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Industrie wird weiter großzügig von der EEG-Umlage befreit
Das Bundeskabinett hat Ergänzungen zum Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgenickt, dass die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der so genannten EEG-Umlage regelt. Den Gesetzentwurf für die eigentliche EEG-Reform hatte das Kabinett bereits vor einem Monat verabschiedet (wir haben darüber umfassend berichtet).
Das EEG legt die Tarife fest, die Erzeuger von Strom aus regerativer Energie von den Netzbetreibern erhalten. Diese müssen Grünstrom vorrangig abnehmen. Weil sie dadurch Einbußen erleiden, zahlen die Stromkunden über die EEG-Umlage in einen Topf ein, aus dem die Netzbetreiber dafür entschädigt werden. Das gilt aber nicht für alle Stromabnehmer. Seit jeher werden Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ganz oder zu großen Teilen von der EEG-Umlage befreit, mit dem Argument, dass sie im internationalen Wettbewerb mit konkurrenten stehen, die sich günstiger mit Energie versorgen können. Doch dadurch werden die nicht befreiten Stromverbraucher, etwa Privatleute und Unternehmen, die kleiner sind oder weniger energieintensiv produzieren, höher belastet.
Der neue Entwurf von Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht nun vor, Unternehmen künftig nur dann ganz oder in Teilen von der EEG-Umlage zu befreien, wenn ihre Energiekosten mehr als 16 Prozent ihrer Gesamtkosten betragen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 14 Prozent. Soclhe Firmen müssen künftig nur für die erste Million Kilowattstunden die volle EEG-Umlage zahlen. Danach sinkt sie vom allgemeinen Abgabewert von derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf nur noch einen Cent. Bei besonders energieintensiven Firme wird die EEG-Umlage sogar auf 0,5 Prozent der Wertschöpfung begrenzt bzw. darf sie auf bis zu 0,1 Cent sinken. Damit wird dieser Mindestsatz zwar verdoppelt, aber die ungleiche Behandlung der Stromkunden besteht fort und es bleibt dabei, dass Bemühungen um Energieeffizienz nicht belohnt werden.
Insgesamt gewäht Gabriel der energieintensiven Industrie weiterhin Entlastungen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Noch in 2011 waren erst 700 Firmen von der EEG-Umlag befreit gewesen. Danach hatte die schwarz-gelbe Koalition deren Menge verdreifacht. Auch unter der Großen Koalition werden also im großen Stil Privilegien eingeräumt. Dagegen sieht die EEG-Reform unter anderem vor, dass Grünstrom, der für den Eigenverbrauch produziert wird, demnächst mit 50 Prozent der EEG-Umlage belastet wird. Dagegen wollen Verbraucherschützer und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Das EEG legt die Tarife fest, die Erzeuger von Strom aus regerativer Energie von den Netzbetreibern erhalten. Diese müssen Grünstrom vorrangig abnehmen. Weil sie dadurch Einbußen erleiden, zahlen die Stromkunden über die EEG-Umlage in einen Topf ein, aus dem die Netzbetreiber dafür entschädigt werden. Das gilt aber nicht für alle Stromabnehmer. Seit jeher werden Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ganz oder zu großen Teilen von der EEG-Umlage befreit, mit dem Argument, dass sie im internationalen Wettbewerb mit konkurrenten stehen, die sich günstiger mit Energie versorgen können. Doch dadurch werden die nicht befreiten Stromverbraucher, etwa Privatleute und Unternehmen, die kleiner sind oder weniger energieintensiv produzieren, höher belastet.
Der neue Entwurf von Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht nun vor, Unternehmen künftig nur dann ganz oder in Teilen von der EEG-Umlage zu befreien, wenn ihre Energiekosten mehr als 16 Prozent ihrer Gesamtkosten betragen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 14 Prozent. Soclhe Firmen müssen künftig nur für die erste Million Kilowattstunden die volle EEG-Umlage zahlen. Danach sinkt sie vom allgemeinen Abgabewert von derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf nur noch einen Cent. Bei besonders energieintensiven Firme wird die EEG-Umlage sogar auf 0,5 Prozent der Wertschöpfung begrenzt bzw. darf sie auf bis zu 0,1 Cent sinken. Damit wird dieser Mindestsatz zwar verdoppelt, aber die ungleiche Behandlung der Stromkunden besteht fort und es bleibt dabei, dass Bemühungen um Energieeffizienz nicht belohnt werden.
Insgesamt gewäht Gabriel der energieintensiven Industrie weiterhin Entlastungen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Noch in 2011 waren erst 700 Firmen von der EEG-Umlag befreit gewesen. Danach hatte die schwarz-gelbe Koalition deren Menge verdreifacht. Auch unter der Großen Koalition werden also im großen Stil Privilegien eingeräumt. Dagegen sieht die EEG-Reform unter anderem vor, dass Grünstrom, der für den Eigenverbrauch produziert wird, demnächst mit 50 Prozent der EEG-Umlage belastet wird. Dagegen wollen Verbraucherschützer und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.