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Interview: Warum die UmweltBank den CoCo-Bond 2016 kündigt und dafür eine neue Anleihe anbietet, den CoCo-Bond 2016/2017
Die UmweltBank hatte im Frühjahr den CoCo-Bond 2016 ausgegeben, eine besondere Form einer Wandelanleihe. Nun will sie diese Anleihe bald kündigen. Dafür bietet sie jetzt eine neue an, den CoCo-Bond 2016/2017. Was steckt dahinter? Was bedeutet die Kündigung für die Investoren des CoCo-Bond 2016? Welche Verzinsung bringt der neue CoCo-Bond 2016/2017. Diese und weitere Fragen beantwortet Gabriele Glahn-Nüßel, bei der UmweltBank Leiterin der Abteilung Wertpapiere & Vorsorge, im Interview.
Wie ein CoCo-Bond funktioniert und wofür die UmweltBank das Kapital der Investoren einsetzen will, hatte Glahn-Nüßel im ECOreporter-Interview vom Februar 2016 erläutert.
Frau Glahn-Nüßel, die UmweltBank hatte bis zum Sommer ihren ersten CoCo-Bond angeboten. Wie zufrieden waren Sie mit dem Verkauf der Anleihe?
Gabriele Glahn-Nüßel: Wir waren sehr zufrieden. Unsere Aktionäre und Kunden haben Anteile im Nennwert von insgesamt 16 Millionen Euro erworben. Damit ist der CoCo-Bond 2016 die bislang größte Eigenemission eines Wertpapiers der UmweltBank. Wir sind stolz auf dieses hervorragende Ergebnis und danken unseren Anlegern für das Vertrauen.
Warum hatten Sie eine solche ungewöhnliche Form der Anleihe angeboten?
Glahn-Nüßel: Ziel der Emission des CoCo-Bond war die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Bis 2012 haben wir zu diesem Zweck Genussrechte begeben. Diese werden jedoch aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben auf EU-Ebene nicht mehr zum Kernkapital von Banken gerechnet. Der CoCo-Bond ist das Nachfolgeprodukt des Genussrechts.
Jetzt bietet die UmweltBank einen neuen CoCo-Bond an. Brauchen Sie noch mehr Eigenkapital?
Glahn-Nüßel: Aktuell gilt für die UmweltBank eine regulatorische Eigenkapitalquote von 10,125 Prozent. Derzeit erfüllen wir diese Anforderung. Basel III sieht bis zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung dieser Kennziffer auf 12,0 Prozent vor. Das war auch der Grund für die Emission des CoCo-Bond 2016 im ersten Halbjahr. Die UmweltBank war die erste Bank in der Europäischen Union, die einen CoCo-Bond in der Ausgestaltung als bedingte Pflichtwandelanleihe emittiert hat. Wegen der sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben haben wir uns bei der Gestaltung der Anleihebedingungen streng an den Musterbedingungen des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. orientiert. Zudem haben wir die Bedingungen vorab durch eine große Wirtschaftskanzlei prüfen lassen, die uns die Übereinstimmung mit den Anforderungen der maßgeblichen EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) bestätigt hat. Völlig unerwartet hat uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach der Billigung des Wertpapierprospektes wissen lassen, dass sie aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die geplante Anrechenbarkeit des CoCo-Bond 2016 als zusätzliches Kernkapital bezweifele. Aufgrund der unsicheren Erfolgsaussichten und einer absehbar langen Verfahrensdauer hat sich der Vorstand der UmweltBank gegen eine gerichtliche Klärung dieser Frage und für einen Austausch der Anleihe entschieden. Aus diesem Grund haben wir den Emissionszeitpunkt für den CoCo-Bond 2016/2017 nun gegenüber den ursprünglichen Planungen vorgezogen.
Was sind das für neue rechtliche Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht?
