Anleihen / AIF

Gläubigerausschuss soll Prokon-Pleite aufarbeiten

Gibt es für die 75.000 von der Prokon-Pleite betroffenen Kleinanleger im Rahmen der Insolvenz noch etwas zu holen? Dieser Frage widmet sich ein Gläubigerausschuss, der mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin an der Aufarbeitung der finanziellen Situation des Windkraftprojektierers aus Itzehoe arbeiten soll. Das zuständige Amtsgericht bestellte den Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding & Barth zum Mitglied des Gläubigerausschusses der Prokon Regenerative Energien GmbH bestellt.


„Es wird nun darum gehen zu ermitteln, ob das Unternehmen tatsächlich insolvent ist und wenn ja, wie viel Masse vorhanden ist, die zur Befriedigung der Zahlungsansprüche der Anleger zur Verfügung steht“, sagt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht und Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Mit der Ende Januar von Prokon eingereichten Insolvenz stünden „die rund 1,4 Milliarden Euro im Feuer, die das Unternehmen in den letzten Jahren bei etwa 75.000 Anlegern mit Genussrechten eingesammelt hatte“, so der Fachanwalt. Zudem werde der Gläubigerausschuss prüfen, ob Prokon Anlegergeld zweckentfremdet haben könnte. Das geschehe vor dem Hintergrund, dass gegen Prokon immer wieder der Verdacht geäußert worden war, das Unternehmen habe Genussrechtskapital nicht für den Geschäftsbetrieb genutzt, sondern zur Zahlung der Zinsen anderer Genussrechtanleger. Eine solche Zweckentfremdung wäre ein so genanntes Schneeballsystem. Prokon selbst hatte diesem Vorwurf energisch widersprochen.

Bildnachweis: Rechtsanwalt Klaus Nieding von Nieding + Barth. / Quelle: Unternehmen


Was Anwälte zum Schneeballsystem-Vorwurf gegen Prokonsagen
Kapitalanlagerechtler stützen die These, dass der Windkraftprojektierer kein Schneeballsystem betrieben hat. „Nach meiner Auffassung ist Prokon kein Schneeballsystem, obwohl manche Aspekte rund um die Genussrechte einen Verdacht begründen könnten“, sagt beispielsweise der Rechtsanwalt Florian Nolte von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Dabei bezieht sich der Jurist auf die letzte von Wirtschaftsprüfern abgenommene Bilanz von Prokon aus 2011: Die dort aufgeführten Sachwerte (etwa bestehende Windparks) könnten zur Schaffung von Liquidität veräußert werden, argumentiert er. Ein weg, den Prokon-Chef Carsten Rodbertus auf der Pressekonferenz nach dem Insolvenzantrag selbst auch angesprochen hatte (ECOreporter.de  berichtete). „Die Situation bei Prokon ist mit den offenen Immobilienfonds vergleichbar. Diese hatten auch nicht die Liquidität, um die Anteilsrücknahmen der Anleger zu zahlen und werden nach Aussetzung des Handels nun abgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Nolte. „Langfristige Sachwertinvestitionen mit kurz laufenden Anlegergeldern zu finanzieren, begründet immer das Risiko eines Liquiditätsengpasses. Das ist dann kein Schneeballsystem“, führt der Jurist weiter aus. Auch die DSW stand bisher auf dem Standpunkt, Prokon betreibe kein Schneeballsystem.

ECOreporter.de hatte das Risiko in der Konstruktion der Prokon-Genussrechte bereits im Dezember 2013 offengelegt und vor dem Szenario, das später eintrat,  gewarnt. Dem Fall Prokon hat ECOreporter.de darüber hinaus eine  Sonderseite (Link entfernt) gewidmet, die unter anderem weitere Tipps von Anwälten enthält, was betroffene Anleger für ihr Geld tun können.
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