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In Großbritannien gelten neue Sonnenstromtarife – was bedeutet das für Anleger geschlossener Solarfonds?
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien lässt zahlreiche Betreiber von Solaranlagen in England aufatmen: Das britische Department of Energy and Climate Change (DECC) darf die Einspeisevergütung für laufende Solaranlagen demnach nicht rückwirkend kürzen. Das hat der Supreme Court in London entschieden. Die oberste britische Energiebehörde hat bereits angekündigt das Urteil zu akzeptieren und keine weiteren juristischen Schritte anzustreben. Seit Beginn des laufenden Monats gelten in Großbritannien neue Einspeisetarife für Solarstrom (ECOreporter.de berichtete). Die Vergütungstarife haben sich demnach teilweise mehr als halbiert. Sind England-Solarfonds deshalb künftig nicht mehr rentabel?
Das Emissionshaus hep Caital AG aus Heilbronn ist unter anderem auf dem britischen Solarmarkt aktiv. Gegenüber ECOreporter.de ordnet der Vorstandsvorsitzende Thorsten Eitle die neusten Entwicklungen in England aus Anleger- und Initiatorensicht ein: „Für Freiflächenanlagen der Größenordnungen, die für uns interessant sind, ändert sich mit dem Entscheid des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien nichts“, stellt Eitle klar. „Das Gerichtsurteil betrifft vor allem kleine Dachanlagen. Es untersagt dem britischen Energieministerium DECC die Vergütung für Solaranlagen, die Mitte Dezember 2011 registriert wurden rückwirkend zu kürzen“, erklärt er.
Für hep Capital bleibe Großbritannien ein interessanter Markt, betont Eitle. „Britische Freiflächensolarparks erhalten dank des so genannten Export-Bonus derzeit insgesamt 14,5 Pence Einspeisevergütung pro Kilowattstunde Strom, also umgerechnet 17,5 Eurocent. Außerdem genießen die Projekte 25 Jahre lang Inflationsschutz“, so Eitle weiter. Aktuell bietet sein Unternehmen einen geschlossenen Solarfonds an der in einen englischen Solarpark investiert (hier im ECOanlagecheck). „Der HEP-Solar England 1 ist zu knapp 97 Prozent platziert. Dort haben 253 Anleger investiert. Wir rechnen damit, dass der Fonds in den nächsten Wochen ausplatziert sein wird“, sagt Eitle.
Ein Nachfolgeprodukt sei durchaus denkbar: „Wir erwarten in den nächsten Monaten die Baugenehmigung für zwei Solarparks in Cornwall im Süden Englands, die beide Stand heute mit 8,5 Pence pro Kilowattstunde Sonnenstrom vergütet werden, wenn sie ans Netz gehen. „Ein zweiter geschlossener England-Solarfonds für Privatanleger von hep Capital ist daher durchaus möglich. Das würden wir gerne machen“, sagt Eitle.
Großbritannien ist allerdings nicht der einzige Markt außerhalb Deutschlands in denen hep Capital aktiv werden könnte. Dazu Eitele: „Als mögliche Zukunftsmärkte schauen wir uns unter anderem Rumänien und Bulgarien an. Sehr spannend sind unseres Erachtens auch Südafrika, wo es ebenfalls eine Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom gibt, und die USA. Mittelfristig sei ein Publikumsfonds, der beispielsweise in Solaranlagen in Kalifornien investieren könnte, ein mögliches Ziel, blickt er voraus.
Von der Kürzung der britischen Solarstromvergütung betroffen sind vor allem kleinere Dachanlagen: Strom aus Photovoltaikanlagen mit 4 kW Leistungskapazität wird nun pauschal mit 21 Pence pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Zuvor erhielten die Betreiber zwischen 37,8 und 43,3 Pence pro kWh. Die Vergütung pro kWh aus Anlagen mit bis zu 10 kW Leistungskapazität ist von 37,8 auf 16,8 gedrosselt worden. Der Strom aus Photovoltaik-Kraftwerken mit bis zu 50 kW wird von knapp 33 auf 15,2 Pence reduziert. Betreiber von Anlagen bis zur Größenordnung 250 kW erhalten pauschal 12,9 Pence pro Kilowattstunde Strom. Diese erhielten zwischen 19 und 15 Pence.
