Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Holzinvestment-Pleite: Kommen die Green-Planet-Anleger mit einem blauen Auge davon?
Nach einem Besuch des Forstbetriebs in Costa Rica macht Insolvenzverwalter Miguel Grosser den „Baumzertifikate“-Anlegern der Green Planet AG Hoffnung: „Die Gläubiger werden aller Voraussicht nach nicht leer ausgehen.“ Dennoch bleibt bis auf weiteres unklar, was für die Anleger unter dem Strich übrig bleiben kann. In der kommenden Woche sollen bei einer Gläubigerversammlung in Frankfurt die Weichen für ein Verwertungskonzept gestellt werden.
Die Pleite des Frankfurter Teakholz-Investmentanbieters Green Planet AG muss für die Anleger nicht zwangsläufig mit dem Totalverlust ihrer Investments enden. Diese Hoffnung nährt zumindest der Insolvenzverwalter Miguel Grosser von der Münchner Kanzlei Jaffe Rechtsanwälte mit seinem ersten Fazit über seine Costa-Rica-Reise, die klären sollte, ob es dort etwas gibt, das den Gläubigern helfen kann, ihr Kapital zumindest zum Teil von der Green Planet AG zurückzuerhalten. Zur Erinnerung: Unmittelbar nach der Insolvenz des Unternehmens Anfang September 2014 war dies alles andere als selbstverständlich. Denn nach der Pleite, die auf eine Razzia der Staatsanwaltschaft und die Inhaftierung des Gründers und Vorstandsvorsitzenden folgte, hatte der Insolvenzverwalter hart darum ringen müssen, überhaupt Werte für die Insolvenztabelle der Green Planet AG sicherstellen zu können (ECOreporter.de berichtete).
Nach der Rückkehr des Juristen ist klar: es gibt „erhebliche Vermögenswerte“ in Costa Rica – wie Grosser betont. „Wir haben vor Ort in Beteiligungen liegendes Immobiliarvermögen wie Plantagen und eine Finca feststellen können und haben dieses zu Gunsten der Insolvenzmasse gesichert“, sagt der Jurist. Grosser war mit der Vorinformation nach Costa Rica gereist, dass die Green Planet Costa Rica S.A. insgesamt 41 Teakholzplantagen mit über 1.200 Hektar Fläche betreibe. „Wir haben bei der Green Planet Costa Rica S.A. einen funktionierenden, forstwirtschaftlichen Betrieb vorgefunden, der grundsätzlich in der Lage ist, rentabel zu arbeiten“, berichtet der Insolvenzverwalter „Wir führen deshalb diesen Betrieb mit seinen rund 15 Mitarbeitern unter der Regie eines von uns eingesetzten Geschäftsführers fort“, sagt Grosser: „Ohne zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung vornehmen zu können ist festzustellen, dass so doch erhebliches am Ende für die Masse veranschlagbares Vermögen in den Beteiligungen vorhanden ist“, so Grosser. Dabei seien verschiedene Wege denkbar, die Insolvenzmasse weiter aufzustocken. „Die Green Planet AG ist zwar nicht unmittelbar Eigentümerin der Plantagen, verfügt aber über Beteiligungen, die verkauft werden könnten. Außerdem könnten mögliche Erträge aus der Fortführung der Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der Insolvenzmasse zufließen.“
Gläubiger stehen vor der Wahl
Wie genau diese Wege aussehen können, und welcher Weg im weiteren Verfahren konkret beschritten werden soll, das will die Insolvenzverwaltung bei einer Gläubigerversammlung am kommenden Dienstag in Frankfurt erörtern. Zunächst, so Grosser, werde es bei der Versammlung darum gehen, die Gläubiger detailliert über den Sachstand des Verfahrens ins Bild zu setzen. „Dann können die Gläubiger einen Gläubigerausschuss bilden. In Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss werden in der Folgezeit die Verwertungskonzepte ausgearbeitet“, sagt der Insolvenzverwalter.
Insolvenzquote weiter unklar – nachträgliche Forderungen werden geprüft
Dennoch bleibt die Situation der Baumzertifikate-Anleger weiter ungewiss. Ursprünglich hatte es geheißen, die Green Planet AG habe wohl rund 15 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Doch tatsächlich sammelte das Unternehmen wohl mehr Geld ein. Ein zentrales Problem: Grosser hatte große Lücken in der Buchführung der Green Planet AG über den Verkauf der Baumzertifikate ausgemacht. Das hatte den Insolvenzverwalter dazu veranlasst, einen Aufruf zu starten, um weitere mögliche Gläubiger überhaupt erst ausfindig zu machen. „Auf unseren Aufruf in den Medien hin haben sich weitere Gläubiger gemeldet", stelt er nun fest. Um diese nachträglichen Forderungen zu prüfen müsse das Insolvenzgericht einen besonderen Prüfungstermin anberaumen, so Grosser weiter. Vor Abschluss dieser Prüfung seien konkrete Angaben zur Höhe der Insolvenzquote noch nicht möglich. „Dies hängt zum einen von den zu Gunsten der Insolvenzmasse letztlich zu realisierenden Vermögenswerten ab, zum anderen von der Höhe der anerkannten Forderungen. Beides ist aktuell noch zu unbestimmt“, erklärt der Jurist.
