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Genehmigungsflächen für Offshore-Windkraft sollen erweitert werden
Der Raumordnungsplan für die Ausschließliche Wirtschaftszone wird voraussichtlich zu Gunsten der Offshore-Windkraft geändert. Das geht aus dem Energie-Newsletter der Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Sieder & Coll. hervor. Die Ausschließliche Wirtschaftszone ist die 200-Meilen-Zone entlang einer Küstenlinie, in der der Küstenstaat in begrenztem Umfang Hoheitsrechte wahrnehmen kann. Der im Juni vorgelegte Entwurf für einen Raumordnungsplan war der Kanzlei zufolge vor allem wegen seiner negativen Auswirkung auf die Offshore-Windkraft abgelehnt worden.
Die darin vorgesehenen Genehmigungsflächen für Offshore-Windkraft habe nicht ausgereicht, um das Ziel der Bundesregierung zu erfüllen, bis 2020 rund 30 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Dafür seien Windkraft-Kapazitäten zwischen 25.000 und 30.000 Megawatt erforderlich. Nach dem Entwurf hätten jedoch nur 10.000 Megawatt aufgestellt werden dürfen. In dem Neuentwurf soll die Ausschlusswirkung für Offshore-Windkraft nur für so genannte Natura 2000-Gebiete gelten. Das sind Schutzgebiete, die von der EU bestimmt werden.
Außerdem sollen nicht genutzte Genehmigungen für Offshore-Standplätze bis 2011 befristet werden, um den Realisierungsdruck in der Branche zu erhöhen.
Die darin vorgesehenen Genehmigungsflächen für Offshore-Windkraft habe nicht ausgereicht, um das Ziel der Bundesregierung zu erfüllen, bis 2020 rund 30 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Dafür seien Windkraft-Kapazitäten zwischen 25.000 und 30.000 Megawatt erforderlich. Nach dem Entwurf hätten jedoch nur 10.000 Megawatt aufgestellt werden dürfen. In dem Neuentwurf soll die Ausschlusswirkung für Offshore-Windkraft nur für so genannte Natura 2000-Gebiete gelten. Das sind Schutzgebiete, die von der EU bestimmt werden.
Außerdem sollen nicht genutzte Genehmigungen für Offshore-Standplätze bis 2011 befristet werden, um den Realisierungsdruck in der Branche zu erhöhen.