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Lignum-Serie Teil IV: Weshalb der Rettungsplan für die Edelholz-Investments scheitert
70 Millionen Euro haben rund 3.500 Anleger mit 5.000 Verträgen in den vergangenen Jahren in verschiedene Lignum-Produkte investiert*: Die Investments in Edelholz-Plantagen klagen nachhaltig, sicher und versprachen eine anständige Rendite. Doch nach der Insolvenz der gesamten Firmengruppe stehen die Investoren vor dem Nichts. Dürfen sie auf die zugesicherten Pfandrechte hoffe? Sind die Edelholz-Plantagen in Bulgarien noch zu retten, wie es der Plan der Anleger Interessenvertretung Lignum (AIL) vorsah? Darum geht es im vierten und letzten Teil der ECOreporter-Serie zur Lignum-Insolvenz.
Im ersten Teil haben wir unter anderem über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens der Lignum Holding berichtet.
Teil II der Serie untersuchte, wieso das Geschäftsmodell mit den Holzinvestments in Bulgarien fehlschlug – und wo die rund 65 Millionen Anlegergelder geblieben sind.
Teil III hat sich mit der Frage beschäftigt, wie risikoreich die Lignum-Holzinvestments NobilisRent, NobilisPriva und NobilisVita wirklich waren.
Das besondere Pfandrecht: Eine Investment-Absicherung, die keine war?
Nicht nur die versprochene Rendite, auch das Sicherheitskonzept der Holzinvestments, das die Bedenken mehrerer Anleger beim Abschluss zerstreute, erscheint heute fragwürdig. Mit dem "besonderen Pfandrecht" sollte das Investment laut LignumNobilis-Prospekt abgesichert werden. "Nach unserer festen Rechtsüberzeugung waren die Prospektangaben zur Werthaltigkeit des Pfandrechts zumindest irreführend", so das Urteil der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen, die 280 Lignum-Investoren vertritt.
"Eine abschließende Prüfung der Pfandrechtssituation war bisher nicht möglich, insbesondere weil diese Pfandrechte nach bulgarischem Recht zu beurteilen sind und diversen rechtlichen Unsicherheiten unterliegen", teilte Marvin Kewe, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei TILP, ECOreporter mit. In den einschlägigen Gesetzen Bulgariens gebe es keine speziellen Sonderregeln bei der Begründung von Pfand- und Hypothekenrechten zu Gunsten ausländischer Personen.
Ein ansatzweise vergleichbares Pfandrecht existiert in Deutschland einzig auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung aus dem Jahr 1949. "Bisher scheint fraglich, ob und inwieweit solche Erntepfandrechte überhaupt auf die 'Ernte' von Bäumen übertragen werden können", so Kewe. Ebenfalls sei unklar, welche Auswirkungen die konkrete Ausgestaltung der Pfandrechte nach bulgarischem Recht auf die Sicherheit der Holzkäufer haben.
Offen ist auch nach wie vor, wie die Rechtslage im Fall einer außerplanmäßigen Ernte zu beurteilen wäre: Gemäß der abgeschlossenen Sicherungsverträge beziehe sich das Pfandrecht zunächst ausdrücklich auf planmäßig geerntetes Rundholz. Ebenfalls problematisch aus der Sicht der Lignum-Anleger: Der Registereintrag für das Pfandrecht muss nach fünf Jahren verlängert werden. Geschieht das nicht, verfällt der Anspruch.
Retten, was zu retten ist: Geht der Plan der Anleger Interessenvertretung Lignum auf?
Die Anleger Interessenvertretung Lignum (AIL) ist ein Zusammenschluss von Beratern, der sich nach Bekanntwerden der bevorstehenden Insolvenz der Lignum-Gruppe gegründet hat. Die AIL-Initiatoren haben die Holzinvestments Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita nicht nur vertrieben. Sie kennen die führenden Köpfe der Lignum-Gruppe seit langem auch persönlich und haben nach Angaben von Mitinitiator Christian Hick teilweise selbst in die Holzplantagen investiert. Eine Nähe, die nicht unumstritten ist – dennoch haben 80 Prozent der Lignum-Anleger die AIL bevollmächtigt, ihre Interessen zu vertreten. Das Konzept der AIL sah vor, den Geschäftsbetrieb in Bulgarien und damit die Anlagen der Kunden zu retten. Auch die Anlegergemeinschaft IGeLignum hatte die Bemühungen um eine Weiterbewirtschaftung oder Verwertung der Bestände begrüßt.
Doch nach heutiger Kenntnis der Sachlage ist eine Rettung nicht mehr möglich. Denn wie jetzt bekannt wurde, ist weder Personal noch Geld für die Fortsetzung des Betriebs vorhanden. "Wären die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen so gewesen, wie sie prospektiert waren, so hätte dieser Versuch auch Aussicht auf Erfolg gehabt, vergleichbar mit Prokon", sagte TILP-Fachanwalt Marvin Kewe. "Die tatsächlichen Begebenheiten waren aber andere: So ergibt sich aus den Insolvenzakten, dass die Fortführung des Geschäftsbetriebes in Deutschland nicht möglich war, da kurz vor der Insolvenzantragstellung durch die Geschäftsleitung der Betrieb eingestellt wurde."
* In einer früheren Fassung des Artikels war von investierten 65 Millionen Euro und 5.000 betroffenen Anlegern die Rede. Diese Zahlen hatte die Lignum-Insolvenzverwaltung ECOreporter mitgeteilt. Laut AIL handelt es sich aber um 3.500 Anleger mit 5.000 Verträgen, und diese haben sogar noch mehr Geld, nämlich rund 70 Millionen Euro, in die Lignum-Produkte investiert.
