Anleihen / AIF, Wachhund

Klare Kante: Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt bei Prokon das Ruder und kündigt Verluste für Genussrechteinhaber an

Die 74.000 Anleger, die insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte von Prokon investiert haben, werden Geld verlieren. Das hat nun der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin erklärt. Das Windkraftunternehmen aus Itzehoe hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. ECOreporter.de hatte in ECOalnagechecks vor der Beteiligung gewarnt und führt Prokon in der Wachhund-Rubrik (zu unserer Sonderseite mit umfassenden Informationen über Prokon, Analysen ihrer Genussrechte-Angebote und die möglichen Folgen der Krise des Unternehmens für seine Anleger gelangen Sie per  Mausklick (Link entfernt)).

Seit zwei Monaten prüft Insolvenzverwalter Penzlin ob Prokon wirklich zahlungsunfähig ist, und lässt dazu Rechtsgutachten erstellen. Prokon-Chef Carsten Rodbertus hatte stets erklärte, dass sein Unternehmen nicht insolvent sei und der Insolvenzantrag lediglich „aus Vorsichtsgründen“ gestellt worden sei. Zuletzt hatte er für Ausehen gesorgt, indem bekannt wurde, dass er mit anderen Führungskräften des Windparkbetreibers die Umwandlung in eine Genossenschaft vorbereitet (wir haben darüber  berichtet). Dass Insolvenzverwalter Penzlin jetzt an die Presse ging und gegenüber dpa erste Fakten bekannt machte, legt den Schluss nahe, dass er damit auch Rodbertus in die Schranken weisen will. Laut dem Anwalt aus Hamburg handelt es sich bei der von Rodbertus angestrebten Genossenschaft lediglich um eine „private Gründung“ und keinesfalls um eine Umwandlung von Prokon. Derartige Maßnahmen seien „in einem Insolvenzeröffnungsverfahren rechtlich ausgeschlossen.“

Zudem hat der Insolvenzverwalter jetzt bei Prokon alleine das Sagen. Das geht aus einer aktuellen Anordnung des zuständigen Amtsgerichtes Itzehoe hervor. Bisher musste die bisherige Geschäftsführung sich lediglich von Penzlin kontrollieren und Entscheidungen von ihm abnicken lassen. Mit der neuen Anordnung hat er jetzt das Ruder übernommen. Das Amtsgericht begründete diese Maßnahme damit, sie diene „zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts“. Das spricht nicht für Prokon-Chef Rodbertus.

Prokon hat schon lange keine testierte Jahresbilanz veröffentlicht. Das Unternehmen erwirtschafte nach eigenen Angaben in 2012 rund 171 Millionen Euro Verlust. Hinzu kam laut Prokon in den ersten zehn Monaten des Jahres 2013 ein Fehlbetrag von rund 210 Millionen Euro. Das gab das Windkraftunternehmen, das Presseanfragen seit geraumer Zeit nicht beantwortet, auf seiner Internetseite bekannt. Auf einer Veranstaltung der Initiative „Freunde von Prokon“ hat Prokon-Vertriebsleiter Rüdiger Gronau bestätigt, dass der summierte Verlust des Unternehmens per Ende 2013 bis zu 400 Millionen Euro betrage könnte (auch darüber haben wir  berichtet).

Penzlin geht offenbar mittlerweile davon aus, dass Prokon in der Tat zahlungsunfähig ist. „Es spricht derzeit mehr für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai als dagegen“, sagte er der dpa und stellte sich damit erstmals gegen die anders lautenden Behauptungen von Rodbertus. Er dramatisierte die Situation aber auch nicht. „Der Geschäftsbetrieb konnte in den vergangenen Wochen stabilisiert werden“, so der Insolvenzverwalter. Ihm zufolge ist die Fortführung der Geschäfte mit Windparks und damit das Kerngeschäft von Prokon auch für den Fall gesichert, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Angesprochen auf die Situation der vielen Genussrechtsinhaber stellte Penzlin fest, dass sie wohl in jedem Fall mit Verlusten rechnen müssen. Von der Gefahr eines Totalverlustes könne jedoch nicht die Rede sein. Konkreter wurde der Anwalt aber nicht. Die Quote müsse erst in einem Insolvenzplan vorgeschlagen und dann von der Gläubigerversammlung mit Mehrheit akzeptiert werden. Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, würde Penzlin alle Gläubiger schriftlich auffordern, ihre Forderungen zu benennen. Dabei bringe es keinen Vorteil, wenn man als Anleger seine Genussrechte gekündigt habe, so der Insolvenzverwalter. ECOreporter.de hatte vor wenigen Wochen ein ausführliches Interview mit einem Fachanwalt darüber geführt, was Anleger tun können, die in Wertpapiere von insolventen Unternehmen investiert haben. Hier  gelangen Sie zu dem Beitrag.

Gegenüber der „wirtschaftswoche“ hat Rodbertus bestätigt, dass er die ‚Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG in Gründung‘ auf den Weg gebracht hat und die notwendigen Anträge beim Genossenschaftsverband einreichen will. Bemerkenswert ist, was er darüber hinaus zu seinen Plänen sagte. So hofft er laut dem Magazin, Windkraftanlagen von Prokon, die der vorläufige Insolvenzverwalter demnächst wohl auf dem Markt anbieten muss, um dem Unternehmen Kapital zuzuführen, für die Genossenschaft „zu relativ günstigen Preisen“ erwerben zu können. Das käme dann auch den bisherigen Genussrechtsinhabern indirekt zu Gute. Rodbertus wolle Genussrechtsanteile in der Genossenschaft als Sacheinlage zulassen.
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