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Italien-Tochter der S.A.G. Solarstrom AG in Finanznot

Die Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG zieht weitere Kreise. Nun hat die Italiensparte der S.A.G. Solarstrom, S.A.G. Solar Italia s.r.l., am Landgericht Mailand ein präventives Vergleichsverfahren beantragt. Das ist eine spezielle Form von Gläubigerschutz, die dazu dienen soll, die Insolvenz eines Unternehmens abzuwenden.

Hintergrund sei ein finanzieller Engpass, der sich aus der Insolvenz der Freiburger Muttergesellschaft ergeben habe. Gegenüber der Muttergellschaft habe die Italiensparte eine offene „Forderung im mittleren einstelligen Millionenbereich“, die nun bis auf Weiteres nicht beglichen werde.

Sollte das Landgericht in Mailand dem Antrag von S.A.G. Solar Italia s.r.l. folgen, stünde das Unternehmen vorrübergehend unter Gläubigerschutz. Das Gericht würde dann in einem nächsten Schritt eine Frist von maximal 180 Tagen setzen, nach dessen Ablauf die S.A.G.-Sparte seinen Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreiten muss.


Der Geschäftsbetrieb in Italien werde bis auf Weiteres fortgeführt. S.A.G. Solar Italia führt im Auftrag Dritter als Betreibergesellschaft Photovoltaikanlagen mit 60 Megawatt Gesamtleistungskapazität. Die Muttergesellschaft hat jüngst die Erlaubnis erhalten, ihr Insolvenzverfahren in Eigenregie durchzuführen (ECOreporter.de  berichtete). Von der Pleite sind neben den Mitarbeitern auch Aktionäre und Anleihe-Gläubiger betroffen (mehr dazu lesen Sie  hier).

S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100 
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