Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Macht das neue EEG die EEG-Umlage noch ungerechter?
Am heutigen Mittwoch soll das Bundeskabinett das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Weg bringen. Die Bundesregierung hatte sich in der vergangenen Woche auf die Grundzüge der Neuregelungen geeinigt (wir berichteten). Das neue EEG soll dazu führen, dass künftig nur noch rund 20 Prozent neu ans Netz kommender Ökostromanlagen Anspruch auf eine feste Einspeisevergütung haben. Stattdessen soll der Preis für Strom aus neuen Windrädern und aus Solaranlagen mit einer Kapazität von über 0,750 Megawatt (MW) in Ausschreibungen ermittelt werden. Indem das EEG 2016 das Kontingent dieser Auktionen begrenzt, geht damit auch eine Beschränkung des Ausbaus von Ökostromanlagen einher.
Schon diese Aspekte der EEG-Reform stoßen bei Umwelt- und Klimaschützern auf starke Kritik. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) kritisiert die Pläne der Bundesregierung aber auch aus einem anderen Grund. Es weist darauf hin, dass die EEG-Novelle das Schlupfloch vergrößert, durch das sich Unternehmen der so genannten EEG-Umlage entziehen können. Diese zahlen Stromverbraucher mit der Stromrechnung. Die EEG-Umlage dient dazu, Netzbetreiber dafür zu entschädigen, dass Strom aus regenerativer Energie bevorzugt abnehmen und mit dem EEG-Tarif bezahlen müssen, der beim Netzanschluss der jeweiligen Ökostromanlage galt. Diese Tarife liegen deutlich über den Preisen an der Strombörse. Diese sind aber dadurch stark gefallen, dass immer mehr Grünstrom produziert wird. Denn der Börsenpreis orientiert sich den günstigsten Kraftwerken, und das sind Ökostromanlagen, die ja keine Rohstoffe benötigen. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien steigt daher die Kluft zwischen den EEG-Tarifen und dem Strompreis an der Börse, und damit muss immer mehr EEG-Umlage erhoben werden.
Allerdings wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Stromverbraucher von der EEG-Umlage befreit. Doch nicht etwa Privathaushalte mit geringem Einkommen, sondern vor allem große Unternehmen. Mit dem Argument, dass zu hohe Stromkosten ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Das führt dazu, dass die übrigen Stromverbraucher für die von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen einspringen müssen und entsprechend höher belastet werden. Und hier setzt die Kritik des FÖS an. Denn die EEG-Novelle weitet die Industrieausnahmen noch aus. Dabei argumentiert die Bundesregierung, die EEG-Reform sei erforderlich, um die Belastung der Stromverbraucher zu begrenzen.
„Gemäß dem derzeit vorliegenden Entwurf zur EEG-Novelle möchte die Bundesregierung eine erweiterte Antragsmöglichkeit für besonders energieeffiziente Unternehmen schaffen“ erläutert FÖS-Geschäftsführer Björn Klusmann. Damit würden Unternehmen mit einer geringeren EEG-Umlage belohnt, die nur deshalb die volle EEG-Umlage zahlen müssten, weil sie Energie besonders effizient einsetzen und damit nicht aufgrund eines hohen Stromverbrauchs eine Befreiung davon beantragen können. „Das Anliegen der Bundesregierung ist zwar richtig: Unternehmen sollen nicht dafür bestraft werden, dass sie in Energieeffizienz investieren. Eine Neuregelung ist aus Wettbewerbs- und Klimaschutzgründen überfällig. Aber die Art der Neuregelung bewirkt leider das Gegenteil“, so Björn Klusmann.
Noch mehr Unternehmen könnten von der EEG-Umlage befreit werden
Dem FÖS-Geschäftsführer zufolge würde der Kreis der begünstigten Unternehmen durch das EEG 2016 erneut ausgeweitet, da der Gesetzesentwurf im Gegenzug keine Verschärfung der Anforderungen enthalte. Inzwischen seien bereits über 2000 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit und deren Entlastung auf fünf Milliarden Euro angewachsen. Das stehe im Widerspruch zu der Ankündigung der Bundesregierung, die Industrieausnahmen auf wettbewerbsgefährdete Branchen einzuschränken und das finanzielle Volumen um eine Milliarde Euro zu senken.
