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Keine EEG-Umlage für Bestandsanlagen, gemeinsame Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie? Bundesregierung einigt sich mit EU-Kommission auf ein Energiepaket, das es in sich hat
Laut einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums haben sich Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf ein so genanntes Energiepaket verständigt. Es soll zentrale Punkte des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) betreffen, ebenso das Strommarktgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017. Es geht auch um deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Nun sollen die Gesetzesvorhaben auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen werden.
Die Einigung betrifft unter anderem die Bereiche Strom-Eigenversorgung, Entlastung energieintensiver Unternehmen und KWK-Anlagen. Bei Bestandsanlagen, die unter das EEG fallen, bleibe der Eigenverbrauch von Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit. Ausnahme sind „substanziell modernisierte“ Bestandsanlagen, die 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen sollen. Energieintensive Industrien, die bei der EEG-Umlage entlastet werden, werden nach den Planungen auch bei der KWKG-Umlage entlastet.
Weitere Ausschreibungsverfahren in Planung
Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) steht ein Systemwechsel an. Die KWK-Förderung soll für Anlagen zwischen 1 und 50 MW künftig ausgeschrieben werden. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage soll 2016 verabschiedet und die Verordnung zur Umsetzung 2017 erlassen werden. Der Beginn der Ausschreibungen ist für den Winter 2017/18 geplant.
Die beschlossenen und teilweise bereits umgesetzten Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sollen um ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren ergänzt werden. Ab 2018 werde eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Solaranlagen ausgeschrieben, führt das Ministerium in der Pressemitteilung aus. Zudem werde eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders „systemdienliche“ Anlagen durchgeführt.
Die Einigung betrifft unter anderem die Bereiche Strom-Eigenversorgung, Entlastung energieintensiver Unternehmen und KWK-Anlagen. Bei Bestandsanlagen, die unter das EEG fallen, bleibe der Eigenverbrauch von Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit. Ausnahme sind „substanziell modernisierte“ Bestandsanlagen, die 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen sollen. Energieintensive Industrien, die bei der EEG-Umlage entlastet werden, werden nach den Planungen auch bei der KWKG-Umlage entlastet.
Weitere Ausschreibungsverfahren in Planung
Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) steht ein Systemwechsel an. Die KWK-Förderung soll für Anlagen zwischen 1 und 50 MW künftig ausgeschrieben werden. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage soll 2016 verabschiedet und die Verordnung zur Umsetzung 2017 erlassen werden. Der Beginn der Ausschreibungen ist für den Winter 2017/18 geplant.
Die beschlossenen und teilweise bereits umgesetzten Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sollen um ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren ergänzt werden. Ab 2018 werde eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Solaranlagen ausgeschrieben, führt das Ministerium in der Pressemitteilung aus. Zudem werde eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders „systemdienliche“ Anlagen durchgeführt.