Erneuerbare Energie

Gemeinsame Ausschreibung für Wind und Solar startet

Die erste gemeinsame Ausschreibungsrunde für Erneuerbare Energien ist eröffnet: Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen nehmen zusammen daran teil. Ausgeschrieben werden 200 Megawatt. Solar und Windkraft stehen dabei im direkten Wettbewerb um die geringsten Kosten bei der Stromerzeugung.

Gebotstermin ist der 1. April 2018, teilte die zuständige Bundesnetzagentur mit. Bieter - also die Entwickler/Betreiber von Projekten - können ihre Gebote bis zum 3. April 2018 abgeben. Denn der 1. und der 2. April 2018 sind Sonn- und Feiertage. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,84 Cent je Kilowattstunde.

Ein paar Abweichungen von bisherigen Regeln

Grundsätzlich gelten bei dieser Ausschreibung die Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Allerdings gibt es auch Abweichungen. Bei Geboten für Windkraft an Land werde die Vergütung anders berechnet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Der Zuschlagswert werde unabhängig vom Standort der Anlage zur Berechnung der Förderung verwendet.

Zudem sollen die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften in den gemeinsamen Ausschreibungen generell nicht angewendet werden (mehr zu den Problemen rund um diese Privilegien lesen Sie hier). Und bei solaren Freiflächenanlagen sei es möglich, in vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen Gebote mit einem Umfang von bis zu 20 Megawatt (statt bis zu 10 Megawatt in den Ausschreibungen nach dem EEG) abzugeben, so die Bonner Behörde.

Verteilnetz-Kosten sollen mit berücksichtigt werden

Eine weitere große Besonderheit bei diesen Ausschreibungen seien die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete und die Verteilernetzausbaukomponente. Mit ihnen sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch neue Windenergie- und Solaranlagen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Weitere Teilnahmevoraussetzung für Windräder an Land ist die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. März 2018.
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