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"Lex Prokon" für mehr Anlegerschutz überarbeitet - Bundesregierung reagiert auf Kritik des nachhaltigen Finanzmarktes

Beinahe geräuschlos hat das Bundeskabinett jetzt den Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz gebilligt. In dem Beschluss steckt auch ein Teilerfolg von Energiegenossenschaften, Sozialverbänden und Finanzdienstleistern des „grünen“ Kapitalmarkts. Denn auf ihre lautstarke Kritik hin hat der Gesetzgeber offenbar zusätzliche Ausnahmen vorgesehen.


Im Sommer 2015 soll das neue Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft treten. Strengere Informationspflichten für Initiatoren, umfangreichere Befugnisse der Finanzaufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und nicht zuletzt härtere Strafen sollen helfen, Privatanleger vor Hochrisiko-Investments und Abzocke wie etwa Schneeballsystemen zu bewahren. So sollen zum Beispiel Produkte mit so genannter Nachschusspflicht für Anleger (das bedeutet die Initiatoren können ihre Anleger im Problemfällen nachträglich zur Kasse bitten) komplett verboten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) hatten die Gesetzesinitiative im Mai 2014 ins Rollen gebracht „um einen zweiten Fall Prokon zu verhindern“, wie es damals hieß (mehr lesen Sie  </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" http:="" http="" www.ecoreporter.de="" artikel="" echo-der-prokon-pleite-neues-gesetz-soll-anlegerschutz-staerken-23-05-2014.html="" -="" external-link-new-window="">hier (Link entfernt)). 


Kritik am mittlerweile überarbeiteten Gesetzentwurf kam besonders von Akteuren des nachhaltigen Finanzmarkts. Sie fürchteten, dass die strengeren Regeln grade für Energiegenossenschaften und Projekte der Sozialökonomie durch erhöhten bürokratischen und finanziellen Aufwand unüberbrückbare Hürden schaffen werde (ECOreporter.de  berichtete). Vehemente Kritik gab es außerdem für den Plan, Werbung für geschlossene Beteiligungen und Direktinvestments beinahe ausschließlich auf Wirtschafts- und Finanzmedien zu beschränken. Die Kritik scheint gewirkt zu haben: Der neue, gebilligte Entwurf kommt seinen Kritikern in beiden Punkten ein Stück weit entgegen.


Energiegenossenschaften und Sozialökonomie sollen geschont werden

Wie unter anderem die tageszeitung (taz) unter Bezug auf Regierungskreise berichtet, enthält der neue Entwurf „eine Reihe zusätzlicher Ausnahmen“: Genossenschaften bleiben außen vor, wenn Sie die Kapitalanlagen ausschließlich bei ihren Mitgliedern anbieten. Gemeinnützige und soziale Projekte sind ebenfalls vom Gesetz unberührt, wenn sie nicht mehr als eine Millionen Euro einwerben und die „Rendite nicht höher liegt als die von Hypothekenpfandbriefen mit vergleichbarer Laufzeit.“ Die schon im bisherigen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes vorgesehenen Ausnahmen für das sogenannte Crowdfunding, den ausschließlich digitalen Vertrieb von Direktbeteiligungen (mehr dazu lesen Sie  hier), sollen bestehen bleiben.


Restriktionen für Werbung zu Beteiligungsangeboten gelockert


Auch die Anbieter von Direktbeteiligungen wie Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen oder Genussrechten können aufatmen: Zwar sind drei zentrale Beschränkungen für die Werbung zu Direktinvestments und geschlossenen Beteiligungen immer noch im Gesetzentwurf enthalten. Erstens: Werbung im öffentlichen Raum, beispielsweise auf Plakaten,  Bussen oder Bahnen, soll verboten werden. Zweitens: Rundfunkwerbung darf künftig nur im Umfeld von Sendungen zu Wirtschaftsthemen geschaltet werden. Und drittens: Werbung per Post ist nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers gestattet.


Aber im Bereich Print- und Online-Werbung ruderte die Regierung etwas zurück: hier sind fortan klare Warnhinweise vor Verlustrisiken vorgeschrieben. Zuvor sollte auch diese Werbung auf Medien mit Schwerpunkt auf Finanzthemen beschränkt werden (dieser  </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" http:="" http="" www.ecoreporter.de="" artikel="" was-halten-anbieter-nachhaltiger-direktbeteiligungen-von-den-neuen-anlegerschutzplaenen-der-regierung-11-06-2014.html="" -="" external-link-new-window="">Beitrag (Link entfernt) fasst die Kritik von Anbietern nachhaltiger Kapitalanlagen an den ursprünglich geplanten Einschränkungen in Sachen Werbung zusammen).

Handlungsspielraum der BaFin soll wie geplant erweitert werden


Die Rolle der BaFin als Kontrollinstanz soll nach wie vor deutlich gestärkt werden. Es ist vorgesehen, dass sie Warnungen vor intransparenten komplexen oder dubiosen Angeboten aussprechen und Produkte gegebenenfalls auch komplett verbieten kann. Unter anderem im Zusammenhang mit der Pleite von Prokon war die BaFin schwer in die Kritik geraten, weil die Behörde frühzeitig auf Warnsignale gestoßen sein sollen, diese aber nicht öffentlich machte (mehr lesen Sie  hier). Die BaFin hatte die Kritik stets mit dem Hinweise zurückgewiesen, ihr fehle die Befugnis für solche Warnungen.

„Wir weiten die strikten Regeln zum Anlegerschutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte", fasste Bundesfinanzminister Wolfang Schäuble den aktuellen Stand des Gesetzentwurfs gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zusammen. Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko müsse jeder allerdings selbst treffen, so Schäuble weiter. Im Frühjahr soll der Bundestag über das Gesetz beraten, damit möglichst noch im Sommer 2015 in Kraft treten kann.  

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. / Foto: Bundestag
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