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Grünstromunternehmen siegt vor Gericht - Windpark darf umgesetzt werden
Die ABO Wind AG, Wiesbadener Spezialist für Planung, Bau und Betrieb von Windkraft- und Bioenergieanlagen, hat einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte den Antrag der Stadt Friedberg auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom September 2008 ab. Dieses hatte die Friedberger Planungspolitik in Bezug auf Windenergie für unzulässig und den Bebauungsplan für nichtig erklärt. Die Ablehnung eines Bau-Antrags der ABO Wind war als „rechtswidrig“ bewertet worden.
Diese hatte im Dezember 2004 beantragt, fünf Windenergieanlagen mit 100 Meter Nabenhöhe und 38,5 Meter langen Rotoren zu errichten. Die Friedberger Kommunalpolitiker wollten die Nabenhöhe jedoch auf maximal 50 Meter begrenzen und blockierten laut Abo Wind das Projekt jahrelang. Das Wiesbadener Grünstromunternehmen erwartet nun eine baldige Genehmigung ihres projektierten Windparks. Das Kasseler Urteil sei nicht mehr anfechtbar.
Aktien der ABO Wind AG werden über das Ettlinger Wertpapierhandelshaus Valora und die Bad Mergentheimer DepotVG gehandelt.
ABO Wind AG: ISIN DE0005760029 / WKN 576002
Diese hatte im Dezember 2004 beantragt, fünf Windenergieanlagen mit 100 Meter Nabenhöhe und 38,5 Meter langen Rotoren zu errichten. Die Friedberger Kommunalpolitiker wollten die Nabenhöhe jedoch auf maximal 50 Meter begrenzen und blockierten laut Abo Wind das Projekt jahrelang. Das Wiesbadener Grünstromunternehmen erwartet nun eine baldige Genehmigung ihres projektierten Windparks. Das Kasseler Urteil sei nicht mehr anfechtbar.
Aktien der ABO Wind AG werden über das Ettlinger Wertpapierhandelshaus Valora und die Bad Mergentheimer DepotVG gehandelt.
ABO Wind AG: ISIN DE0005760029 / WKN 576002