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Gesetzesnovelle macht Kraft-Wärme-Kopplung lukrativer
Bei Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die zur Stromerzeugung produzierte Wärme anschließend für Heizzwecke genutzt. Hierdurch erreichen KWK-Anlagen eine deutlich höhere Effizienz als reine Stromerzeugungsanlagen. In Deutschland wird derzeit rund 15 Prozent des Stroms in KWK-Anlagen erzeugt. Die Bundesregierung will diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern, dazu hat sie sich gegenüber der EU verpflichtet. Nun hat ihre Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes auch die Zustimmung des Bundesrat erhalten. Damit kann das Gesetz nach Veröffentlichung im Amtsblatt im Laufe des Sommers in Kraft treten.
Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich einen Ausgleich von noch einmal 0,3 ct/kWh. Zudem werden Investitionen in Wärmenetze stärker unterstützt. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Denn Wärmespeicher erlauben eine bessere Abstimmung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit der fluktuierenden Einspeisung Erneuerbarer Energien. KWK-Anlagen mit Wärmespeichern können zeitweise unabhängig vom Wärmebedarf Strom einspeisen und die gleichzeitig erzeugte Wärme in Speichern zwischenlagern. Diese kann dann später bei entsprechendem Wärmebedarf abgerufen werden.
Die KWK-Förderung wird von den Stromverbrauchern über eine Umlage finanziert, die auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Dieser Deckel soll sicherstellen, dass die Belastung der Verbraucher ca. 0,3 ct/kWh nicht übersteigen kann.
Die 2 G Energy AG aus Heek ist eine Spezialistin für KWK-Anlagen. Im Mai hatten wir mit deren Vorstandschef Christian Grotholt über die Bedeutung der Novellierung des KWK-Gesetzes gesprochen. Per Mausklick gelangen Sie zu dem Beitrag.
Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich einen Ausgleich von noch einmal 0,3 ct/kWh. Zudem werden Investitionen in Wärmenetze stärker unterstützt. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Denn Wärmespeicher erlauben eine bessere Abstimmung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit der fluktuierenden Einspeisung Erneuerbarer Energien. KWK-Anlagen mit Wärmespeichern können zeitweise unabhängig vom Wärmebedarf Strom einspeisen und die gleichzeitig erzeugte Wärme in Speichern zwischenlagern. Diese kann dann später bei entsprechendem Wärmebedarf abgerufen werden.
Die KWK-Förderung wird von den Stromverbrauchern über eine Umlage finanziert, die auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Dieser Deckel soll sicherstellen, dass die Belastung der Verbraucher ca. 0,3 ct/kWh nicht übersteigen kann.
Die 2 G Energy AG aus Heek ist eine Spezialistin für KWK-Anlagen. Im Mai hatten wir mit deren Vorstandschef Christian Grotholt über die Bedeutung der Novellierung des KWK-Gesetzes gesprochen. Per Mausklick gelangen Sie zu dem Beitrag.