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Grünes Licht für Förderung von Solarstromspeichern
Künftig wird der Staat den Kauf neuer Batteriespeicher für kleine Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung bezuschussen. Das KfW-Programm zur Förderung von Solarstromspeichern startet nun doch definitiv am 1. Mai, also in knapp zwei Wochen. Darauf weist der Branchenverband BSW Solar hin. Der Start der Förderung war zunächst ausgesetz worden, weil die Bundesregierung die Finanzierung noch nicht hatte sicherstellen können (mehr erfahren Sie hier). Dies sei allerdings nun geschehen.
Ursprünglich sollten 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bank) vergibt unter der Programm-Nummer 275 im ersten Jahr der Förderung zunächst insgesamt 25 Millionen Euro. Gefördert werden nur Stromspeicher für Anlagen bis Maximal 30 kW Leistungskapazität, also solche, die auf privaten Hausdächern errichtet werden.
Solaranlagenbetreiber, die einen staatlich bezuschussten Solarstromspeicher haben wollen, müssen mit ihren Photovoltaikanlagen bis bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Betreiber mindestens 40 Prozent des selbst produzierten Stroms auch selbst verbrauchen. Maximal 60 Prozent dürfen ins Stromnetz eingespeist und somit nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) für 20 Jahre fest vergütet werden. Wer seine Solaranlage nachrüstet hat allerdings nur Anspruch auf die Förderung, wenn die Anlage 2013 in Betrieb gegangen ist. Für Betreiber älterer Anlagen gibt es laut Bekanntmachung der Regierung keinen Förderanspruch.
Ursprünglich sollten 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bank) vergibt unter der Programm-Nummer 275 im ersten Jahr der Förderung zunächst insgesamt 25 Millionen Euro. Gefördert werden nur Stromspeicher für Anlagen bis Maximal 30 kW Leistungskapazität, also solche, die auf privaten Hausdächern errichtet werden.
Solaranlagenbetreiber, die einen staatlich bezuschussten Solarstromspeicher haben wollen, müssen mit ihren Photovoltaikanlagen bis bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Betreiber mindestens 40 Prozent des selbst produzierten Stroms auch selbst verbrauchen. Maximal 60 Prozent dürfen ins Stromnetz eingespeist und somit nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) für 20 Jahre fest vergütet werden. Wer seine Solaranlage nachrüstet hat allerdings nur Anspruch auf die Förderung, wenn die Anlage 2013 in Betrieb gegangen ist. Für Betreiber älterer Anlagen gibt es laut Bekanntmachung der Regierung keinen Förderanspruch.