Die Anleger warten derzeit auf neue Informationen darüber, was mit ihren Geldern passiert ist: Am 30. November findet die erste Gläubigerversammlung statt. Über aktuelle Erkenntnisse im Fall Lignum hält ECOreporter.de Sie weiter auf dem Laufenden – alle Beiträge finden Sie auch in unserer Wachhund-Rubrik. (Link entfernt)
Im ersten Teil haben wir unter anderem über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens der Lignum Holding berichtet.
Teil II der Serie untersuchte, wieso das Geschäftsmodell mit den Holzinvestments in Bulgarien fehlschlug – und wo die rund 65 Millionen Anlegergelder geblieben sind.
Teil III hat sich mit der Frage beschäftigt, wie risikoreich die Lignum-Holzinvestments NobilisRent, NobilisPriva und NobilisVita wirklich waren.
Das besondere Pfandrecht: Eine Investment-Absicherung, die keine war?
Nicht nur die versprochene Rendite, auch das Sicherheitskonzept der Holzinvestments, das die Bedenken mehrerer Anleger beim Abschluss zerstreute, erscheint heute fragwürdig. Mit dem "besonderen Pfandrecht" sollte das Investment laut LignumNobilis-Prospekt abgesichert werden. "Nach unserer festen Rechtsüberzeugung waren die Prospektangaben zur Werthaltigkeit des Pfandrechts zumindest irreführend", so das Urteil der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen, die 280 Lignum-Investoren vertritt.
"Eine abschließende Prüfung der Pfandrechtssituation war bisher nicht möglich, insbesondere weil diese Pfandrechte nach bulgarischem Recht zu beurteilen sind und diversen rechtlichen Unsicherheiten unterliegen", teilte Marvin Kewe, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei TILP, ECOreporter mit. In den einschlägigen Gesetzen Bulgariens gebe es keine speziellen Sonderregeln bei der Begründung von Pfand- und Hypothekenrechten zu Gunsten ausländischer Personen.
Ein ansatzweise vergleichbares Pfandrecht existiert in Deutschland einzig auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung aus dem Jahr 1949. "Bisher scheint fraglich, ob und inwieweit solche Erntepfandrechte überhaupt auf die 'Ernte' von Bäumen übertragen werden können", so Kewe. Ebenfalls sei unklar, welche Auswirkungen die konkrete Ausgestaltung der Pfandrechte nach bulgarischem Recht auf die Sicherheit der Holzkäufer haben.
Offen ist auch nach wie vor, wie die Rechtslage im Fall einer außerplanmäßigen Ernte zu beurteilen wäre: Gemäß der abgeschlossenen Sicherungsverträge beziehe sich das Pfandrecht zunächst ausdrücklich auf planmäßig geerntetes Rundholz. Ebenfalls problematisch aus der Sicht der Lignum-Anleger: Der Registereintrag für das Pfandrecht muss nach fünf Jahren verlängert werden. Geschieht das nicht, verfällt der Anspruch.
Retten, was zu retten ist: Geht der Plan der Anleger Interessenvertretung Lignum auf?
Die Anleger Interessenvertretung Lignum (AIL) ist ein Zusammenschluss von Beratern, der sich nach Bekanntwerden der bevorstehenden Insolvenz der Lignum-Gruppe gegründet hat. Die AIL-Initiatoren haben die Holzinvestments Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita nicht nur vertrieben. Sie kennen die führenden Köpfe der Lignum-Gruppe seit langem auch persönlich und haben nach Angaben von Mitinitiator Christian Hick teilweise selbst in die Holzplantagen investiert. Eine Nähe, die nicht unumstritten ist – dennoch haben 80 Prozent der Lignum-Anleger die AIL bevollmächtigt, ihre Interessen zu vertreten. Das Konzept der AIL sah vor, den Geschäftsbetrieb in Bulgarien und damit die Anlagen der Kunden zu retten. Auch die Anlegergemeinschaft IGeLignum hatte die Bemühungen um eine Weiterbewirtschaftung oder Verwertung der Bestände begrüßt.
Doch nach heutiger Kenntnis der Sachlage ist eine Rettung nicht mehr möglich. Denn wie jetzt bekannt wurde, ist weder Personal noch Geld für die Fortsetzung des Betriebs vorhanden. "Wären die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen so gewesen, wie sie prospektiert waren, so hätte dieser Versuch auch Aussicht auf Erfolg gehabt, vergleichbar mit Prokon", sagte TILP-Fachanwalt Marvin Kewe. "Die tatsächlichen Begebenheiten waren aber andere: So ergibt sich aus den Insolvenzakten, dass die Fortführung des Geschäftsbetriebes in Deutschland nicht möglich war, da kurz vor der Insolvenzantragstellung durch die Geschäftsleitung der Betrieb eingestellt wurde."
* In einer früheren Fassung des Artikels war von investierten 65 Millionen Euro und 5.000 betroffenen Anlegern die Rede. Diese Zahlen hatte die Lignum-Insolvenzverwaltung ECOreporter mitgeteilt. Laut AIL handelt es sich aber um 3.500 Anleger mit 5.000 Verträgen, und diese haben sogar noch mehr Geld, nämlich rund 70 Millionen Euro, in die Lignum-Produkte investiert.
Die Anleger warten derzeit auf neue Informationen darüber, was mit ihren Geldern passiert ist: Am 30. November findet die erste Gläubigerversammlung statt. Über aktuelle Erkenntnisse im Fall Lignum hält ECOreporter.de Sie weiter auf dem Laufenden – alle Beiträge finden Sie auch in unserer Wachhund-Rubrik. (Link entfernt)