Anleihen / AIF

Italien-Solarfonds: Akribisches Management münzt Bauprobleme in Mehrerträge um

Italien bietet exzellente natürliche Voraussetzungen für geschlossene Solarfonds und ihre Anleger. Aber es kann Probleme geben. Wie man sie so löst, dass die Solaranlagen mehr Strom produzieren als prognostiziert und gleichzeitig die Kosten für die Anlagen sinken, zeigt das Beispiel eines Solarfonds der Chorus GmbH aus München.

Der Fonds Chorus CleanTech Solar GmbH & Co. KG startete 2009 und läuft noch bis 2029. Dann soll der Fonds gemäß Emissionsprospekt seinen Investoren 222 Prozent Gesamtausschüttung bringen.  Mit dem Solarfonds startete das Münchner Emissionshaus Chorus eine Reihe geschlossener Beteiligungen, die in Italien investieren. Alle Portfolio-Anlagen stehen in der sonnenreichen Region Apulien. Die Sonnenstromkraftwerke haben ihre Ertragsprognose in den ersten Betriebsjahren insgesamt um 3,5 Prozent übertroffen.

Dieses Ergebnis ist aber nicht das Ergebnis von Automatismen. Vielmehr zeigt sich, dass ein erfolgreicher Betrieb eines Solarfonds ein professionelles und hochengagiertes Fondsmanagement voraussetzt. Denn trotz der guten Ergebnisse beim Stromertrag der Chorus-Fonds: Zunächst einmal gingen einzelne Solaranlagen bis zu 18 Monate später ans Stromnetz als geplant. Und ein Solarpark konnte wegen Überlastung des örtlichen Stromnetzes teilweise den Strom nicht einspeisen. Letztlich gab es auch – nicht ganz untypisch für Süditalien - an mehreren Solaranlagen Vandalismus-Schäden.

Diese Schwierigkeiten belasteten den Fonds nicht erheblich. Der Versicherungsschaden wird laut Chorus inklusive Ertragsausfall von der Versicherung reguliert. Die Versicherungsprämie ist, so Chorus weiter, in den vereinbarten Kosten für Wartung und technische Betriebsführung enthalten, deshalb wirkt sich auch eine Prämienerhöhung in Folge des Schadens nicht auf die Fondsgesellschaft aus. Gelegentliche Abschaltungen auf Grund von Netzschwankungen seien einkalkuliert, und für den verspäteten Netzanschluss musste auf Grund der bei Bestellung der Anlagen getroffenen Vereinbarung der Generalunternehmer gerade stehen.

Der Generalunternehmer für die Solaranlagen ist die frühere a + f GmbH, heute heißt sie Gildemeister Solutions. Gildemeister ist ein westfälischer Maschinenbaukonzern mit Weltruf. Was einerseits ein Garant für ordentliche Arbeit sein kann, andererseits aber auch die Frage aufwirft, ob sich ein einzelner Solarfondsanbieter gegen eine solche Konzerntochter zur Wehr setzen kann? Sie kann. Denn, so Chorus-Chef Peter Heidecker: „Fakt ist, dass der Generalunternehmer die Solaranlagen verspätet geliefert hat.“ Wegen der Verzögerungen und Ausfälle konnte Chorus insgesamt Ausgleichszahlungen von 3,5 Millionen Euro vereinnahmen. Davon ging ein Großteil an die Banken als Vorfälligkeitsentschädigung für die schon zum ursprünglichen Fertigstellungszeitpunkt der Anlagen zugesagten Kredite.
Bildnachweis: Peter Heidecker, Geschäftsfüherer der Chorus GmbH. / Quelle: Unternehmen.

Ferner verteuerten sich auch die Rechtsanwaltskosten für die Due-Diligence (Prüfung) der Projektrechte sowie für die rechtsanwaltliche Begleitung der Verhandlungen mit dem Generalübernehmer von 500.000 auf 1,5 Millionen Euro deutlich. Insgesamt ergibt sich laut Chorus aber immer noch ein erheblicher Vorteil für die Fondsgesellschaft.

Einzelne Anleger des Fonds fürchteten allerdings, dass sie finanzielle Schäden erleiden. Sie beantragten bei einer Gesellschafterversammlung, eine Klage gegen den Generalunternehmer anzustrengen. Vor allem berufen sie sich auf erhöhte Kosten für die Due-Diligence-Prüfung. „Ein Grund dafür war unter anderem, dass der Generalunternehmer die erforderlichen Unterlagen „nur nach und nach und teilweise unvollständig und nicht verwertbar vorgelegt hat“, so Chorus. Dennoch gebe es keine Grundlage, vom Generalunternehmer diese Kosten einzuklagen. Vielmehr würden damit weitere Kosten hervorgerufen, die letztlich beim Fonds verbleiben würden. Die Generalversammlung des Fonds hat denn auch mit einer Mehrheit von etwa 90 Prozent abgelehnt, eine Klage anzustrengen.

Diese wenigen unzufriedenen Anleger fühlten sich auch unzureichend  informiert, weil die Erhöhung der Due-Diligence-Kosten durch die Gesellschafterversammlung im Vorfeld abgesegnet hätte werden müssen. Sie stellten formal den Antrag, in der Gesellschafterversammlung  darüber abzustimmen, ob Rechtsanwälte mit einer Prüfung wegen möglicher Kompetenzüberschreitung beauftragt werden sollen. Chorus weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem Mehraufwand bei der Due-Diligence nicht ein einziger Entscheidungsvorgang zu Grunde lag, sondern sukzessive Schritte, die sich ergaben.

Die Alternative wäre gewesen, die Projektrechte nicht mehr sorgfältig zu prüfen oder ohne rechtsanwaltliche Beratung in die Verhandlungen mit dem Generalübernehmer zu gehen. Die die Vorschlag angebliche Kompetenzüberschreitung betreffende Vorschlag wurde in der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von rund 80 Prozent abgelehnt.

Fazit: „Es hat sich ausgezahlt, bei unserem ersten Italienfonds nicht auf höchste Renditen zu setzen, sondern auf einen bonitätsstarken Generalunternehmer, der damals bereit war, bestimmte Bau- und Projektentwicklungsrisiken vertraglich zu übernehmen. Entsprechend hat sich aus der Verzögerung  eine deutlich bessere wirtschaftliche Situation für die Fondsgesellschaft ergeben“, so Chorus mit Blick auf die vom Generalunternehmer geleisteten Zahlungen. Bei den folgenden Fonds haben sich die Schwierigkeiten nicht wiederholt.
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