Erneuerbare Energie

Gesetzespaket zur Energiewende beschlossen – Opposition sieht bereits Korrekturbedarf

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag gestern dem umfangreichen Gesetzespaket zugestimmt, das die Energiewende von der konventionellen hin zur Erneuerbaren Energie in Deutschland ebnen soll. Damit soll 2022 der letzte bis dahin noch laufende deutsche Atommeiler abgeschaltet werden. Die acht Atomkraftwerke, die während des Moratoriums abgeschaltet worden waren, sollen gar nicht mehr hochgefahren werden. Ein AKW soll bis 2013 als „kalte Reserve“ im Wartestand verbleiben. Wegen der verkürzten Laufzeiten müssen Energieversorger nicht mehr in den Energie- und Klimafonds einzahlen. Bis 2020 soll der Anteil der regenerativen Energien von 17 auf 35 Prozent gebracht werden.


Nach teils hitzigen Debatten standen 79 Gegenstimmen 513 Ja-Stimmen gegenüber, 8 Abgeordnete enthielten sich, 19 gaben ihre Stimme nicht ab.


Insgesamt wurde über acht Gesetze abgestimmt. Neben dem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie wurde dabei auch die Neufassung des Erneuerbare Energien-Gesetzes gebilligt. Weitere Nachbesserungen bei den Vergütungsregeln für Wind- und Solarstrom, die vor allem die Grünen im Umweltausschuss beantragt hatten, fanden keine Mehrheit. Streitpunkte im EEG-Entwurfs, wie die Ausweitung der Photovoltaik-Vergütung für Freiflächenanlagen oder die Begrenzung der Förderung für Kleinanlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) auf 70 Prozent ihrer Spitzenleistung wurden Gesetz.


Auch die Ausweitung des Zubauziels für Photovoltaik von 3.500 auf 5.000 Megawatt, wie es die Grünen im Umweltausschuss forderten, bekam keine Mehrheit. Die Forderung einiger CDU-Politiker nach einem jährlichen Deckel bei 1.000 MW Photovoltaikzubau setzte sich allerdings ebenso wenig durch.


Wie bereitsOpens external link in new window berichtet, wurden im Besonderen die Einschnitte bei der Degression von der Vergütung für Onshore-Windkraft und bei der Eigenverbrauchsregelung für Solarstrom im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf nachgebessert. Während die jährliche Absenkung der des Fördersatzes für Windkraft auf nun laut EEG ein Prozent beträgt, bleiben die Regeln für den Eigenverbrauch von Solarstrom zunächst unangetastet.


Die SPD kritisierte vor allem das Tempo mit dem dieses komplexe neue Regelwerk durch die politischen Instanzen gebracht worden war. Der energiepolitische Sprecher der Grünen prognostizierte weiteren Nachbesserungsbedarf beim EEG. Einige Umweltschützer wie Greenpeace begrüßten zwar den Atomausstieg, kritisierten den Energiewendefahrplan der Regierung jedoch als halbherzig und zu langsam. Greenpeace hatte sich im Verlauf der gesamten Energiewende-Diskussion für einen Atomausstieg bis 2015 ausgesprochen.


Jenseits des EEG und des Atomausstiegs beschloss der Bundestag auch die Veränderung der Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung. Hier wurde der Topf für verbilligte Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf 1,5 Milliarden Euro angehoben. Außerdem wurden steuerliche Vorteile für Hausbesitzer beschlossen.


Nach der Entscheidung im Bundestag wird sich der Bundesrat am 8. Juli mit dem Gesetzespaket beschäftigen. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung ist allerdings das einzige, dem der Bundesrat zustimmen muss. Weil sich die Länder Einnahmeausfälle befürchten, ist dieses Gesetz noch strittig. Stimmt der Bundesrat dagegen, startet ein Vermittlungsverfahren, das die vollständige Umsetzung der Energiewende verzögern würde.
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