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Klimaklage: Gericht weist "Eilantrag" von RWE ab
Ein weiterer kleiner Erfolg für die Umweltschützer in Sachen "Klimaklage" gegen RWE: Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Art Eilantrag ("Gegenvorstellung") des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss von November zurückgewiesen. Dabei stellte das OLG klar, dass es "keine Veranlassung gibt, den Hinweis- und Beweisbeschluss des Senats vom 30.11.2017 aufzuheben." (Lesen Sie hier die Details der Entscheidung vom 30. November.)
Das bedeutet prinzipiell: Große Treibhausgas-Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Der Gerichtsbeschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun in die Beweisaufnahme gehen.
Zum Hintergrund des Verfahrens: Der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya hat den Energiekonzern RWE verklagt, weil dessen Emissionen schwere Klimaschäden mit verursachen sollen. Die Klimaerwärmung bringt aus seiner Sicht einen Gletscher oberhalb des Heimatortes von Lliyu zum Schmelzen. Dadurch drohe der Andenstadt eine Überflutung, so der Vorwurf gegen RWE.
Haftung bei Klimaschäden nicht ausgeschlossen
"Wie erwartet hat das Gericht erneut klar festgestellt: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen", sagt Dr. Roda Verheyen aus Hamburg, die Rechtsanwältin des Klägers. "Das wird in diesem Beschluss sogar noch deutlicher als im vorherigen Beweisbeschluss vom November. Endlich gehen wir jetzt wirklich in die Beweisaufnahme."
Dies sei eine gute Entscheidung für Klimaopfer überall in der Welt, sagte Kläger Saúl Luciano Lliuya in Peru. "Ich bin froh, dass die Richter in Hamm standhaft geblieben sind und sogar ihre Position noch deutlicher gemacht haben."
Germanwatch: "Die Klage ist rechtlich schlüssig"
Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die den Kläger unterstützt, betonte: "Das Gericht hat in großer Klarheit betont, dass die Klage rechtlich schlüssig ist. Das macht diesen Fall schon jetzt zu einem weltweit relevanten Präzedenzfall. Und das sogar unabhängig davon, wie die bevorstehende Prüfung der wissenschaftlichen Begründetheit in diesem Einzelfall ausfällt."
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werde jetzt geklärt, ob die Aussagen des Klägers über die Größenordnung des CO2-Ausstoßes von RWE, über den Beitrag dieser Emissionen zur Risikoerhöhung der Gletscherschmelze vor Ort sowie über die Betroffenheit seines Hauses bei einer vom Gletschersee ausgehenden Flutwelle auch wissenschaftlich begründet sind. Die Anwälte beider Seiten sollen sich nun auf unabhängige Gutachter für die Beweisaufnahme einigen.
Das bedeutet prinzipiell: Große Treibhausgas-Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Der Gerichtsbeschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun in die Beweisaufnahme gehen.
Zum Hintergrund des Verfahrens: Der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya hat den Energiekonzern RWE verklagt, weil dessen Emissionen schwere Klimaschäden mit verursachen sollen. Die Klimaerwärmung bringt aus seiner Sicht einen Gletscher oberhalb des Heimatortes von Lliyu zum Schmelzen. Dadurch drohe der Andenstadt eine Überflutung, so der Vorwurf gegen RWE.
Haftung bei Klimaschäden nicht ausgeschlossen
"Wie erwartet hat das Gericht erneut klar festgestellt: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen", sagt Dr. Roda Verheyen aus Hamburg, die Rechtsanwältin des Klägers. "Das wird in diesem Beschluss sogar noch deutlicher als im vorherigen Beweisbeschluss vom November. Endlich gehen wir jetzt wirklich in die Beweisaufnahme."
Dies sei eine gute Entscheidung für Klimaopfer überall in der Welt, sagte Kläger Saúl Luciano Lliuya in Peru. "Ich bin froh, dass die Richter in Hamm standhaft geblieben sind und sogar ihre Position noch deutlicher gemacht haben."
Germanwatch: "Die Klage ist rechtlich schlüssig"
Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die den Kläger unterstützt, betonte: "Das Gericht hat in großer Klarheit betont, dass die Klage rechtlich schlüssig ist. Das macht diesen Fall schon jetzt zu einem weltweit relevanten Präzedenzfall. Und das sogar unabhängig davon, wie die bevorstehende Prüfung der wissenschaftlichen Begründetheit in diesem Einzelfall ausfällt."
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werde jetzt geklärt, ob die Aussagen des Klägers über die Größenordnung des CO2-Ausstoßes von RWE, über den Beitrag dieser Emissionen zur Risikoerhöhung der Gletscherschmelze vor Ort sowie über die Betroffenheit seines Hauses bei einer vom Gletschersee ausgehenden Flutwelle auch wissenschaftlich begründet sind. Die Anwälte beider Seiten sollen sich nun auf unabhängige Gutachter für die Beweisaufnahme einigen.