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Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG: Nichtigkeitsklagen
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG
Rehau
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:
1.
Ein Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
2.
Der gleiche Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
3.
Der gleiche Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
4.
Der gleiche Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss, durch den Herr Udo Weigel als Aufsichtsrat und Herr Helmut Graf als Ersatzmitglied im Aufsichtsrat für Herrn Udo Weigel, Frau Christel Schulze und Herrn Peter Heun gewählt wurde, Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
Rehau, im Oktober 2008
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG
Der Vorstand
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG
Rehau
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:
1.
Ein Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
2.
Der gleiche Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
3.
Der gleiche Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
4.
Der gleiche Aktionär hat gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.08.2008 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss, durch den Herr Udo Weigel als Aufsichtsrat und Herr Helmut Graf als Ersatzmitglied im Aufsichtsrat für Herrn Udo Weigel, Frau Christel Schulze und Herrn Peter Heun gewählt wurde, Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 1 HK O 8205/08 anhängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekanntgegeben.
Rehau, im Oktober 2008
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG
Der Vorstand