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Keine Prospektmängel - Klagen gegen Emissionshaus Fidura abgewiesen
Drei Senate des OLG München haben Klagen gegen das Emissionshaus Fidura abgeschmettert. Wie die Gesellschaft mitteilt, wurde in voneinander unabhängigen Urteilen entschieden, dass „die von der Kanzlei Witt Nittel behaupteten Prospektmängel des ersten Fonds des Emissionshauses nicht bestehen und die gegenständlichen Prospekte entsprechend fehlerfrei sind (AZ 8U 2677/08; AZ 10U 2332/08; AZ 23U 2544/08)“. Unter anderem haben Anwälte für die Anleger Schadensersatzzahlungen gefordert. Die Richter stellten jedoch fest, dass „der streitgegenständliche Prospekt“ des Fidura Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds „nicht fehlerhaft ist“.
Laut dem Emissionshaus steckt der auf geschlossene Fonds spezialisierte Anlegerschützer Heinz Gerlach hinter den Klagen der Kanzlei. Der wies dies auf Nachfrage von ECOreporter.de zurück. „Wir haben mit den Verfahren der Kanzlei Witt Nittel absolut nichts zu tun“, sagte er. Er verwies auf „Pressemitteilungen, die die Kanzlei ohne Mitwirkung von uns bzw. ohne Abstimmung mit uns verfasst hat.“
Laut dem Emissionshaus steckt der auf geschlossene Fonds spezialisierte Anlegerschützer Heinz Gerlach hinter den Klagen der Kanzlei. Der wies dies auf Nachfrage von ECOreporter.de zurück. „Wir haben mit den Verfahren der Kanzlei Witt Nittel absolut nichts zu tun“, sagte er. Er verwies auf „Pressemitteilungen, die die Kanzlei ohne Mitwirkung von uns bzw. ohne Abstimmung mit uns verfasst hat.“