Enercon-Windanlagen des Windparks Mehringer Höhe. / Foto: Unternehmen

  Crowd-Investment

Interview zum Crowdinvesting Windpark Mehringer Höhe: 3,65 Prozent Zins – eine gute Anlage?

Das Crowd-Investment-Portal wiwin aus Mainz bietet Anlegern eine Geldanlage mit dem Windpark Mehringer Höhe in Rheinland-Pfalz an. Dabei handelt es sich um elf Enercon-Windkraftanlagen. 3,65 Prozent Zinsen pro Jahr sind den Anlegern versprochen, die Laufzeit reicht bis 2025.

Die Windanlagen sind seit langem in Betrieb: Zwischen 2004 und 2006 starteten zehn von ihnen, die elfte kam 2011 hinzu. 2006 gab es auf dem Sparbuch noch echte Zinsen, und wer Kredite aufnahm, musste viel zahlen – um die 5 Prozent Zinsen pro Jahr für Finanzierungen von Windanlagen. Heute gibt es Bankdarlehen für Windparks für um die 2 Prozent Zinsen. Daher plant die Projektgesellschaft des Windparks Mehringer Höhe, sämtliche Bestandskredite abzulösen und durch neue Bankdarlehen zu ersetzen. Das einzuwerbende Kapital des vorliegenden Nachrangdarlehens soll dabei einen Teil des von der Bank geforderten Kapitaleinsatzes bilden.

ECOreporter hat Thomas Zenk, Geschäftsführer der Komplementärin der Projektgesellschaft, zu dem Windpark-Angebot interviewt. Er erläutert unter anderem, warum er die Kalkulation trotz Stromerträgen unter Plan für stabil hält.

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Bei dem Crowdinvesting-Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Anbieterin und Emittentin des Nachrangdarlehens ist die REA Treuhand Wind UG (haftungsbeschränkt) aus Köln. Diese leitet das Kapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 10 KG aus Wörrstadt weiter. Die Projektgesellschaft will das Nachrangdarlehenskapital im Rahmen einer Neufinanzierung einsetzen. Daneben ist auch die Ablösung der bestehenden Darlehensablösung mit einmaligen Kosten (z. B. sogenannten Vorfälligkeitsentschädigungen) verbunden, die über das Nachrangdarlehen refinanziert werden sollen. Gesellschafter der Projektgesellschaft sind laut Jahresabschluss 2016 mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent Matthias Willenbacher und Fred Jung, die beiden Gründer der juwi-Gruppe.

Zins von 3,65 Prozent pro Jahr bei rund 7 Jahren Laufzeit

Anleger können das Nachrangdarlehen ab 100 Euro über die Internetplattformen wiwin, aber auch über LeihDeinerUmweltGeld zeichnen. Der Zinssatz beträgt 3,65 Prozent pro Jahr. Die Darlehenslaufzeit endet am 31. Dezember 2025. Die Rückzahlung (Tilgung) des Nachrangdarlehens soll in zwei Raten erfolgen: 53 Prozent zum 31. Dezember 2024 und 47 Prozent zum Laufzeitende am 31. Dezember 2025. Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehens beträgt 2,1 Millionen Euro.

Stromertrag unter Plan?

Bei Windkraftprojekten ist insbesondere die Kalkulation des Stromertrags von Bedeutung. Bei Windparks, die wie der Windpark Mehringer Höhe schon mehrere Jahre in Betrieb sind, liegen Erfahrungswerte zur Ertragskraft vor. Laut Anlegerbroschüre würde auf Basis der bisherigen Erfahrungswerte der Ertrag des Windparks Mehringer Höhe in einem sogenannten Normwindjahr 3 Prozent über dem eigentlichen Planwert von 35,134 Millionen kWh pro Jahr liegen. Aufgrund mehrerer windschwacher Jahre wurde aber auch der Planwert bisher im Durchschnitt nicht erreicht. Laut Anlegerbroschüre lag der Stromertrag von 2015 bis 2017 im Durchschnitt rund 7 Prozent unter dem Planwert.

Neben dem Windaufkommen gibt es aber noch weitere Punkte, die einen Einfluss darauf haben, ob die Anleger Zins- und Tilgungszahlungen erhalten können. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass bei einem Nachrangdarlehen der Anspruch des Anlegers auf die Zahlung von Zins und Tilgung nur besteht, sofern dadurch bei der Emittentin kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt würde. Zahlungen verschieben sich sonst auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Das kann beispielsweise bei windschwachen Jahren der Fall sein. Daher ist bedeutsam, ob der Windpark auch nach dem geplanten Laufzeitende noch wirtschaftlich betrieben werden könnte, um eventuell ausgefallene Zahlungen an die Anleger nachholen zu können.


Thomas Zenk sieht den Windpark auch bei schwächerem Wind auf einer soliden Basis. / Foto: Unternehmen

ECOreporter.de: Ist die Ertragsprognose vor dem Hintergrund der 7 Prozent unter Plan verlaufenden Windjahre 2015 bis 2017 zu optimistisch kalkuliert?

