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Insolvenztabelle der Windreich GmbH bis Februar 2014 offen
Das geregelte Insovenzverfahren des Windkraftprojektierers Windreich GmbH vor dem Amtsgericht Esslingen läuft mittlerweile. Zum Insolvenzverwalter wurde der Stuttgarter Rechtsanwalt Holger Blümle bestellt. Von der Windreich-Pleite sind zahlreiche Anleger betroffen, die zusammengenommen 149 Millionen Euro in Anleihe investiert hatten mit denen Windreich Offshore-Windparks finanzieren wollte. Anlegerschützer gehen davon aus, das mindestens noch 125 Millionen Euro davon noch nicht zurückgezahlt sind. Außerdem war kurz vor Bekanntwerden der Insolvenz eine Bürgerbeteiligungsgesellschaft aus Wolfschungen, wo Windreich seinen Hauptsitz hat, als Investor bei einem der Hochsee-Windkraft-Großprojekte von Windreich als Investor eingestiegen.
Auf all diese Anleger, wie für alle weiteren Gläubiger der Windreich GmbH kommen nun wichtige Termine zu. Zum besteht noch bis zum 4. Februar 2014 die Möglichkeit, Ansprüche in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Darauf weist der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Nieding hin. Wichtig dabei: Nur diejenigen Gläubiger die ihre Ansprpüche dort rechtzeitig angemeldet haben, können darauf hoffen Geld direkt vom Unternehmen zurückerhalten.
Der Anlageschutz-Anwalt Nieding sollte schon bei von Windreich der ursprünglich angestrebten Insolvenz in Eigenregie die Anleihe-Gläubiger vertreten. Weil das Verfahren nun aber als geregelte Insolvenz abgewickelt wird, kommt es erneut zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihe-Gläubiger. Dies soll auf der Anleihe-Gläubigerversammlung am 13. Januar 2014 stattfinden, wo wohl auch Nieding zur Wahl stehen wird. Ein dritter wichtiger Termin auf den der Anwalt hinweist ist die Gläubigerversammlung am 14. Februar 2014.
Die Windreich GmbH war vor der Pleite in den Verdacht der Bilanzmanipulation geraten, dem die Staatsanwaltschaft nachgeht (mehr dazu lesen Sie hier). ECOreporter.de führt Windreich in der Wachhund-Rubrik.
Auf all diese Anleger, wie für alle weiteren Gläubiger der Windreich GmbH kommen nun wichtige Termine zu. Zum besteht noch bis zum 4. Februar 2014 die Möglichkeit, Ansprüche in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Darauf weist der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Nieding hin. Wichtig dabei: Nur diejenigen Gläubiger die ihre Ansprpüche dort rechtzeitig angemeldet haben, können darauf hoffen Geld direkt vom Unternehmen zurückerhalten.
Der Anlageschutz-Anwalt Nieding sollte schon bei von Windreich der ursprünglich angestrebten Insolvenz in Eigenregie die Anleihe-Gläubiger vertreten. Weil das Verfahren nun aber als geregelte Insolvenz abgewickelt wird, kommt es erneut zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihe-Gläubiger. Dies soll auf der Anleihe-Gläubigerversammlung am 13. Januar 2014 stattfinden, wo wohl auch Nieding zur Wahl stehen wird. Ein dritter wichtiger Termin auf den der Anwalt hinweist ist die Gläubigerversammlung am 14. Februar 2014.
Die Windreich GmbH war vor der Pleite in den Verdacht der Bilanzmanipulation geraten, dem die Staatsanwaltschaft nachgeht (mehr dazu lesen Sie hier). ECOreporter.de führt Windreich in der Wachhund-Rubrik.