Anleihen / AIF

KGAL kündigt neuen Solarfonds an – fünf Megawatt Leistung in Spanien

Zwei Photovoltaikanlagen mit je 5 Megawatt Leistung in Spanien soll der neue Solarfonds der KGAL (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.) finanzieren. Wie die KGAL meldet, liegen die Projekte des Fonds „InfraClass Energie 4“ in der sonnenreichen Region Castilla La Mancha. Die Vergütung sei bei beiden Anlagen durch die in Spanien geltende Vergütungsregelung für erneuerbare Energien sichergestellt. Partner in dem Fonds sei erneut die Phoenix Solar AG. Voraussichtlich ab Ende November könne der Fonds gezeichnet werden.

Wie es weiter heißt, hat Phoenix Solar die Anlagen bereits betriebsfertig errichtet und übernimmt die laufende Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen für mindestens 20 Jahre. Die Mindesteinlage für das Beteiligungsangebot betrage 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio. Das Gesamtinvestitionsvolumen gibt KGAL mit 68,7 Millionen Euro an. Die kumulierten Ausschüttungen sollen rund 294 Prozent erreichen.
Kennzahlen des InfraClass Energie 4

Fondsgesellschaft – InfraClass Energie 4 GmbH & Co. KG
Investitionsfokus – zwei Photovoltaikanlagen in Spanien
Standorte: San Clemente und Villanueava de la Jara – zwei Gemeinden in der Region Castilla la Mancha; ca. 160 km südöstlich von Madrid –
Nominalleistung: je 5 MW
Partner in Excellence – Phoenix Solar AG
Investitionsvolumen – EUR 68,7 Mio.
Finanzierung – Eigenkapital i. H. v. EUR 17,3 Mio. und Fremdkapital i. H. v. EUR 51,4 Mio.
Mindesteinlage – EUR 10.000 (zzgl. 5 % Agio)
Prognosezeitraum – 15 Jahre
Vorzugsausschüttung – 6 % p. a. für jeden vollen Monat vor Ende der Zeichnungsfrist
Prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen p. a. 1) mit Veräußerungserlöshalbjährlich, steigend von 8 % p. a. auf10 % p. a.
Prognostizierte Rendite – rund 9,0 % p. a. (auf das jeweils gebundene Kapital, berechnet nach der IRR-Methode 2), nach Steuern)

1)    Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen/Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung.
2) Das jeweils gebundene Kapital weicht vom tatsächlich gezeichneten Beteiligungsbetrag ab. Es wird daher nicht die Verzinsung des tatsächlich gezeichneten Beteiligungsbetrages ausgedrückt.


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