Glahn-Nüßel: Der wesentliche Punkt ist der in den alten Musterbedingungen vorgesehene Nichtwandlungszeitraum. Dabei handelt es sich um eine Zeitspanne, in der es nicht zur Wandlung der Anleihe in Aktien kommen kann. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, da die Umsetzung einer Pflichtwandlung in diesen Zeiträumen mit technischen Schwierigkeiten verbunden ist, etwa kurz vor einer Hauptversammlung, bei der die neuen Aktionäre noch berücksichtigt und dazu eingeladen werden müssten. Nach Auffassung der EBA ist ein solcher Nichtwandlungszeitraum allerdings nicht zulässig.
Warum wollen Sie mit dem neuen CoCo-Bond bis zu 40 Millionen Euro einsammeln? Beim vorherigen CoCo-Bond hatten Sie noch 20 Millionen Euro ins Auge gefasst.
Glahn-Nüßel: Hintergrund ist, dass den Aktionären der UmweltBank selbstverständlich auch bei dem neuen CoCo-Bond ein gesetzliches Bezugsrecht zusteht. Sie hatten bis 28. November die Möglichkeit, die neue bedingte Pflichtwandelanleihe bevorrechtigt zu erwerben und haben davon rege Gebrauch gemacht: 1.500 Aktionäre haben ein Volumen von rund 4,8 Millionen Euro durch Bezugsrechtsausübung erworben. Erst jetzt können wir den Inhabern des CoCo-Bond 2016 den Umtausch anbieten. Um sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebotsvolumen für den Umtausch im Verhältnis 1:1 zur Verfügung steht, haben wir das Emissionsvolumen erhöht. Die 40 Millionen sind somit als reine Obergrenze zu verstehen.
Sie wollen die neue Wandelanleihe den Inhabern des CoCo-Bond 2016 zum Tausch anbieten. Wer nicht tauscht, dem steht nach Ihren Angaben für 2017 die Kündigung des CoCo-Bond 2016 bevor. Warum kommt schon so bald das Aus für den CoCo-Bond 2016?
Glahn-Nüßel: Wir haben den CoCo-Bond 2016 mit dem klaren Ziel ausgegeben, zusätzliches aufsichtsrechtliches Eigenkapital für die UmweltBank zu generieren. Daher sehen die Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht vor, falls die Anrechnung als Eigenmittel nicht möglich sein sollte. Da die von uns angestrebte Eigenkapitalqualität des CoCo-Bond 2016 von der EBA bezweifelt wird, planen wir von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und nicht umgetauschte Teilschuldverschreibungen aus regulatorischen Gründen vorzeitig zurückzuzahlen.
Bildhinweis: Die UmweltBank finanziert Umweltprojekte, unter anderem im Bereich Wasserkraft. / Foto: Unternehmen
Was bedeutet die Kündigung für die Anleger konkret? Erhalten sie einfach ihr Kapital zurück?
Glahn-Nüßel: Die Anleger erhalten im Fall der Kündigung ihr Geld zurück plus Zinsen. Die erste Zinszahlung für den CoCo-Bond 2016 ist planmäßig in Höhe von 2,85 Prozent bereits am 1. Juni 2016 für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai 2016 erfolgt. Die gekündigten Anleiheinhaber erhalten dann noch die Zinsen für den Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis zum Wirksamwerden der Kündigung.
Welchen Nutzen hat der Umtausch des alten gegen den neuen CoCo-Bond?
Glahn-Nüßel: Der Anleger erhält mit der Annahme des Umtauschangebotes eine bedingte Pflichtwandelanleihe, die – soweit möglich – den Bedingungen des ursprünglich erworbenen CoCo-Bond 2016 entspricht. Somit geht seine Anlage quasi nahtlos weiter. Die Laufzeit des CoCo-Bond 2016/2017 beginnt am 1. Dezember 2016. Die UmweltBank erhält mit der Annahme des Umtauschangebotes anrechenbares zusätzliches Kernkapital in Höhe des getauschten Anleihevolumens. Idealerweise wird der Umtausch für sämtliche ausgegebene Teilschuldverschreibungen des CoCo-Bond 2016 angenommen, so dass die 16 Millionen Euro in den CoCo-Bond 2016/2017 fließen und damit in vollem Umfang zusätzliche regulatorische Eigenmittel für die Bank sind.
