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Hiobsbotschaft für Biogasparks und Biogasanlagenhersteller wie EnviTec Biogas AG - Einspeisevergütung könnte rückwirkend gekippt werden
Morgen entscheidet der Bundestag über die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die neue Fassung des Gesetzes könnte Betreiber von Biogasparks in Schwierigkeiten bringen. Wie ECOreporter.de auf Nachfrage beim Bundesumweltministerium (BMU) erfuhr, soll es keinen Bestandsschutz für Altanlagen geben. Karin Freia, Referatsleiterin beim BMU, sagte: "Das Anlagensplitting wird im neuen EEG strikt unterbunden. Das wird auch rückwirkend wirksam. Für Altanlagen sollen ab Januar 2009 die neuen Berechnungssätze gelten." "Anlagensplitting" ist eine Methode, mehrere Biogasanlagen am selben Standort als jeweilige Einzelanlagen zu bezeichnen und nicht als ein zusammengehörendes größeres Kraftwerk. Hintergrund: Für kleine Einzelanlagen sind die Vergütungen für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom höher als die für große Biogasanlagen.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Betreiber von Biogasparks (also von mehreren Einzelanlagen in einem "Park") beruhen auf diesem Splitting. Sie kommen so - bisher zumindest - in den Genuss der höheren Fördersätze für Einzelanlagen. Dem soll die Novelle einen Riegel vorschieben. Von bisher 9,9 Cent pro Kilowattstunde für Einzelanlagen bis 500 Kilowatt Leistung (0,5 Megawatt) sänke die Vergütung für Biogasparks bis 5 Megawatt Leistung auf 8,25 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen bis 20 Megawatt Leistung würden nur noch 7,79 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Die Berechnungsgrundlagen dieser Parks könnten nun gefährdet sein. In Schwierigkeiten könnten auch Anlagehersteller wie EnviTec Biogas AG geraten, die Anlagen für diese Parks gebaut haben. Denn wenn die Parks nicht mehr als Einzelanlagen abgerechnet werden können, dürfte für viele Betreiber auch der Anreiz entfallen, eine 20-Megawatt-Anlage aus zum Beispiel 40 Anlagen à 500 Kilowatt zusammen zu setzen. Damit dürfte es für die Hersteller kleiner Anlagen schwerer werden. Die Hersteller größerer Anlagen dürften einen Vorteil haben - beispielsweise die Schmack Biogas AG. Dem Vernehmen nach zeigte sich Unternehmensgründer Ulrich Schmack allerdings unzufrieden mit der EEG-Novelle.
Neben der geringeren Grundvergütung bringt die morgen zur Abstimmung stehende Vorlage weitere Erschwernisse für die Betreiber größerer Anlagen. So besteht für Strom aus Anlagen ab einer Leistung über fünf Megawatt generell nur dann ein Anspruch auf Vergütung nach dem EEG, wenn Strom in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe des Gesetzes erzeugt wird. Die sinnvolle Nutzung der Wärme muss detailliert nachgewiesen werden. Anspruch auf den Technologiebonus in Höhe von zusätzlichen 2,0 Cent haben nur für Anlagen bis fünf Megawatt Leistung.
EnviTec Biogas AG: ISIN DE000A0MVLS8 / WKN A0MVLS
Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Betreiber von Biogasparks (also von mehreren Einzelanlagen in einem "Park") beruhen auf diesem Splitting. Sie kommen so - bisher zumindest - in den Genuss der höheren Fördersätze für Einzelanlagen. Dem soll die Novelle einen Riegel vorschieben. Von bisher 9,9 Cent pro Kilowattstunde für Einzelanlagen bis 500 Kilowatt Leistung (0,5 Megawatt) sänke die Vergütung für Biogasparks bis 5 Megawatt Leistung auf 8,25 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen bis 20 Megawatt Leistung würden nur noch 7,79 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Die Berechnungsgrundlagen dieser Parks könnten nun gefährdet sein. In Schwierigkeiten könnten auch Anlagehersteller wie EnviTec Biogas AG geraten, die Anlagen für diese Parks gebaut haben. Denn wenn die Parks nicht mehr als Einzelanlagen abgerechnet werden können, dürfte für viele Betreiber auch der Anreiz entfallen, eine 20-Megawatt-Anlage aus zum Beispiel 40 Anlagen à 500 Kilowatt zusammen zu setzen. Damit dürfte es für die Hersteller kleiner Anlagen schwerer werden. Die Hersteller größerer Anlagen dürften einen Vorteil haben - beispielsweise die Schmack Biogas AG. Dem Vernehmen nach zeigte sich Unternehmensgründer Ulrich Schmack allerdings unzufrieden mit der EEG-Novelle.
Neben der geringeren Grundvergütung bringt die morgen zur Abstimmung stehende Vorlage weitere Erschwernisse für die Betreiber größerer Anlagen. So besteht für Strom aus Anlagen ab einer Leistung über fünf Megawatt generell nur dann ein Anspruch auf Vergütung nach dem EEG, wenn Strom in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe des Gesetzes erzeugt wird. Die sinnvolle Nutzung der Wärme muss detailliert nachgewiesen werden. Anspruch auf den Technologiebonus in Höhe von zusätzlichen 2,0 Cent haben nur für Anlagen bis fünf Megawatt Leistung.
EnviTec Biogas AG: ISIN DE000A0MVLS8 / WKN A0MVLS