Thomas Zenk: Nein. Ursache für den unterplanmäßigen Verlauf im Betrachtungszeitraum waren abschaltbedingte Ertragsausfälle im Jahr 2017. Korrigiert man die Ist-Erträge von 2015 bis 2017 auf ein Normwindjahr (IWET-Index für die Region 23 in 2015: 95,6 %; 2016: 84,5 % und 2017: 95,6 %), ergibt sich ein Mittelwert von 35,653 MWh. Bereinigt man diesen Wert wiederum um die abschaltbedingten Ausfälle in 2017, käme ein Mittelwert von 36,150 MWh zustande. Dies entspricht exakt der Langfristplanung der Projektgesellschaft, wie er auch in der Anlegerbroschüre ausgewiesen ist.

Eine risikoreduzierende Komponente besteht auch in den planmäßigen Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von durchschnittlich 380.000 Euro pro Jahr. Diese stehen im Rang noch hinter den Nachrangdarlehensgebern zurück und könnten im Bedarfsfall zur Erbringung des Kapitaldienstes herangezogen werden. Konkret bedeutet dies, dass Zinsen und Tilgung auch dann ohne Stundung an die Anleger ausgezahlt werden können, wenn das Windaufkommen in den nächsten acht Jahren konstant zehn Prozent unterhalb der Planwerte liegen sollte.

Besteht für die Projektgesellschaft die Möglichkeit, die Pachtverträge für die Windparkflächen nach Ablauf von 25 Jahren einseitig zu verlängern?

Eine einseitige Verlängerung der Pachtverträge ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen und auch nicht nötig. Die Laufzeit der Pachtverträge ist für die Tilgung des Nachrangdarlehen ausreichend. Selbst für den Fall, dass das Nachrangdarlehen im Jahr 2025 noch nicht vollständig zurückgeführt werden könnte, laufen die Pachtverträge noch bis 2029 weiter. Folglich bestünde ein Puffer von vier Jahren, um etwaige Stundungen aufzuholen.

Laut Planrechnung sollen die jährlichen Erlöse aus EEG-Vergütung und Zinserträgen bis einschließlich 2025 unverändert bleiben. Wie ist das möglich, da einige Windkraftanlagen 2025 keine EEG-Vergütung mehr erhalten? Geht die Geschäftsführung davon, dass der Strom dieser Windkraftanlagen 2025 auf dem freien Markt zu Preisen verkauft werden kann, die der EEG-Vergütungshöhe dieser Windkraftanlagen entsprechen?

Die Gesamtkalkulation basiert auf einem Mischsatz der EEG-Vergütung aller elf Anlagen des Windparks. Dies bedeutet, dass die Planerlöse bis 2024 konservativ angesetzt sind, da die angesetzten EEG-Vergütungen unter den tatsächlichen Einspeiseerlösen liegen. So können aus den erwarteten Überschüssen Rücklagen für 2025 gebildet werden. Diese Rücklagen sind im Jahreserlös von 2025 enthalten.

Soll die technische Verfügbarkeit der Windkraftanlagen laut Planrechnung von 2018 bis 2025 unverändert hoch bleiben?

Ja, im angegebenen Zeitraum wird von einer gleichbleibend hohen technischen Verfügbarkeit der Anlagen ausgegangen.

Die Vollwartungsverträge für die Windkraftanlagen laufen laut Anlegerbroschüre jeweils 15 Jahre. Damit enden die ersten Vollwartungsverträge im nächsten Jahr. Vollwartungsverträge für ältere Windkraftanlagen sehen in der Regel wesentlich höhere jährliche Vergütungen vor. Plant die Projektgesellschaft trotzdem, neue Vollwartungsverträge abzuschließen?

Die Vollwartungskosten sind in den Betriebskosten bis 2025 berücksichtigt. Das neue Finanzierungskonzept sieht den Abschluss von Vollwartungsverträgen bis einschließlich des 20. Betriebsjahres vor. Angebote für neue Vollwartungsverträge wurden eingeholt und werden derzeit gesichtet. Der Geschäftsführung der Projektgesellschaft liegen bereits kostengünstigere Angebote vor, als in der Planrechnung vorgesehen.

Herr Zenk, wir danken Ihnen für die Antworten!

Ende August wurde das Vermögensinformationsblatt (VIB) des Angebotes aktualisiert. Falls das maximale Emissionsvolumen von 2,1 Millionen Euro nicht vollständig über das Crowdinvesting-Angebot platziert wird, besteht nun die Möglichkeit, zusätzliches Kapital einzuwerben. Dabei handelt es sich laut VIB um ein im Verhältnis zum Crowdinvesting-Angebot gleichrangiges Nachrangkapital, das über individuell verhandelte Darlehensverträge eingeworben werden kann (Privatplatzierungen).

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