Wird die Verzinsung des nun angekündigten CoCo-Bond 2016/2017 höher oder geringer ausfallen als bei Ihrem ersten CoCo-Bond? Wovon hängt das ab?
Glahn-Nüßel: Wie gesagt, wir haben den neuen CoCo-Bond soweit wie möglich identisch zum CoCo-Bond 2016 ausgestaltet - selbstverständlich unter Berücksichtigung der Anforderungen der EBA. Wir wollen unsere Anleger durch den Tausch nicht schlechter stellen. Daher wird auch der neue CoCo-Bond trotz der im Jahresverlauf allgemein weiter gesunkenen Zinsen mit 2,85 Prozent pro Jahr bis zum 31. Mai 2021 verzinst. Danach wird der Zins für weitere fünf Jahre neu festgelegt. Die Konditionen sind also gleich geblieben.
Bis wann wollen Sie die Ausgabe des neuen CoCo-Bond abschließen und bis wann die Rückzahlung des CoCo-Bond 2016?
Glahn-Nüßel: Am heutigen 2. Dezember hat die Umtauschfrist für die Inhaber des CoCo-Bonds 2016 begonnen. Diese endet am 27. Dezember 2016, so dass der Umtausch in den CoCo-Bond 2016/2017 noch in diesem Jahr vollzogen wird. Wir planen, nicht umgetauschte Teilschuldverschreibungen im Anschluss zu kündigen. Für den Fall, dass nach Ablauf des Bezugs- und des Umtauschangebotes noch Teilschuldverschreibungen zur Verfügung stehen, können diese im Wege des öffentlichen Angebots erworben werden – voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2016.
Gehen Sie davon aus, dass Sie weitere CoCo-Bonds anbieten werden?
Glahn-Nüßel: Grundsätzlich sehen wir den CoCo-Bond als ein geeignetes Instrument zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis. Aber wir wollen uns auch weitere Optionen offen halten, beispielsweise unser Grundkapital sukzessive durch eine Aktiendividende aufzustocken. Auch eine Kapitalerhöhung schließen wir für die Zukunft nicht aus.
Vielen Dank, Frau Glahn-Nüßel, für das Gespräch.
Die Aktie der UmweltBank AG ist eine ECOreporter-Favoriten-Aktie (Link entfernt) aus der Reihe der grünen Spezialwerte (Link entfernt). Lesen Sie dazu unsere Empfehlung (Link entfernt).
UmweltBank AG: ISIN DE0005570808 / WKN 557080
Wie ein CoCo-Bond funktioniert und wofür die UmweltBank das Kapital der Investoren einsetzen will, hatte Glahn-Nüßel im ECOreporter-Interview vom Februar 2016 erläutert.
Frau Glahn-Nüßel, die UmweltBank hatte bis zum Sommer ihren ersten CoCo-Bond angeboten. Wie zufrieden waren Sie mit dem Verkauf der Anleihe?
Gabriele Glahn-Nüßel: Wir waren sehr zufrieden. Unsere Aktionäre und Kunden haben Anteile im Nennwert von insgesamt 16 Millionen Euro erworben. Damit ist der CoCo-Bond 2016 die bislang größte Eigenemission eines Wertpapiers der UmweltBank. Wir sind stolz auf dieses hervorragende Ergebnis und danken unseren Anlegern für das Vertrauen.
Warum hatten Sie eine solche ungewöhnliche Form der Anleihe angeboten?
Glahn-Nüßel: Ziel der Emission des CoCo-Bond war die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Bis 2012 haben wir zu diesem Zweck Genussrechte begeben. Diese werden jedoch aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben auf EU-Ebene nicht mehr zum Kernkapital von Banken gerechnet. Der CoCo-Bond ist das Nachfolgeprodukt des Genussrechts.
Jetzt bietet die UmweltBank einen neuen CoCo-Bond an. Brauchen Sie noch mehr Eigenkapital?
