Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
KfW-Stromspeicherförderung für 2013 schon bald ausgeschöpft?
Die Resonanz auf das noch junge Förderprogramm der Bundesregierung für den Einbau von Solarstromspeichern ist groß. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bank) hat erst vor acht Wochen und später als ursprünglich geplant – mit ihrem Förderprogramm für Solarstromspeicher begonnen. Nun meldet die staatliche Bank, dass bereits Kreditanträge für 10 Millionen Euro eingegangen sind. Dies entpricht der KfW Bank zufolge durchschnittlich 18.200 Euro pro angefragtem Kredit.
Das sind schon 40 Prozent des gesamten Fördertopfes, den die KfW Bank für das gesamte Jahr 2013 zu Verfügung hat. Denn statt wie zuerst angekündigt 50 Millionen in die Förderung zu stecken sollen im laufenden Jahr nur 25 Millionen sein (ECOreporter.de berichtete).
Dabei kann längst nicht jeder das KfW-Förderprogramm 275 in Anspruch nehmen. Solaranlagenbetreiber, die einen staatlich bezuschussten Solarstromspeicher haben wollen, müssen mindestens 40 Prozent des selbst produzierten Stroms auch selbst verbrauchen. Maximal 60 Prozent dürfen ins Stromnetz eingespeist und somit nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) für 20 Jahre fest vergütet werden.
Wer seine Solaranlage nachrüstet hat nur Anspruch auf die Förderung, wenn die Anlage 2013 in Betrieb gegangen ist. Für Betreiber älterer Anlagen gibt es laut Bekanntmachung der Regierung keinen Förderanspruch.
Das sind schon 40 Prozent des gesamten Fördertopfes, den die KfW Bank für das gesamte Jahr 2013 zu Verfügung hat. Denn statt wie zuerst angekündigt 50 Millionen in die Förderung zu stecken sollen im laufenden Jahr nur 25 Millionen sein (ECOreporter.de berichtete).
Dabei kann längst nicht jeder das KfW-Förderprogramm 275 in Anspruch nehmen. Solaranlagenbetreiber, die einen staatlich bezuschussten Solarstromspeicher haben wollen, müssen mindestens 40 Prozent des selbst produzierten Stroms auch selbst verbrauchen. Maximal 60 Prozent dürfen ins Stromnetz eingespeist und somit nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) für 20 Jahre fest vergütet werden.
Wer seine Solaranlage nachrüstet hat nur Anspruch auf die Förderung, wenn die Anlage 2013 in Betrieb gegangen ist. Für Betreiber älterer Anlagen gibt es laut Bekanntmachung der Regierung keinen Förderanspruch.