Die britischen Tarifstufen für Sonnenstrom im Überblick
Das Emissionshaus hep Caital AG aus Heilbronn ist unter anderem auf dem britischen Solarmarkt aktiv. Gegenüber ECOreporter.de ordnet der Vorstandsvorsitzende Thorsten Eitle die neusten Entwicklungen in England aus Anleger- und Initiatorensicht ein: „Für Freiflächenanlagen der Größenordnungen, die für uns interessant sind, ändert sich mit dem Entscheid des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien nichts“, stellt Eitle klar. „Das Gerichtsurteil betrifft vor allem kleine Dachanlagen. Es untersagt dem britischen Energieministerium DECC die Vergütung für Solaranlagen, die Mitte Dezember 2011 registriert wurden rückwirkend zu kürzen“, erklärt er.
Für hep Capital bleibe Großbritannien ein interessanter Markt, betont Eitle. „Britische Freiflächensolarparks erhalten dank des so genannten Export-Bonus derzeit insgesamt 14,5 Pence Einspeisevergütung pro Kilowattstunde Strom, also umgerechnet 17,5 Eurocent. Außerdem genießen die Projekte 25 Jahre lang Inflationsschutz“, so Eitle weiter. Aktuell bietet sein Unternehmen einen geschlossenen Solarfonds an der in einen englischen Solarpark investiert (hier im ECOanlagecheck). „Der HEP-Solar England 1 ist zu knapp 97 Prozent platziert. Dort haben 253 Anleger investiert. Wir rechnen damit, dass der Fonds in den nächsten Wochen ausplatziert sein wird“, sagt Eitle.
Ein Nachfolgeprodukt sei durchaus denkbar: „Wir erwarten in den nächsten Monaten die Baugenehmigung für zwei Solarparks in Cornwall im Süden Englands, die beide Stand heute mit 8,5 Pence pro Kilowattstunde Sonnenstrom vergütet werden, wenn sie ans Netz gehen. „Ein zweiter geschlossener England-Solarfonds für Privatanleger von hep Capital ist daher durchaus möglich. Das würden wir gerne machen“, sagt Eitle.
Großbritannien ist allerdings nicht der einzige Markt außerhalb Deutschlands in denen hep Capital aktiv werden könnte. Dazu Eitele: „Als mögliche Zukunftsmärkte schauen wir uns unter anderem Rumänien und Bulgarien an. Sehr spannend sind unseres Erachtens auch Südafrika, wo es ebenfalls eine Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom gibt, und die USA. Mittelfristig sei ein Publikumsfonds, der beispielsweise in Solaranlagen in Kalifornien investieren könnte, ein mögliches Ziel, blickt er voraus.
Von der Kürzung der britischen Solarstromvergütung betroffen sind vor allem kleinere Dachanlagen: Strom aus Photovoltaikanlagen mit 4 kW Leistungskapazität wird nun pauschal mit 21 Pence pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Zuvor erhielten die Betreiber zwischen 37,8 und 43,3 Pence pro kWh. Die Vergütung pro kWh aus Anlagen mit bis zu 10 kW Leistungskapazität ist von 37,8 auf 16,8 gedrosselt worden. Der Strom aus Photovoltaik-Kraftwerken mit bis zu 50 kW wird von knapp 33 auf 15,2 Pence reduziert. Betreiber von Anlagen bis zur Größenordnung 250 kW erhalten pauschal 12,9 Pence pro Kilowattstunde Strom. Diese erhielten zwischen 19 und 15 Pence.
Die britischen Tarifstufen für Sonnenstrom im Überblick
Leistungs-kapazität | Tarif in p/kWh vor der Kappung | Tarif seit 1. April 2012 in p/kW | Tarif in €-Cent/kWh vor der Kappung | Tarif seit 1. April 2012 in €-Cent/kWh |
4 kW neu | 37,8 | 21 | 44 | 25 |
4 kW modernisiert o. erweitert (retrofit) | 43,3 | 21 | 51 | 25 |
> 4 bis 10 KW | 37,8 | 16,8 | 44 | 20 |
> 10 bis 50 KW | 32,9 | 15,2 | 39 | 18 |
> 50 bis 100 KW | 19 | 12,9 | 22 | 15 |
> 100 bis 150 KW | 19 | 12,9 | 22 | 15 |
> 150 bis 250 KW | 15 | 12,9 | 18 | 15 |
> 250 bis 5 MW | 8,5 | 8,5 | 9,9 | 9,9 |
Freiflächen-anlagen | 8,5 | 8,5 | 9,9 | 9,9 |