Erneuerbare Energie

Kommt die einheitliche „Sonnenstromsteuer“?

Wer sich selbst mit Ökostrom versorgt, wird künftig zusätzlich zur Kasse gebeten. Die Regierung soll sich nun bis auf wenige Details darauf geeinigt haben, wie die sehr umstrittene „Sonnenstromsteuer“ ausgestaltet sein soll. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). Demnach wird die Solaranlage auf dem eigenen Hausdach auch für Privathaushalte deutlich unattraktiver werden, denn die Ausnahme für kleine Anlagen bis 10 kW Leistungskapazität (die sogenannte Bagatellgrenze) soll wegfallen.

Laut dem Bericht sollen Betreiber neuer Solaranlagen, die ihren Strom selbst nutzen, nach dem Willen der Bundesregierung pauschal 40 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage zahlen. Dabei werde ausdrücklich kein Unterschied gemacht, ob es sich um Privathaushalte, kleine und mittelständische Unternehmen oder energieintensivere Unternehmen handelt, heißt es in der FAZ. Aktuell wären dies 2,5 Cent je Kilowattstunde. Für bestehende Solaranlagen sollen diese Regeln nicht gelten. Anlagen, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt und bis Ende des Jahres angeschlossen werden, gelten demnach noch als alte Anlagen, die Bestandsschutz genießen. Dass künftig auch Kleinanlagen für Privathaushalte in die EEG-Umlage einbezogen werden sollen, vermeide „unverhältnismäßig hohen Aufwand“, zitiert die FAZ Bundesminister Sigmar Gabriel. Zugleich sei dies ein Zugeständnis an die CDU, so das Blatt weiter.

Kohlebergbau soll offenbar verschont bleiben

Die Idee, auch konventionelle Stromerzeuger wie den Kohlebergbau an den Umlagekosten zur Finanzierung der Energiewende zu beteiligen, sei indes vom Tisch, berichtet die FAZ unter Bezug auf „mit den Verhandlungen Vertraute.
Die Solarbranche läuft gegen die EEG-Reformpläne und besonders die  „Sonnenstromsteuer“ Sturm. Sie sieht dadurch den Ausbau der Photovoltaik und damit verbundene Arbeitsplätze massiv bedroht. Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW Solar erwägt eine Verfassungsklage dagegen. Die Sonnenstromsteuer wird ohnedies auf breiter Front kritisch gesehen (mehr lesen Sie  hier).

Die EEG-Umlage ist ein Posten auf der Stromrechnung. Für 2014 muss die Allgemeinheit der Stromverbraucher 6,24 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Zahlreiche Industrieunternehmen sind indes ganz oder zum Teil davon freigestellt. Die Umlage finanziert die gesetzlich festgesetze Einspeisevergütung für Erneuerbare-Energie-Anlagen. Den Betreibern der Grünstromanlagen stehen feste Tarife zu, die die Netzbetreiber zahlen müssen. Konkret gleicht die EEG-Umlage die Differenz zwischen dem Preis an der Strombörse und den festen Erneuerbare-Energien-Einspeisetarifen aus.

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