Anleihen / AIF

Helfen Anleihegläubiger der MT Energie GmbH aus der Klemme?

Die finanziellen Probleme der MT Energie GmbH aus Zeven wirken sich vielleicht schon bald auf die Anleger aus, die in ihre Anleihe aus 2012 investiert haben. Die auf Technologie und Service rund um Biogasanlagen spezialisierte Gesellschaft hatte über das mit 8,25 Prozent verzinste Wertpapier von Anlegern 13,6 Millionen Euro eingesammelt. Nun steckt sie in einer Existenzkrise und muss die Investoren der Anleihe bitten, Änderungen an den Konditionen des Wertpapiers zuzustimmen. Anlegerschützer warnen davor.

Die MT Energie GmbH leidet weiter darunter, dass Anfang 2012 die deutschen Einspeisetarife für Grünstrom aus Biogasanlagen gekappt worden sind. Die Ankündigung dieser Maßnahme der damaligen Bundesregierung hatte in 2011 die Nachfrage gefördert. Seit 2012 aber, dem Jahr der Anleihe-Emission von MT Energie, setzte ein Nachfrageeinbruch ein, das sich nun der Betrieb von Biogasanlagen viel weniger lohnt. Und die neue Bundesregierung von Union und SPD will in diesem Jahr weitere Einschnitte bei der Förderung von Biogasanlagen umsetzen.

So überrascht es nicht, dass das Unternehmen aus Zeven seit 2012 rückläufige Ergebnisse verzeichnet; zumal es gezwungen ist, in die Expansion ins Ausland zu investieren. Das verursacht hohe Kosten. Für 2012 wies die MT Energie GmbH nur noch ein knapp positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 0,7 Millionen Euro aus. Im Vorjahr hatte sie noch einen operativen Gewinn von 17,3 Millionen Euro erreicht. Unter dem Strich verbuchte sie aber schon damals ein negatives Gesamtergebnis 0,7 Millionen Euro nach 11,5 Millionen Euro Plus im Vorjahr. Die Bilanz für 2013 wird erst in rund zwei Monaten veröffentlicht. Aber das Halbjahresergebnis macht kaum Hoffnung auf eine Verbesserung: hier war der Umsatz gegenüber dem ersten Halbjahr 2012 massiv eingebrochen, von 42,5 Millionen auf 16,8 Millionen Euro. Der EBIT-Verlust sprang von 11,6 Millionen Euro auf einen Fehlbetrag von 16,1 Millionen Euro.

Austausch der Geschäftsführung

Angesichts der sich zuspitzenden Situation wurde dann im Dezember 2013 die Geschäftsführung der MT Energie GmbH ausgetauscht. Firmengründer und Hauptgesellschafter Christoph Martens und Mitgesellschafter Torben Brunckhorst haben ihre Posten aufgegeben. Der Finanzvorstand war schon im Oktober ausgetauscht worden. Der neuen Unternehmensführung unter Markus Niedermayer (CEO) gelang es, die Banken zu überzeugen, ihre „Kreditlinien mindestens bis 31. Dezember 2015 vollständig aufrechtzuerhalten“, wie das Unternehmen damals mit spürbarer Erleichterung mitteilte. Damit steht zunächst ausreichend Kapital für die begonnene Restrukturierung zur Verfügung, die unter anderem die Schließung einiger Auslandsgesellschaften und einen starken Personalabbau vorsieht. Der Fokus soll auf wenige aussichtsreiche Märkte gelegt werden, auf England, Frankreich, Polen und die baltischen Staaten.

Eigenkapitalquote als Achillesferse

Ebenfalls im Dezember hatten die Gesellschafter der MT-Energie GmbH das Eigenkapital der MT-Energie GmbH aufgestockt. Diese Kapitalerhöhung erfolgte durch die Hauptgesellschafter Christoph Martens und Mitgesellschafter Torben Brunckhorst, die sich aus der Führung verabschieden mussten. Hierbei handelte es sich um eine so genannte Sachkapitalerhöhung. Denn die Gesellschafter brachten ihre Beteiligungen an Tochtergesellschaften der MT Energie GmbH ein, so eine Beteiligung von 40 Prozent an der MT-Biomethan GmbH, die damit zu 100 Prozent der Muttergesellschaft gehört, und 94 Prozent an der CM-Vermögensverwaltung GmbH, der das Verwaltungsgebäude gehört, in dem die MT-Energie GmbH tätig ist.

