KTG Agrar SE: Aufhebung der Eigenverwaltung

Das Insolvenzverfahren der KTG Agrar SE wird diese nicht länger in Eigenregie durchführen. Wir veröffentlichen die Mitteilung des Agrarkonzerns dazu im Wortlaut.

Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.

Hamburg - Der Vorstand der KTG Agrar SE (ISIN: DE000A0DN1J4) hat heute beim Amtsgericht Hamburg die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt. Damit wird das Insolvenzverfahren als Regelinsolvenzverfahren weitergeführt. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen ernannt.

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