Glahn-Nüßel: Aktuell gilt für die UmweltBank eine regulatorische Eigenkapitalquote von 10,125 Prozent. Derzeit erfüllen wir diese Anforderung. Basel III sieht bis zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung dieser Kennziffer auf 12,0 Prozent vor. Das war auch der Grund für die Emission des CoCo-Bond 2016 im ersten Halbjahr. Die UmweltBank war die erste Bank in der Europäischen Union, die einen CoCo-Bond in der Ausgestaltung als bedingte Pflichtwandelanleihe emittiert hat. Wegen der sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben haben wir uns bei der Gestaltung der Anleihebedingungen streng an den Musterbedingungen des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. orientiert. Zudem haben wir die Bedingungen vorab durch eine große Wirtschaftskanzlei prüfen lassen, die uns die Übereinstimmung mit den Anforderungen der maßgeblichen EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) bestätigt hat. Völlig unerwartet hat uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach der Billigung des Wertpapierprospektes wissen lassen, dass sie aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die geplante Anrechenbarkeit des CoCo-Bond 2016 als zusätzliches Kernkapital bezweifele. Aufgrund der unsicheren Erfolgsaussichten und einer absehbar langen Verfahrensdauer hat sich der Vorstand der UmweltBank gegen eine gerichtliche Klärung dieser Frage und für einen Austausch der Anleihe entschieden. Aus diesem Grund haben wir den Emissionszeitpunkt für den CoCo-Bond 2016/2017 nun gegenüber den ursprünglichen Planungen vorgezogen.
Was sind das für neue rechtliche Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht?
Glahn-Nüßel: Der wesentliche Punkt ist der in den alten Musterbedingungen vorgesehene Nichtwandlungszeitraum. Dabei handelt es sich um eine Zeitspanne, in der es nicht zur Wandlung der Anleihe in Aktien kommen kann. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, da die Umsetzung einer Pflichtwandlung in diesen Zeiträumen mit technischen Schwierigkeiten verbunden ist, etwa kurz vor einer Hauptversammlung, bei der die neuen Aktionäre noch berücksichtigt und dazu eingeladen werden müssten. Nach Auffassung der EBA ist ein solcher Nichtwandlungszeitraum allerdings nicht zulässig.
Warum wollen Sie mit dem neuen CoCo-Bond bis zu 40 Millionen Euro einsammeln? Beim vorherigen CoCo-Bond hatten Sie noch 20 Millionen Euro ins Auge gefasst.
Glahn-Nüßel: Hintergrund ist, dass den Aktionären der UmweltBank selbstverständlich auch bei dem neuen CoCo-Bond ein gesetzliches Bezugsrecht zusteht. Sie hatten bis 28. November die Möglichkeit, die neue bedingte Pflichtwandelanleihe bevorrechtigt zu erwerben und haben davon rege Gebrauch gemacht: 1.500 Aktionäre haben ein Volumen von rund 4,8 Millionen Euro durch Bezugsrechtsausübung erworben. Erst jetzt können wir den Inhabern des CoCo-Bond 2016 den Umtausch anbieten. Um sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebotsvolumen für den Umtausch im Verhältnis 1:1 zur Verfügung steht, haben wir das Emissionsvolumen erhöht. Die 40 Millionen sind somit als reine Obergrenze zu verstehen.
Sie wollen die neue Wandelanleihe den Inhabern des CoCo-Bond 2016 zum Tausch anbieten. Wer nicht tauscht, dem steht nach Ihren Angaben für 2017 die Kündigung des CoCo-Bond 2016 bevor. Warum kommt schon so bald das Aus für den CoCo-Bond 2016?
Glahn-Nüßel: Wir haben den CoCo-Bond 2016 mit dem klaren Ziel ausgegeben, zusätzliches aufsichtsrechtliches Eigenkapital für die UmweltBank zu generieren. Daher sehen die Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht vor, falls die Anrechnung als Eigenmittel nicht möglich sein sollte. Da die von uns angestrebte Eigenkapitalqualität des CoCo-Bond 2016 von der EBA bezweifelt wird, planen wir von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und nicht umgetauschte Teilschuldverschreibungen aus regulatorischen Gründen vorzeitig zurückzuzahlen.
