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Gesetzentwurf zur Neuregelung der Honoraberatung stößt auf Kritik

Wichtige Teile der Neuregelungen für freie Finanzvermittler sollen künftig auch für Honorarberater gelten. So sieht es ein aktueller Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Branchenverbände begrüßen das neue Papier, üben jedoch deutliche Kritik an Details.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch Honorarberater zusätzliche Ansprüche erfüllen müssen. Etwa, indem sie einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Außerdem führt er eine Gewerbeerlaubnispflicht für Honorarberater ein. Bevor sie die Beratung beginnen, müssen Kunden dem Papier zufolge „in verständlicher Weise darüber informiert werden, dass die Anlageberatung auf Honorarbasis erbracht wird“.

Den Empfehlungen muss ein ausreichender Marktüberblick zugrunde liegen. Das bedeutet unter anderem, dass Berater sowohl über die Anlageprodukte als auch über die Anlageklassen umfassend beraten müssen. Auch die Beschränkung auf hauseigene Produkte einer Honorarberaterbank soll untersagt werden.

Verboten werden sollen zudem Geschäfte, die zu Interessenkonflikten führen. Etwa solche, in denen der Berater dem Anbieter zu enge wirtschaftliche Verbindungen pflegen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Berater über Interessenverbände mit dem Anbieter verbunden wäre oder gar selbst Geschäftspartner ist.

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfes ist das Provisionsverbot. So der Entwurf Gesetz wird, dürfte ein Honorarberater zwar auch Anlageprodukte anbieten, die nicht ohne Provision erhältlich sind. Dies aber nur, wenn er die Provision „unvermindert und unverzüglich“ an den Kunden weiterleitet. Diese Einschränkung des Provisonsverbots machen die Autoren des Papiers mit dem Hinweis, dass Anlegern geeignete Produkte, die bislang überhaupt nicht provisionsfrei erhältlich sind ,bei der Beratung nicht vorenthalten werden sollen.

Der Berufsverband der Honorarberater (BVDH) vertritt nach eigenen Angaben knapp 1.500 von geschätzten 2000 Honorarberatern in Deutschland. Er mahnt besonders in Detailfragen Nachbesserungsbedarf an. Die Kritik setzt besonders beim Provisionsverbot an: Hier fordert der Branchenverband, die  Termini „unvermindert und unverzüglich“ genau zu definieren um Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden. Ebenso tritt der BVDH für eine klare Bezeichnungspflicht für Finanzberatung auf Provisionsbasis ein. Außerdem plädiert der Verband für die steuerliche Gleichstellung von Honoraren und Provisionen.

Die Bundesinitiative der Honorarberater ist eine weitere Interessenvertretung der Branche. Sie zählt nach eigener Aussage 700 Mitglieder. Thomas Abel, Mitbegründer der Initiative, kritisiert, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf nur Geldanlage- und Kapitalmarktangebote berücksichtigt sind, nicht aber Versicherungen oder Finanzierungen und Bausparangebote.

Dies sieht der BDHV ebenso kritisch. Dessen Begründung: Ein Berater der ganzheitlich arbeite, könnte einerseits Kapitalanlagen auf Honorarbasis anbieten und müsse andererseits Versicherungen auf Provisionsbasis vertreiben. Die Nichtberücksichtigung von Versicherungen gehe an der Beratungspraxis von Finanzberatern vorbei. Im Alltag würden selten konkrete Produkte nachgefragt, dafür aber abstraktere Beratungswünsche, wie etwa das Thema Altersvorsorge. Opens external link in new windowHier finden Sie ein Interview mit, Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der quirin Bank und Vorstand des BVDH, zum Thema Honorarberatung.
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