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Kritik an Finanzberatungsbeschluss des EU-Parlaments
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie, die das EU-Parlament vor wenigen Tagen verabschiedet hat. Das Gesetzespaket aus Richtlinie (MiFID) und Verordnung (MiFIR) sieht vor, dass nur den unabhängigen Finanzvermittlern die Annahme von Provisionen verboten ist. Als unabhängig gilt dabei, wer seinen Kundinnen und Kunden eine ausreichend breite Produktpalette anbietet. Alle anderen Vermittler dürfen weiter ungehindert Provisionen annehmen. Das anfangs diskutierte Verbot der provisionsbasierten Finanzberatung zugunsten der Honorarberatung ist damit vom Tisch.
„Bei der Finanzberatung hat das Europäische Parlament die Chance für den notwendigen Systemwechsel vertan. Provisionen erzeugen Interessenkonflikte und begünstigen Fehl- und Falschberatung“, kommentiert Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim vzbv. „Die Regelung ist unzureichend. Eine produktunabhängige und damit am Bedarf der Verbraucher orientierte Beratung ist mit Provisionen nicht zu vereinbaren. Ein Provisionsverbot muss uneingeschränkt und für alle Arten der Finanzberatung gelten“ so Mohn weiter. Daran ändere auch die verpflichtende Offenlegung der Provisionen nichts. Anbieter müssen Verbraucher künftig über alle mit einem Finanzprodukt verbundenen Kosten und Gebühren informieren. „Die Offenlegung von Provisionen ist ein Schritt in die richtige Richtung, ersetzt aber nicht das notwendige Provisionsverbot“, sagt Mohn dazu.
Die EU-Kommission hatte die Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie vorgeschlagen. Nach der Abstimmung am Dienstagabend im Parlament nun noch der EU-Ministerrat zustimmen, was aber nicht in Frage steht. Die neuen Regeln werden voraussichtlich erst Ende 2016 in Kraft treten.
„Bei der Finanzberatung hat das Europäische Parlament die Chance für den notwendigen Systemwechsel vertan. Provisionen erzeugen Interessenkonflikte und begünstigen Fehl- und Falschberatung“, kommentiert Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim vzbv. „Die Regelung ist unzureichend. Eine produktunabhängige und damit am Bedarf der Verbraucher orientierte Beratung ist mit Provisionen nicht zu vereinbaren. Ein Provisionsverbot muss uneingeschränkt und für alle Arten der Finanzberatung gelten“ so Mohn weiter. Daran ändere auch die verpflichtende Offenlegung der Provisionen nichts. Anbieter müssen Verbraucher künftig über alle mit einem Finanzprodukt verbundenen Kosten und Gebühren informieren. „Die Offenlegung von Provisionen ist ein Schritt in die richtige Richtung, ersetzt aber nicht das notwendige Provisionsverbot“, sagt Mohn dazu.
Die EU-Kommission hatte die Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie vorgeschlagen. Nach der Abstimmung am Dienstagabend im Parlament nun noch der EU-Ministerrat zustimmen, was aber nicht in Frage steht. Die neuen Regeln werden voraussichtlich erst Ende 2016 in Kraft treten.