Bildhinweis: Die UmweltBank finanziert Umweltprojekte, unter anderem im Bereich Wasserkraft. / Foto: Unternehmen
Was bedeutet die Kündigung für die Anleger konkret? Erhalten sie einfach ihr Kapital zurück?
Glahn-Nüßel: Die Anleger erhalten im Fall der Kündigung ihr Geld zurück plus Zinsen. Die erste Zinszahlung für den CoCo-Bond 2016 ist planmäßig in Höhe von 2,85 Prozent bereits am 1. Juni 2016 für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai 2016 erfolgt. Die gekündigten Anleiheinhaber erhalten dann noch die Zinsen für den Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis zum Wirksamwerden der Kündigung.
Welchen Nutzen hat der Umtausch des alten gegen den neuen CoCo-Bond?
Glahn-Nüßel: Der Anleger erhält mit der Annahme des Umtauschangebotes eine bedingte Pflichtwandelanleihe, die – soweit möglich – den Bedingungen des ursprünglich erworbenen CoCo-Bond 2016 entspricht. Somit geht seine Anlage quasi nahtlos weiter. Die Laufzeit des CoCo-Bond 2016/2017 beginnt am 1. Dezember 2016. Die UmweltBank erhält mit der Annahme des Umtauschangebotes anrechenbares zusätzliches Kernkapital in Höhe des getauschten Anleihevolumens. Idealerweise wird der Umtausch für sämtliche ausgegebene Teilschuldverschreibungen des CoCo-Bond 2016 angenommen, so dass die 16 Millionen Euro in den CoCo-Bond 2016/2017 fließen und damit in vollem Umfang zusätzliche regulatorische Eigenmittel für die Bank sind.
Wird die Verzinsung des nun angekündigten CoCo-Bond 2016/2017 höher oder geringer ausfallen als bei Ihrem ersten CoCo-Bond? Wovon hängt das ab?
Glahn-Nüßel: Wie gesagt, wir haben den neuen CoCo-Bond soweit wie möglich identisch zum CoCo-Bond 2016 ausgestaltet - selbstverständlich unter Berücksichtigung der Anforderungen der EBA. Wir wollen unsere Anleger durch den Tausch nicht schlechter stellen. Daher wird auch der neue CoCo-Bond trotz der im Jahresverlauf allgemein weiter gesunkenen Zinsen mit 2,85 Prozent pro Jahr bis zum 31. Mai 2021 verzinst. Danach wird der Zins für weitere fünf Jahre neu festgelegt. Die Konditionen sind also gleich geblieben.
Bis wann wollen Sie die Ausgabe des neuen CoCo-Bond abschließen und bis wann die Rückzahlung des CoCo-Bond 2016?
Glahn-Nüßel: Am heutigen 2. Dezember hat die Umtauschfrist für die Inhaber des CoCo-Bonds 2016 begonnen. Diese endet am 27. Dezember 2016, so dass der Umtausch in den CoCo-Bond 2016/2017 noch in diesem Jahr vollzogen wird. Wir planen, nicht umgetauschte Teilschuldverschreibungen im Anschluss zu kündigen. Für den Fall, dass nach Ablauf des Bezugs- und des Umtauschangebotes noch Teilschuldverschreibungen zur Verfügung stehen, können diese im Wege des öffentlichen Angebots erworben werden – voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2016.
Gehen Sie davon aus, dass Sie weitere CoCo-Bonds anbieten werden?
Glahn-Nüßel: Grundsätzlich sehen wir den CoCo-Bond als ein geeignetes Instrument zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis. Aber wir wollen uns auch weitere Optionen offen halten, beispielsweise unser Grundkapital sukzessive durch eine Aktiendividende aufzustocken. Auch eine Kapitalerhöhung schließen wir für die Zukunft nicht aus.
Vielen Dank, Frau Glahn-Nüßel, für das Gespräch.
Die Aktie der UmweltBank AG ist eine ECOreporter-Favoriten-Aktie (Link entfernt) aus der Reihe der grünen Spezialwerte (Link entfernt). Lesen Sie dazu unsere Empfehlung (Link entfernt).
UmweltBank AG: ISIN DE0005570808 / WKN 557080