Erneuerbare Energie, Meldungen

Kommen Einschnitte bei der Solarförderung?

Die Bundesregierung plant eine deutliche Kürzung der Förderung für neu gebaute Solar-Dachanlagen ab 40 Kilowatt. Betroffen wären vor allem Mieterstrom- und Gewerbeprojekte.

Die Fördersätze für neue Solar-Dachanlagen mit einer Kapazität von 40 bis 750 Kilowatt sollen ab 1. Januar 2019 um 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Das geht aus einem vom Bundeskabinett bereits verabschiedeten Entwurf zum Energiesammelgesetz hervor. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet die Kürzungen mit einer zuletzt angeblich überhöhten Förderung dieses Anlagensegments.

Privathaushalte sind nicht betroffen

Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag gebilligt werden, und selbst in den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD regt sich offenbar Widerstand gegen die Kürzungspläne. Von der Gesetzesänderung wären vor allem größere Mieterstrom- und Gewerbeprojekte betroffen. Anlagen von Privathaushalten sind in der Regel kleiner als 40 Kilowatt.

"Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die Sonderausschreibungen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. "Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen.“

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03.06.18
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