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Nachhaltige Aktien, Meldungen, Anleihen / AIF
Kann insolvente S.A.G. Solarstrom AG ihre Anleihen bedienen?
Für Anleger, die in Anleihen der insolventen S.A.G. Solarstrom AG investiert haben, werden wohl am 11. April wichtige Entscheidungen fallen. Denn an diesem Tag will das Unternehmen aus Freiburg drei Anleihegläubigerversammlungen durchführen. Wie die .A.G. Solarstrom AG mitteilt, wird dann Insolvenzverwalter Herr Dr. Jörg Nerlich die Anleihegläubiger über die aktuelle Entwicklung informieren und sollen sie einen gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser ist dann der Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter für Verhandlunngen über einen möglichen Verzicht oder die Stundung von Forderungen der Investoren.
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember einen Antrag auf Insolvenz gestellt und die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4) nicht leisten können. Das steht auch für die Anleihe mit Laufzeit bis 2017 (ISIN DE000A1K0K53) in Frage, für die im Juli eine Zinsauszahlung anssteht. Mit diesen Schuldverschreibungen hatte das Unternehmen 16,9 Millionen bzw 25 Millionen Euro eingesammelt. Die Laufzeit der bereits in 2007 von der S.A.G. Solarstrom AG begebenen Wandelschuldverschreibung war 2012 bis zum 29. Juli 2014 verlängert worden. Darauf hatten sich Anleihengläubiger eingelassen, die Schuldverschreibungen im Umfang von rund 7,5 Millionen Euro gezeichnet hatten. Wandelanleihen im Umfang von rund 2,5 Millionen Euro waren in Aktien der S.A.G. Solarstrom AG gewandelt worden. Es erscheint nun alles andere als sicher, ob die Freiburger die Anleihe wie ursprünglich anvisiert im Juli 2014 bedienen können.
Die Gläubigerversammlungen werden den Angaben zufolge jeweils im Amtsgericht Freiburg am Holzmark 2 in Freiburg stattfinden. Für die Unternehmensanleihe 2010/2015 DE 000A1D84A4 wurde sie auf 10.00 Uhr terminiert. Als gemeinsamer Vertreter schlägt die S.A.G. Solarstrom AG Frank Günther von der One Square Advisory Services GmbH vor.
Für die Unternehmensanleihe 2011/2017 DE 000A1K0K53 soll die Versammlung um 13.00 Uhr stattfinden. Als gemeinsamer Vertreter hat das Solarunternehmen Rechtsanwalt Markus Kienle aus Frankfurt am Main vorgeschlagen.
Für die Wandelanleihe DE000A0TGEV3 bzw. DE000A0SMLC8/ DE000A0Z1U68 wurde die Anleihegläubigerversammlung auf 14.00 Uhr festgelegt und kein gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen.
Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen. Um im Verlauf einer Insolvenz Ansprüche bei dem Unternehmen geltend machen zu können, müssen Anleihe-Gläubiger ihre jeweilige Forderung bei der Insolvenztabelle anmelden.
ECOreporter.de hat vor kurzem ein umfassendes Interview mit Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth veröffentlicht. Er verfügt über große Erfahrung als Interessenvertreter von Anlegern, die in Anleihen und Genussrechte von insolventen Grünstromunternhemen investiert haben. Was er Anlegern rät, die von solchen Pleiten betroffen sind, können Sie hier nachlesen.
Das Regelinsolvenzverfahren der S.A.G Solarstrom läuft seit rund zehn Tagen. Ihr operativer Geschäftsbetrieb wird weitergeführt - mit Ausnahme des Neugeschäfts im kapitalintensiven Anlagenbau. Kürzlich war es den Freiburgern gelungen, durch Verkäufe mehere Millionen Euro einzunehmen und einen großen Kredit zu erhalten (mehr darüber erfahren Sie hier und in diesem Beitrag). Wie die S.A.G. Solarstrom in die Insolvenz geraten ist, hat der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Kuhlmann in einem ECOreporter.de-Interview erläutert.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember einen Antrag auf Insolvenz gestellt und die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4) nicht leisten können. Das steht auch für die Anleihe mit Laufzeit bis 2017 (ISIN DE000A1K0K53) in Frage, für die im Juli eine Zinsauszahlung anssteht. Mit diesen Schuldverschreibungen hatte das Unternehmen 16,9 Millionen bzw 25 Millionen Euro eingesammelt. Die Laufzeit der bereits in 2007 von der S.A.G. Solarstrom AG begebenen Wandelschuldverschreibung war 2012 bis zum 29. Juli 2014 verlängert worden. Darauf hatten sich Anleihengläubiger eingelassen, die Schuldverschreibungen im Umfang von rund 7,5 Millionen Euro gezeichnet hatten. Wandelanleihen im Umfang von rund 2,5 Millionen Euro waren in Aktien der S.A.G. Solarstrom AG gewandelt worden. Es erscheint nun alles andere als sicher, ob die Freiburger die Anleihe wie ursprünglich anvisiert im Juli 2014 bedienen können.
Die Gläubigerversammlungen werden den Angaben zufolge jeweils im Amtsgericht Freiburg am Holzmark 2 in Freiburg stattfinden. Für die Unternehmensanleihe 2010/2015 DE 000A1D84A4 wurde sie auf 10.00 Uhr terminiert. Als gemeinsamer Vertreter schlägt die S.A.G. Solarstrom AG Frank Günther von der One Square Advisory Services GmbH vor.
Für die Unternehmensanleihe 2011/2017 DE 000A1K0K53 soll die Versammlung um 13.00 Uhr stattfinden. Als gemeinsamer Vertreter hat das Solarunternehmen Rechtsanwalt Markus Kienle aus Frankfurt am Main vorgeschlagen.
Für die Wandelanleihe DE000A0TGEV3 bzw. DE000A0SMLC8/ DE000A0Z1U68 wurde die Anleihegläubigerversammlung auf 14.00 Uhr festgelegt und kein gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen.
Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen. Um im Verlauf einer Insolvenz Ansprüche bei dem Unternehmen geltend machen zu können, müssen Anleihe-Gläubiger ihre jeweilige Forderung bei der Insolvenztabelle anmelden.
ECOreporter.de hat vor kurzem ein umfassendes Interview mit Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth veröffentlicht. Er verfügt über große Erfahrung als Interessenvertreter von Anlegern, die in Anleihen und Genussrechte von insolventen Grünstromunternhemen investiert haben. Was er Anlegern rät, die von solchen Pleiten betroffen sind, können Sie hier nachlesen.
Das Regelinsolvenzverfahren der S.A.G Solarstrom läuft seit rund zehn Tagen. Ihr operativer Geschäftsbetrieb wird weitergeführt - mit Ausnahme des Neugeschäfts im kapitalintensiven Anlagenbau. Kürzlich war es den Freiburgern gelungen, durch Verkäufe mehere Millionen Euro einzunehmen und einen großen Kredit zu erhalten (mehr darüber erfahren Sie hier und in diesem Beitrag). Wie die S.A.G. Solarstrom in die Insolvenz geraten ist, hat der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Kuhlmann in einem ECOreporter.de-Interview erläutert.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100