Anleihen / AIF

Genusscheine garantieren Einsatz zurück - außer bei Verlusten

(TZ) Ob UmweltBank, EECH oder andere: Genuss- Scheine sind in den letzten Monaten zu einem häufig genutzten Finanzierungsinstrument geworden. Der Beitrag erläutert die wichtigsten Details. Genuss-Scheine - auch kurz "Genüsse" genannt - sind Wertpapiere, die in Deutschland börslich und außerbörslich gehandelt werden. Sie verbriefen bestimmte Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen. Inhaber von Genuss-Scheinen haben kein Teilnahme- und Stimmrecht auf den Hauptversammlungen, sodass sie bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen nicht mitreden können.

Genuss-Scheine werden als Inhaber- oder Namenspapiere ausgegeben, wobei die Inhaberpapiere dominieren. Bei Inhaberpapieren ist ein Berechtigter namentlich nicht benannt, das Vermögensrecht kann daher von jedem geltend gemacht werden, der das Wertpapier vorlegt.

Instrument der Erfolgsbeteiligung

Genuss-Scheine werden von Kreditinstituten und Wirtschaftsunternehmen emittiert. In Deutschland werden sie vor allem von Banken und Sparkassen ausgegeben. Ihre Ausgabe kann unterschiedliche Anlässe haben. Sie können als Entschädigung für besondere Leistungen von Anteilseignern im Zusammenhang mit Gründungs-, Sanierungs- und Verschmelzungsvorgängen dienen. Ferner können sie als Instrument der Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern eingesetzt werden oder als eigenständiges Finanzierungsinstrument. Da die Genuss-Scheine im Gegensatz zu Aktien kein Stimmrecht gewähren, besteht für die emittierende Gesellschaft der Vorteil, dass die bestehenden Beteiligungsverhältnisse nicht verändert werden. Bei Aktiengesellschaften muss die Hauptversammlung der Emission mit einer Dreiviertel- Mehrheit zustimmen. Aktionäre haben ein Bezugsrecht, da die Genuss-Scheine Anteile am Gewinn der Gesellschaft verbriefen.

Anrecht auf Zinsen

Gemeinsam sind den meisten Genuss-Scheinen der Anspruch auf Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nennwert sowie ein grundsätzliches Anrecht auf eine jährliche Zinsausschüttung. Zum Kauf von Genuss- Scheinen muss der Anleger ein Kreditinstitut beauftragen, das die Wertpapiere beim Ausgeber oder über die Börse besorgt. Die Laufzeit liegt bei zehn und mehr Jahren. Einige Genuss-Scheine werden sogar unbefristet herausgegeben, sehen aber ein Kündigungsrecht sowohl für den Inhaber als auch für den Emittenten vor. Die Zuordnung der Genuss-Scheine zu einer bestimmten Wertpapierkategorie ist nicht möglich, da Genuss-Scheine unterschiedlich ausgestaltet sein können. Eine verbindliche gesetzliche Regelung existiert nicht. Ob sich ein Genuss-Schein mehr den Anleihen oder mehr den Aktien zuordnen lässt, muss der Anleger dem jeweiligen Ausgabeprospekt entnehmen.

Feste oder variable Zinsen

Man unterscheidet festverzinsliche und variabel verzinsliche Genuss-Scheine. Bei fest verzinslichen Genuss-Scheinen erhält der Anleger während der gesamten Laufzeit einen festen, gleich bleibenden Zinssatz auf den Nennwert des Genuss-Scheins. Bei variabel verzinslichen Genuss-Scheinen ist die sicherste Variante, dass der Zins in regelmäßigen Abständen an einen Referenzzinssatz wie beispielsweise den EURIBOR angepasst wird. Die Verzinsung kann aber auch von der Gewinnentwicklung des Unternehmens abhängen. Die Höhe der Zinsausschüttung orientiert sich dann an der gezahlten Dividende oder an der Eigenkapitalrendite des Unternehmens. Manche Genuss-Scheine bieten eine Mindestverzinsung. Den Kombinationsmöglichkeiten sind im Einzelfall keine Grenzen gesetzt. Möglich ist zum Beispiel eine Basisverzinsung von 5 Prozent plus jeweils 0,25 Prozentpunkte je 0,5 Euro Dividende. Welche Ausstattungsmerkmale ein bestimmter Genuss- Schein aufweist, lässt sich dem Emissionsprospekt entnehmen. Diesen sollte der Anleger vor dem Kauf eines Genuss-Scheins sorgfältig prüfen. Nur so kann man erkennen, worauf man sich einlässt.

Wie gut ist die Bonität des Emittenten?

Der Inhaber eines Genuss-Scheins trägt mehrere grundsätzliche Risiken: Erstens hat der Rückzahlungsanspruch aus dem Genuss-Schein nur nachrangigen Charakter. Im Konkursfall des emittierenden Unternehmens erhalten die Investoren ihren Anlagebetrag daher erst zurück, wenn die vorrangigen Gläubiger (Kreditgeber, Lieferanten, Anleihebesitzer) befriedigt worden sind. Zweitens hängen die Zinszahlungen - anders als bei Anleihen - vom erzielten Gewinn des emittierenden Unternehmens ab. Verluste des Emittenten können sogar den Rückzahlungsbetrag reduzieren. Vor dem Kauf eines Genuss- Scheins sollte sich der Anleger daher umfassend über die Bonität des Emittenten erkundigen. Wichtige Informationen bieten die Unternehmensergebnisse der vergangenen Jahre, die auf Genuss-Scheine in der Vergangenheit ausgeschütteten Beträge sowie die allgemeine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens. Ist die gebotene Verzinsung vergleichsweise hoch, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass die Genuss-Scheinanlage sehr riskant ist.

Grundsätzlich sind Genuss-Scheine nur zur Depotbeimischung geeignet. Welcher Genuss-Schein angesichts der Vielzahl von Varianten geeignet ist, hängt von der individuellen Risikoneigung, der gewünschten Rendite und der Anlagedauer ab.
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