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Janosch film & medien AG: Herabsetzung des Grundkapitals
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Janosch film & medien AG
Berlin
- ISIN DE000A0KPNC4 -
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
Die ordentliche Hauptversammlung der Janosch film & medien AG, Berlin, („Gesellschaft“) vom 07. April 2009 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.931.816,00 in einem ersten Schritt um EUR 6,00 auf EUR 2.931.810,00 und in einem zweiten Schritt von EUR 2.931.810,00 um EUR 2.638.629,00 auf EUR 293.181,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt
nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 10:1, um in der Gesamthöhe von EUR 2.638.629,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils
10 (zehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln.
Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg am 23. April 2009 sind die Kapitalherabsetzungen und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.
Am 19. Mai 2009 werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je 10 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A0KPNC4) werden unsere Aktionäre eine neue „konvertierte“ Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN DE000A0XFNB0) erhalten.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0XFNA2) ergeben, werden die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden einen Spitzenausgleich zum Zu- oder Verkauf entgegennehmen. Für Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der VEM Aktienbank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das neu eingeteilte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären werden die konvertierten Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt.
Berlin, im Mai 2009
Janosch film & medien AG
Der Vorstand
Janosch film & medien AG
Berlin
- ISIN DE000A0KPNC4 -
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
Die ordentliche Hauptversammlung der Janosch film & medien AG, Berlin, („Gesellschaft“) vom 07. April 2009 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.931.816,00 in einem ersten Schritt um EUR 6,00 auf EUR 2.931.810,00 und in einem zweiten Schritt von EUR 2.931.810,00 um EUR 2.638.629,00 auf EUR 293.181,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt
nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 10:1, um in der Gesamthöhe von EUR 2.638.629,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils
10 (zehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln.
Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg am 23. April 2009 sind die Kapitalherabsetzungen und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.
Am 19. Mai 2009 werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je 10 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A0KPNC4) werden unsere Aktionäre eine neue „konvertierte“ Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN DE000A0XFNB0) erhalten.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0XFNA2) ergeben, werden die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden einen Spitzenausgleich zum Zu- oder Verkauf entgegennehmen. Für Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der VEM Aktienbank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das neu eingeteilte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären werden die konvertierten Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt.
Berlin, im Mai 2009
Janosch film & medien AG
Der Vorstand