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Gericht kippt rückwirkende Preisvorteile für industrielle Stromfresser
Für viele Verbraucher steigt der Strompreis zum Jahreswechel gewaltig an. Gegner der Erneuererbaren Energien machen dafür vor allem die EEG-Umlage verantwortlich. Das Instrument, mit dem eigentlich die Energiewende - also der Ausbau der Grünstrom-Kapazitäten in Deutschland - durch die Allgemeinheit der Stromverbraucher finanziert werden soll. Während 2012 noch 3,6 Cent pro Kilowattstunde auf jeder Stromrechnung für die Umlage reserviert waren. Werden es 2013 5,74 Cent sein. Großen Anteil an dieser viel diskutierten Steigerung haben großzügige Ausnahmen, die die Bundesregierung Industrieunternehmen bei ihren Stromrechnungen gewährt. Diese Nachlässe bis hin zur Komplettbefreiung von der EEG-Umlage beginnen, sobald ein Unternehmen jährlich eine Gigawattstunde Strom verbraucht. Erst zu Jahresbeginn 2012 hatte die Bundesregierung um den Faktor zehn gesenkt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf kippte in einem aktuellen Urteil [Az. VI-3 Kart 46/12 (V)] eine rückwirkende Strompreis-Vergünstigung für Industrieunternehmen für das Jahr 2011. Der Mobilfunk-Riese Vodafone hatte im Dezember 2011 beantragt, rückwirkend für das Gesamtjahr 2011 von den Netzkosten freigestellt zu werden. Die Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen, wollte die Freistellung jedoch erst ab Dezember 2011 gewähren. Das Gericht ging in seinem Urteil noch weiter: Weil die Netzgebühren kalenderjährlich berechnet würden, könne die Befreiung erst ab 2012 gelten, so das Gericht.
Die Stromnetzkosten machen ein Fünftel der gesamten Stromrechnung von Normalverbrauchern aus. Nach einer Gesetzesänderung 2011 können sich große Stromfresser unter den Industrieunternehmen, genauer solche die mindesten 10 Gigawattstunden jährlich verbrauchen, von diesen Kosten freistellen lassen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf könnte große Folgewirkung haben, denn allein vor diesem Gericht sind 40 vergleichbare Fälle anhängig. Allerdings wird auch an anderen Stellen gegen das EEG-Umlagesystem geklagt. Näheres zum Streit um die EEG-Umlage erfahren Sie hier.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf kippte in einem aktuellen Urteil [Az. VI-3 Kart 46/12 (V)] eine rückwirkende Strompreis-Vergünstigung für Industrieunternehmen für das Jahr 2011. Der Mobilfunk-Riese Vodafone hatte im Dezember 2011 beantragt, rückwirkend für das Gesamtjahr 2011 von den Netzkosten freigestellt zu werden. Die Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen, wollte die Freistellung jedoch erst ab Dezember 2011 gewähren. Das Gericht ging in seinem Urteil noch weiter: Weil die Netzgebühren kalenderjährlich berechnet würden, könne die Befreiung erst ab 2012 gelten, so das Gericht.
Die Stromnetzkosten machen ein Fünftel der gesamten Stromrechnung von Normalverbrauchern aus. Nach einer Gesetzesänderung 2011 können sich große Stromfresser unter den Industrieunternehmen, genauer solche die mindesten 10 Gigawattstunden jährlich verbrauchen, von diesen Kosten freistellen lassen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf könnte große Folgewirkung haben, denn allein vor diesem Gericht sind 40 vergleichbare Fälle anhängig. Allerdings wird auch an anderen Stellen gegen das EEG-Umlagesystem geklagt. Näheres zum Streit um die EEG-Umlage erfahren Sie hier.