Bildhinweis: Einblick in die Produktion der MT Energie GmbH in Zeven. / Quelle: Unternehmen

Doch gerade diese Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalquote müssen die Investoren der Anleihe aufmerken lassen. Denn die Anleihegläubiger haben laut den Bedingungen des Wertpapieres ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Eigenkapitalquote unter den Wert 20 Prozent fällt. Sie wird ansonsten erst zum Ende der Laufzeit in 2017 fällig. Der Verdacht liegt nahe, dass die Gesellschafter der MT-Energie GmbH die Gefahr sahen, dass diese Marke erreicht wird, viele Investoren die Gelegenheit nutzen und das Kapital von dem Unternehmen zurück verlangen, dass sie ihm mit der Zeichnung der Anleihen zur Verfügung gestellt haben. Im Januar war das Windkraftunternehmen Prokon in eine solche Situation geraten, als binnen weniger Wochen viele Investoren, die Genussrechte der Gesellschaft aus Itzehoe gezeichnet hatten, diese kündigten. Sie musste Insolvenz beantragen (mehr darüber erfahren Sie  hier).

Nun lädt die MT Energie GmbH für den 1. April zu einer Versammlung der Anleihegläubiger ein. Laut dem Unternehmen sollen die Investoren über die Änderung von zwei Punkten der Anleihebedingungen abstimmen: zum einen sollen die Anleihegläubiger auf die Sonderkündigungsrechte verzichten, die bislang bei Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20 Prozent greifen würde. Zum anderen soll dies auch bei einem so genannten Kontrollwechsel nicht mehr gelten. Letzteres erklärt die MT Energie GmbH damit, dass grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden soll, in größerem Umfang neue Akteure – sprich Investoren - in den Gesellschafterkreis aufzunehmen, die das Eigenkapital stärken könnten.

Die SdK hält nach eigenen Angaben selbst Anleihen der MT-Energie GmbH und will an der Gläubigerversammlung am 1. April 2014 teilnehmen. Laut Daniel Bauer von der SdK hat sie keine Einwände dagegen, dem Sonderkündigungsrecht bei einem Kontrollwechsel zuzustimmen. Sehr skeptisch beurteilt er jedoch den anderen Vorschlag. Denn damit würden es die Anleihegläubiger akzeptieren, dass das Eigenkapital unter die Marke von 20 Prozent fallen kann. Damit aber würde der Kuchen kleiner werden, der im Falle einer Pleite noch an die Gläubiger der MT Energie GmbH zu verteilen wäre.

„Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Ende ohne Schrecken“

Das Unternehmen verweist dagegen auf die Gefahr, dass Einmalaufwendungen im Rahmen der begonnenen Restrukturierung die Eigenkapitalquote vorübergehend unter die Schwelle von 20 Prozent drücken könnten. Die dann möglichen Rückzahlungsansprüche der Gläubiger von bis zu 13,6 Millionen Euro würden dann den kreditgebenden Banken die Möglichkeit geben, die an die MT-Energie GmbH gewährten Darlehen unmittelbar zu kündigen. Dadurch wäre der Restrukturierungsprozess des Unternehmens „erheblich gefährdet“. Mit anderen Worten: dann droht dem Unternehmen die Pleite - und das wiederum könnte für die Anleger, die in Anleihen der MT-Energie GmbH investiert haben, den Totalverlust bedeuten. Denn im Falle einer Insolvenz würden die Ansprüche von Anleiheinhabern denen anderer Gläubiger nachrangig bedient. Das heißt: Bevor ein Anleiheinhaber darauf hoffen kann, sein Geld ganz oder zum Teil zurück zu erhalten, werden erst andere Gläubiger wie beispielsweise Banken oder Zulieferer  bedient.

Bildhinweis: Der Firmensitz der MT Energie GmbH in Zeven. / Quelle: Unternehmen

Das aber beeindruckt Daniel Bauer von der SdK wenig. Er sieht ohnehin nur noch geringe Chancen für ein Überleben der MT-Energie GmbH. „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Ende ohne Schrecken“, bringt er seine Einschätzung auf den Punkt. Wenn es dem Unternehmen nicht schnell gelinge, einen Investoren zu finden, der die Rettung ermöglicht, sei es für die Anleger vorteilhafter, so bald wie möglich die Insolvenz anzustoßen, als abzuwarten und das Vermögen der Biogasspezialistin weiter abschmelzen zu lassen. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der Versammlung am 1. April zu vertreten. Die MT-Energie GmbH nennt als Kandidaten für den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger die Frankfurter Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH.

Wenige Tage nach der Versammlung der Anleihegläubiger steht übrigens die nächste Auszahlung der Zinsen für das Wertpapier an. Für Ingo Jagels, Sprecher der MT Energie GmbH, steht die Auszahlung nicht in Frage und der Termin der Versammlung nicht in direktem Zusammenhang mit dem Auszahlungstermin am 4. April. Er betonte gegenüber ECOreporter, dass sein Unternehmen wohl nur einen Investoren für den Einstieg bei ihm gewinnen könne, wenn die Anleihegläubiger beiden Vorschlägen zustimmen. Denn das „Damoklesschwert“ einer möglichen Sonderkündigung der Anleihen schrecke jeden Interessenten ab.
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