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KfW will Markt der "grünen" Anleihen anschieben
Die staatseigene KfW ist einer der weltweit größten Finanzierer von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und setzt dabei auch auf „grüne“ Anleihen, so genannte Green Bonds. Der von ihr im vergangenen Jahr selbst begebene KfW Green Bond 2014 / 2019 war mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro die bislang größte begebene Neuemission in diesem Marktsegment. Nun will die KfW auch als Investor in diesem Bereich auftreten und im zweiten Quartal 2015 ein Green-Bond-Portfolio mit einem Volumen von einer Milliarde Euro aufbauen.
Dr. Günther Bräunig, Kapitalmarktvorstand der KfW Bankengruppe, erläutert: „Klimaschutz betrachten wir als eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Der Green-Bond-Markt ist eine alternative, kapitalmarktbasierte Finanzierungsquelle für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, den es auszubauen gilt. Mit dem Green-Bond-Portfolio wollen wir - ergänzend zu unseren Kreditaktivitäten und unseren eigenen Green-Bond-Emissionen -einen weiteren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.“
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „ Durch den Ankauf von Green Bonds soll die KfW geeignete Klima- und Umweltschutzprojekte, z.B. in den Bereichen Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, (Ab-) Wassermanagement, Biodiversität oder umweltverträgliche Transportsysteme mitfinanzieren.“
Mindestanforderungen sollen die Qualität der Investitionen garantieren
Nach ihren Angaben haben die KfW und das BMUB gemeinsam Mindestanforderungen für die Qualität der förderungswürdigen Green Bonds definiert. So sollen etwa Qualitätsanforderungen an die Transparenz bezüglich der zu finanzierenden Projekte und der Mittelverwendung sicherstellen, dass über Green Bonds auch geeignete Klima- und Umweltschutzprojekte finanziert werden. Eine umfassende, regelmäßige Berichterstattung über die finanzierten Projekte sowie die Einbindung externer Sachverständiger und die Veröffentlichung ihrer Gutachten sollen zudem das Vertrauen der Marktteilnehmer in dieses Marktsegment stärken.
Bislang sind die so genannten „Green Bond Principles“ die aussagekräftigsten Vorgaben, denen sich Anbieter und Vermittler von Green Bonds unterwerfen können. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die mehr als ein Dutzend internationale Großbanken wie etwa HSBC, BNP Paribas und die Deutsche Bank unterzeichnet haben. Die „Green Bond Principles“ machen Vorgaben für die Allokation, die Offenlegung, die Verwaltung und die Berichterstattung über das Kapital, das über eine grüne Anleihe aufgebracht wird. Sie empfehlen die Verpflichtung eines Wirtschaftsprüfers und eine jährliche Berichterstattung über die finanzierten Projekte, die auch deren Wirkung quantifiziert. Die „Green Bond Principles“ definieren verschiedenen Kategorien umweltfreundlicher Projekte, die außer von Konzernen auch von gemeinnützigen und nichtstaatlichen Organisationen entwickelt wurden.
Dr. Günther Bräunig, Kapitalmarktvorstand der KfW Bankengruppe, erläutert: „Klimaschutz betrachten wir als eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Der Green-Bond-Markt ist eine alternative, kapitalmarktbasierte Finanzierungsquelle für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, den es auszubauen gilt. Mit dem Green-Bond-Portfolio wollen wir - ergänzend zu unseren Kreditaktivitäten und unseren eigenen Green-Bond-Emissionen -einen weiteren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.“
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „ Durch den Ankauf von Green Bonds soll die KfW geeignete Klima- und Umweltschutzprojekte, z.B. in den Bereichen Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, (Ab-) Wassermanagement, Biodiversität oder umweltverträgliche Transportsysteme mitfinanzieren.“
Mindestanforderungen sollen die Qualität der Investitionen garantieren
Nach ihren Angaben haben die KfW und das BMUB gemeinsam Mindestanforderungen für die Qualität der förderungswürdigen Green Bonds definiert. So sollen etwa Qualitätsanforderungen an die Transparenz bezüglich der zu finanzierenden Projekte und der Mittelverwendung sicherstellen, dass über Green Bonds auch geeignete Klima- und Umweltschutzprojekte finanziert werden. Eine umfassende, regelmäßige Berichterstattung über die finanzierten Projekte sowie die Einbindung externer Sachverständiger und die Veröffentlichung ihrer Gutachten sollen zudem das Vertrauen der Marktteilnehmer in dieses Marktsegment stärken.
Bislang sind die so genannten „Green Bond Principles“ die aussagekräftigsten Vorgaben, denen sich Anbieter und Vermittler von Green Bonds unterwerfen können. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die mehr als ein Dutzend internationale Großbanken wie etwa HSBC, BNP Paribas und die Deutsche Bank unterzeichnet haben. Die „Green Bond Principles“ machen Vorgaben für die Allokation, die Offenlegung, die Verwaltung und die Berichterstattung über das Kapital, das über eine grüne Anleihe aufgebracht wird. Sie empfehlen die Verpflichtung eines Wirtschaftsprüfers und eine jährliche Berichterstattung über die finanzierten Projekte, die auch deren Wirkung quantifiziert. Die „Green Bond Principles“ definieren verschiedenen Kategorien umweltfreundlicher Projekte, die außer von Konzernen auch von gemeinnützigen und nichtstaatlichen Organisationen entwickelt wurden.