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KTG Energie AG: Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans
Bei der Gläubigerversammlung der insolventen KTG Energie AG ist keine Mehrheit erreicht worden: Nun muss das zuständige Amtsgericht Neuruppin über den Insolvenzplan entscheiden. Näheres dazu erfahren Sie in der Mitteilung der Betreiberin von Biogasanlagen, die wir im Wortlaut veröffentlichen.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017
Oranienburg, 6. Februar 2017 - Die Gläubiger der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) haben am vergangenen Freitag, den 3. Februar 2017, in der vom Amtsgericht Neuruppin anberaumten Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abgestimmt. Insgesamt fünf Gläubigergruppen hatten über die Annahme des vom Vorstand erarbeiteten Plans zur Entschuldung und damit zum Fortbestand der Gesellschaft zu entscheiden.
Im Ergebnis haben vier der fünf im Insolvenzplan angelegten Gläubigergruppen mehrheitlich für die Umsetzung des Insolvenzplans votiert. Da in der Gruppe der Anleihegläubiger die Mehrheit verfehlt wurde, obliegt es nun dem zuständigen Amtsgericht, über die Bestätigung des Plans zu entscheiden. Das Gericht hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 10. Februar 2017 anberaumt.
Die Gläubiger haben sich derweil für die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung des Beschlusses gemäß § 78 InsO entsprechend zurückgewiesen.
Kontakt:
Investor Relations / Presse
Thomas Feldmann
Telefon: +49 3301 575 239
E-Mail: [email protected]
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Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017
Oranienburg, 6. Februar 2017 - Die Gläubiger der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) haben am vergangenen Freitag, den 3. Februar 2017, in der vom Amtsgericht Neuruppin anberaumten Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abgestimmt. Insgesamt fünf Gläubigergruppen hatten über die Annahme des vom Vorstand erarbeiteten Plans zur Entschuldung und damit zum Fortbestand der Gesellschaft zu entscheiden.
Im Ergebnis haben vier der fünf im Insolvenzplan angelegten Gläubigergruppen mehrheitlich für die Umsetzung des Insolvenzplans votiert. Da in der Gruppe der Anleihegläubiger die Mehrheit verfehlt wurde, obliegt es nun dem zuständigen Amtsgericht, über die Bestätigung des Plans zu entscheiden. Das Gericht hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 10. Februar 2017 anberaumt.
Die Gläubiger haben sich derweil für die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung des Beschlusses gemäß § 78 InsO entsprechend zurückgewiesen.
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