Die Pleite des Frankfurter Teakholz-Investmentanbieters Green Planet AG muss für die Anleger nicht zwangsläufig mit dem Totalverlust ihrer Investments enden. Diese Hoffnung nährt zumindest der Insolvenzverwalter Miguel Grosser von der Münchner Kanzlei Jaffe Rechtsanwälte mit seinem ersten Fazit über seine Costa-Rica-Reise, die klären sollte, ob es dort etwas gibt, das den Gläubigern helfen kann, ihr Kapital zumindest zum Teil von der Green Planet AG zurückzuerhalten. Zur Erinnerung: Unmittelbar nach der Insolvenz des Unternehmens Anfang September 2014 war dies alles andere als selbstverständlich. Denn nach der Pleite, die auf eine Razzia der Staatsanwaltschaft und die Inhaftierung des Gründers und Vorstandsvorsitzenden folgte, hatte der Insolvenzverwalter hart darum ringen müssen, überhaupt Werte für die Insolvenztabelle der Green Planet AG sicherstellen zu können (ECOreporter.de berichtete).
Nach der Rückkehr des Juristen ist klar: es gibt „erhebliche Vermögenswerte“ in Costa Rica – wie Grosser betont. „Wir haben vor Ort in Beteiligungen liegendes Immobiliarvermögen wie Plantagen und eine Finca feststellen können und haben dieses zu Gunsten der Insolvenzmasse gesichert“, sagt der Jurist. Grosser war mit der Vorinformation nach Costa Rica gereist, dass die Green Planet Costa Rica S.A. insgesamt 41 Teakholzplantagen mit über 1.200 Hektar Fläche betreibe. „Wir haben bei der Green Planet Costa Rica S.A. einen funktionierenden, forstwirtschaftlichen Betrieb vorgefunden, der grundsätzlich in der Lage ist, rentabel zu arbeiten“, berichtet der Insolvenzverwalter „Wir führen deshalb diesen Betrieb mit seinen rund 15 Mitarbeitern unter der Regie eines von uns eingesetzten Geschäftsführers fort“, sagt Grosser: „Ohne zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung vornehmen zu können ist festzustellen, dass so doch erhebliches am Ende für die Masse veranschlagbares Vermögen in den Beteiligungen vorhanden ist“, so Grosser. Dabei seien verschiedene Wege denkbar, die Insolvenzmasse weiter aufzustocken. „Die Green Planet AG ist zwar nicht unmittelbar Eigentümerin der Plantagen, verfügt aber über Beteiligungen, die verkauft werden könnten. Außerdem könnten mögliche Erträge aus der Fortführung der Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der Insolvenzmasse zufließen.“
Gläubiger stehen vor der Wahl
Wie genau diese Wege aussehen können, und welcher Weg im weiteren Verfahren konkret beschritten werden soll, das will die Insolvenzverwaltung bei einer Gläubigerversammlung am kommenden Dienstag in Frankfurt erörtern. Zunächst, so Grosser, werde es bei der Versammlung darum gehen, die Gläubiger detailliert über den Sachstand des Verfahrens ins Bild zu setzen. „Dann können die Gläubiger einen Gläubigerausschuss bilden. In Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss werden in der Folgezeit die Verwertungskonzepte ausgearbeitet“, sagt der Insolvenzverwalter.
Insolvenzquote weiter unklar – nachträgliche Forderungen werden geprüft
Dennoch bleibt die Situation der Baumzertifikate-Anleger weiter ungewiss. Ursprünglich hatte es geheißen, die Green Planet AG habe wohl rund 15 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Doch tatsächlich sammelte das Unternehmen wohl mehr Geld ein. Ein zentrales Problem: Grosser hatte große Lücken in der Buchführung der Green Planet AG über den Verkauf der Baumzertifikate ausgemacht. Das hatte den Insolvenzverwalter dazu veranlasst, einen Aufruf zu starten, um weitere mögliche Gläubiger überhaupt erst ausfindig zu machen. „Auf unseren Aufruf in den Medien hin haben sich weitere Gläubiger gemeldet", stelt er nun fest. Um diese nachträglichen Forderungen zu prüfen müsse das Insolvenzgericht einen besonderen Prüfungstermin anberaumen, so Grosser weiter. Vor Abschluss dieser Prüfung seien konkrete Angaben zur Höhe der Insolvenzquote noch nicht möglich. „Dies hängt zum einen von den zu Gunsten der Insolvenzmasse letztlich zu realisierenden Vermögenswerten ab, zum anderen von der Höhe der anerkannten Forderungen. Beides ist aktuell noch zu unbestimmt“, erklärt der Jurist.