. Und für alle Leonidas-Frankreich-Projekte lägen alle erforderlichen Genehmigungen längst vor.
Windradhersteller wie Nordex SE aus Hamburg oder Vestas Wind Systems aus Randers in Dänemark hatten unlängst erklärt, dass die aktuell herrschende Unklarheit über die Windstromvergütung in Frankreich weitreichende Folgen haben könnte, weil die Banken für solche Projekte in Frankreich nicht mehr so bereitwillig Kredite geben würden. Dazu Fondsinitiator Hug: „Wir haben kein Problem, unsere Windkraftanlagen zu finanzieren. Die verbindliche Zusage zur Finanzierung unserer ersten Anlage in der Normandie liegt bereits vor.“
ABO Invest AG: ISIN DE000A1EWXA4 /WKN A1EWXA