Anleihen / AIF

Insolvenz verschärft Hängepartie um MBB-Clean-Energy-Anleihe

Die MBB Clean Energy AG ist insolvent. Einen entsprechenden Antrag reichte das Unternehmen mittlerweile beim Amtsgericht München ein. Die Pleite betrifft zahlreiche Anleger, die dem Unternehmen 72 Millionen Euro anvertraut haben. Die versprochenen Zinsen haben die Investoren nie ausgezahlt bekommen. Ohnehin kämpfen viele Anleger schon länger mit juristischem Beistand darum, ihr Geld zurückzubekommen.

Seit mehr als einem Jahr werkelte die MBB Clean Energy an der „Reparatur“ einer Anleihe, die 2013 auf den Markt kam (ISIN DE000A1TM7P0). Ursprünglich wollte die MBB Clean Energy AG über das mit 6,25 Prozent jährlich verzinste Wertpapier bis zu 300 Millionen Euro für den Kauf von Windparks und Solaranlagen in Europa einwerben. Tatsächlich eingesammelt wurden dem Vernehmen nach 72 Millionen Euro. Gleich die erste Zinsausschüttung an die Anleger in 2014 fiel ins Wasser, ebenso wie die zweite im Mai 2015. Zwischenzeitlich hatte die MBB Clean Energy AG die Globalurkunde der Anleihe für ungültig erklärt und eine Reparatur in Aussicht gestellt. Nachdem sich dies immer weiter verzögerte, wurde es vielen Anlegern zu bunt. Erste Klagen wurden eingereicht. Vorläufiger Höhepunkt der juristischen Auseinandersetzungen ist ein Urteil des Landgerichts München I. Das Gericht verurteilte die MBB Clean Energy AG zur Zahlung von 587.000 Euro an einen Anleger (mehr lesen Sie  hier).  

Vorläufiges Insolvenzverfahren läuft

Auf diese Nachricht folgte nun der Insolvenzantrag der MBB Clean Energy und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az.: 1508 IN 1912/15) unter der Leitung des Münchner Rechtsanwalts Klaus E. Breithaupt von der Kanzlei Breithaupt & Kollegen. „Damit endet eines der skurrilsten Kapitel in der an Skurrilität nun wirklich nicht armen Geschichte der Mittelstandsanleihen“, sagt der Fachanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Vizepräsident der DSW Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Seine Kanzlei vertritt nach eigenen  Angaben einige MBB-Clean-Energy-Anleger. Er empfiehlt den Anleihegläubigern, ihre Interessen zu bündeln und auf der anstehenden Gläubigerversammlung einen gemeinsamen Interessenvertreter zu bestimmen. Nieding selbst habe dem Insolvenzverwalter bereits signalisiert, als Repräsentat der Gläubiger zur Verfügung zu stehen.

Für die Investoren ist die Insolvenz keine gute Nachricht. Zwar ist seit Mai 2014 ungewiss gewesen, ob und wann die MBB Clean Energy AG Zinsen ausschütten würde. Allerdings hatte das Unternehmen stets beteuert, die Gelder für die Ausschüttungen auf einem  Treuhandkonto hinterlegt zu haben. Und der Zinsausfall habe ausschließlich „wertpapiertechnische Gründe“. Mit der Insolvenz scheint nun klar, dass dem Unternehmen finanzielle Mittel fehlen. Im vorläufigen Verfahren wird sich der Insolvenzverwalter einen Überblick über die Lage der MBB Clean Energy AG verschaffen. Für betroffene Anleger sind Insolvenzverfahren in der Regel mit hohen Verlusten verbunden. Zudem dauert es meist mehrere Jahre bis Investoren auf Rückzahlungen hoffen können.

Das sagen Fachanwälte zum Insolvenzantrag der MBB Clean Energy AG
Mehrere Fachjuristen haben sich zu der Insolvenz bereits zu Wort gemeldet: „Die Anleger müssen nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um alle Forderungen zu bedienen, ist ungewiss“, erklärt die Kanzlei Rainer Rechtsanwälte. Vergleichbare Fälle zeigten aber, dass eher mit einer niedrigen Insolvenzquote zu rechnen sei, so die Kanzlei weiter. „Daher sollten sich die Anleger auch nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch den Ausstieg aus der Beteiligung beziehungsweise die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen“, so die Juristen weiter. „Aktuell laufen die Prüfungen, wer neben MBB für den Schaden einzustehen hat – und dazu zählen nicht nur Anlageberater. Nur auf diese Weise können Anleger darauf hoffen, nicht vollständig von dem finanziellen Desaster betroffen zu sein“, heißt es zu dem Fall aus der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Göddecke Rechtsanwälte.

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