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Gurit Holding AG: U.S.-Gerichte entscheiden für Gurit und gegen Zoltek
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Zwei U.S.-Gerichte entscheiden zugunsten von Gurit und gegen Karbonfaser-Zulieferer Zoltek
Wattwil, 3. Dezember 2008.
Das für den Eighth Circuit in St. Louis, Missouri/USA, zuständige Berufungsgericht hat am 2. Dezember 2008 ein Wiedererwägungsgesuch von Zoltek Corporation (NASDAQ: ZOLT) abgewiesen und damit in einer Streitsache mit der Gurit-Tochtergesellschaft Structural Polymer Group Ltd. (heute Gurit (UK) zugunsten von Gurit (SIX Swiss Exchange: GUR) entschieden. Zoltek hatte das Gericht ersucht, einen früheren Entscheid neu zu erwägen, in welchem diese Instanz eine in einem früheren Gerichtsprozess beschlossene Schadenersatzzahlung von über USD 21 Mio. an Gurit bestätigt hatte. Gurit hat nun einen Auszahlungsantrag eingereicht, um die gesamte Schadenersatzforderung direkt aus dem Sperrkonto auszulösen, das Zoltek einrichten musste, um gegen den Entscheid des Gerichts im November 2006 Berufung einzulegen. Der Auszahlungsantrag von Gurit zielt auf die Auszahlung von insgesamt über USD 23 Mio. aus dem Sperrkonto ab, die sich aus der erstinstanzlich beschlossenen Schadenersatzzahlung, den seither aufgelaufenen Zinsen und den Gerichtskosten zusammensetzt. Die ursprüngliche Klage hatte einen früheren 10-Jahresvertrag zwischen Structural Polymer Group und Zoltek betroffen, gemäss dem Zoltek schwere, so genannte Large-Count-Karbonfasern zu liefern verpflichtet war, diese Pflicht aber wiederholt und schwerwiegend nicht erfüllte.
Nachdem Gurit diesen Liefervertrag beendete, hatte Zoltek gegen Gurit wegen Vertragsverletzungen auf Schadenersatz geklagt. Am 13. November 2008, gab der für den Eastern District of Missouri zuständige United States District Court dem Antrag Gurits auf Abweisung dieser zweiten Streitsache statt. Das Gericht entschied, dass Zolteks Behauptung nicht stichhaltig sei und wies die Klage vollumfänglich ab.
Weitere Informationen:
Group Communications/Investor Relations, Bernhard Schweizer,
[email protected] , Tel. +41 44 316 1555, Mobil +41 79 373 2178
Zwei U.S.-Gerichte entscheiden zugunsten von Gurit und gegen Karbonfaser-Zulieferer Zoltek
Wattwil, 3. Dezember 2008.
Das für den Eighth Circuit in St. Louis, Missouri/USA, zuständige Berufungsgericht hat am 2. Dezember 2008 ein Wiedererwägungsgesuch von Zoltek Corporation (NASDAQ: ZOLT) abgewiesen und damit in einer Streitsache mit der Gurit-Tochtergesellschaft Structural Polymer Group Ltd. (heute Gurit (UK) zugunsten von Gurit (SIX Swiss Exchange: GUR) entschieden. Zoltek hatte das Gericht ersucht, einen früheren Entscheid neu zu erwägen, in welchem diese Instanz eine in einem früheren Gerichtsprozess beschlossene Schadenersatzzahlung von über USD 21 Mio. an Gurit bestätigt hatte. Gurit hat nun einen Auszahlungsantrag eingereicht, um die gesamte Schadenersatzforderung direkt aus dem Sperrkonto auszulösen, das Zoltek einrichten musste, um gegen den Entscheid des Gerichts im November 2006 Berufung einzulegen. Der Auszahlungsantrag von Gurit zielt auf die Auszahlung von insgesamt über USD 23 Mio. aus dem Sperrkonto ab, die sich aus der erstinstanzlich beschlossenen Schadenersatzzahlung, den seither aufgelaufenen Zinsen und den Gerichtskosten zusammensetzt. Die ursprüngliche Klage hatte einen früheren 10-Jahresvertrag zwischen Structural Polymer Group und Zoltek betroffen, gemäss dem Zoltek schwere, so genannte Large-Count-Karbonfasern zu liefern verpflichtet war, diese Pflicht aber wiederholt und schwerwiegend nicht erfüllte.
Nachdem Gurit diesen Liefervertrag beendete, hatte Zoltek gegen Gurit wegen Vertragsverletzungen auf Schadenersatz geklagt. Am 13. November 2008, gab der für den Eastern District of Missouri zuständige United States District Court dem Antrag Gurits auf Abweisung dieser zweiten Streitsache statt. Das Gericht entschied, dass Zolteks Behauptung nicht stichhaltig sei und wies die Klage vollumfänglich ab.
Weitere Informationen:
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