Life Forestry bewirtschaftet Teakholz-Plantagen in Costa Rica und Ecuador. / Symbolfoto: Pixabay

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Life Forestry: BaFin vermutet fehlenden Prospekt – Unternehmen fühlt sich an den Pranger gestellt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht davon aus, dass die Schweizer Life Forestry Switzerland AG eine Teakholz-Vermögensanlage in Deutschland ohne den dafür nötigen Verkaufsprospekt anbietet. Life Forestry nimmt auf Anfrage von ECOreporter ausführlich zu dem Sachverhalt Stellung.

In einer BaFin-Meldung vom 3.3.2021 heißt es: „Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Life Forestry Switzerland AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments mittels eines kombinierten Pacht-, Kauf- und Bewirtschaftungsvertrags mit einer Laufzeit von ca. 13 Jahren unter der Markenbezeichnung „Golden Teak – Land Lease 2020“ (…) öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.“

Lambert Liesenberg, Verwaltungsrat von Life Forestry, hat für ECOreporter eine ausführliche Stellungnahme zu der BaFin-Meldung verfasst. Wir veröffentlichen das Schreiben nachfolgend leicht gekürzt:

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

„Die Bafin vermeldet, dass sie Anhaltspunkte habe, die eine Prospektpflicht begründen könnten. Was das für Anhaltspunkte sind, teilt sie nicht mit. Wir vermögen daher dieser Meldung keinen substanziellen Erkenntnisgewinn zu entnehmen.

Vielmehr wird ohne jedwede Begründung ein kritisches Bild unseres Unternehmens gezeichnet, welches geeignet ist, bei den Medien, vor allem aber bei unseren (potenziellen) Kunden Verunsicherung zu erzeugen. Damit ist diese Meldung (…) ausschließlich geschäftsschädigend für unser Unternehmen. Wir haben daher entsprechende rechtliche Schritte dagegen in Vorbereitung.

Auch hat es die BaFin nicht einmal für notwendig befunden, uns vorgängig über diese Meldung zu informieren. (…) Die BaFin hat uns schon vor Monaten wiederholt um Auskunft zu dem Angebot „Golden Teak – Land Lease 2020“ gebeten und sämtliche Antworten erhalten. Die BaFin hat auch auf die sich daraus ergebenden Nachfragen ausführlich alle Antworten erhalten. Die BaFin hat aber auch wiederholt Anfragen gestellt, mit deren Herausgabe wir uns strafbar machen würden. So forderte die BaFin wiederholt die Herausgabe und Übermittlung unserer vollständigen Kundendatenbank. Ohne höchstrichterlichen Beschluss in der Schweiz dürfen wir das nicht.

(…) Fakt ist, dass das bezeichnete Angebot der Life Forestry Switzerland AG gemäß Paragraf 2 des VermAnlG von der Prospektpflicht befreit ist. Wir haben das der BaFin bereits Anfang des vergangenen Jahres mitgeteilt und dazu sämtliche relevanten Unterlagen eingereicht. Diese Eingabe blieb bis dato unwidersprochen, sodass wir von der Rechtmäßigkeit unseres Angebots ausgehen durften. Auf die mehrfache Bitte, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls entdeckte Mängel mitzuteilen, pflegt die Bafin nicht zu antworten.

Wir müssen nun abwarten, ob sich die BaFin mit uns in Verbindung setzt und uns ihre vermeintlichen Anhaltspunkte mitteilt, sodass wir dann entsprechend darauf reagieren können. Aktuell kennen wir nicht mehr als jene wenigen, dürftigen Zeilen, mit welchen uns die BaFin an den Pranger stellt.“

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