„Einschränken statt ausweiten – das sollte das Ziel sein. Die Ausnahmen sollten grundsätzlich auf effiziente Standardwerte umgestellt werden“, fordert Swantje Fiedler, Leiterin Energiepolitik beim FÖS. Sie empfiehlt, die begünstigten Unternehmen „mit Hilfe von produktbezogenen, effizienten Standardwerten, sogenannten Benchmarks“, zu bestimmen. Unternehmen mit einem unangemessen hohen Stromverbrauch müssten dann auch mehr EEG-Umlage zahlen und hätten einen größeren Anreiz für Stromeinsparungen. „Wer Ausnahmen bekommt, sollte zusätzlich nachweisen, dass er in Energieeffizienz investiert. Dieses Konzept der angemessenen Gegenleistungen ist in anderen Ländern wie Dänemark und Schweiz schon längst etabliert“, argumentiert Fiedler.
Schon diese Aspekte der EEG-Reform stoßen bei Umwelt- und Klimaschützern auf starke Kritik. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) kritisiert die Pläne der Bundesregierung aber auch aus einem anderen Grund. Es weist darauf hin, dass die EEG-Novelle das Schlupfloch vergrößert, durch das sich Unternehmen der so genannten EEG-Umlage entziehen können. Diese zahlen Stromverbraucher mit der Stromrechnung. Die EEG-Umlage dient dazu, Netzbetreiber dafür zu entschädigen, dass Strom aus regenerativer Energie bevorzugt abnehmen und mit dem EEG-Tarif bezahlen müssen, der beim Netzanschluss der jeweiligen Ökostromanlage galt. Diese Tarife liegen deutlich über den Preisen an der Strombörse. Diese sind aber dadurch stark gefallen, dass immer mehr Grünstrom produziert wird. Denn der Börsenpreis orientiert sich den günstigsten Kraftwerken, und das sind Ökostromanlagen, die ja keine Rohstoffe benötigen. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien steigt daher die Kluft zwischen den EEG-Tarifen und dem Strompreis an der Börse, und damit muss immer mehr EEG-Umlage erhoben werden.
Allerdings wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Stromverbraucher von der EEG-Umlage befreit. Doch nicht etwa Privathaushalte mit geringem Einkommen, sondern vor allem große Unternehmen. Mit dem Argument, dass zu hohe Stromkosten ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Das führt dazu, dass die übrigen Stromverbraucher für die von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen einspringen müssen und entsprechend höher belastet werden. Und hier setzt die Kritik des FÖS an. Denn die EEG-Novelle weitet die Industrieausnahmen noch aus. Dabei argumentiert die Bundesregierung, die EEG-Reform sei erforderlich, um die Belastung der Stromverbraucher zu begrenzen.
„Gemäß dem derzeit vorliegenden Entwurf zur EEG-Novelle möchte die Bundesregierung eine erweiterte Antragsmöglichkeit für besonders energieeffiziente Unternehmen schaffen“ erläutert FÖS-Geschäftsführer Björn Klusmann. Damit würden Unternehmen mit einer geringeren EEG-Umlage belohnt, die nur deshalb die volle EEG-Umlage zahlen müssten, weil sie Energie besonders effizient einsetzen und damit nicht aufgrund eines hohen Stromverbrauchs eine Befreiung davon beantragen können. „Das Anliegen der Bundesregierung ist zwar richtig: Unternehmen sollen nicht dafür bestraft werden, dass sie in Energieeffizienz investieren. Eine Neuregelung ist aus Wettbewerbs- und Klimaschutzgründen überfällig. Aber die Art der Neuregelung bewirkt leider das Gegenteil“, so Björn Klusmann.
Noch mehr Unternehmen könnten von der EEG-Umlage befreit werden
Dem FÖS-Geschäftsführer zufolge würde der Kreis der begünstigten Unternehmen durch das EEG 2016 erneut ausgeweitet, da der Gesetzesentwurf im Gegenzug keine Verschärfung der Anforderungen enthalte. Inzwischen seien bereits über 2000 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit und deren Entlastung auf fünf Milliarden Euro angewachsen. Das stehe im Widerspruch zu der Ankündigung der Bundesregierung, die Industrieausnahmen auf wettbewerbsgefährdete Branchen einzuschränken und das finanzielle Volumen um eine Milliarde Euro zu senken.
„Einschränken statt ausweiten – das sollte das Ziel sein. Die Ausnahmen sollten grundsätzlich auf effiziente Standardwerte umgestellt werden“, fordert Swantje Fiedler, Leiterin Energiepolitik beim FÖS. Sie empfiehlt, die begünstigten Unternehmen „mit Hilfe von produktbezogenen, effizienten Standardwerten, sogenannten Benchmarks“, zu bestimmen. Unternehmen mit einem unangemessen hohen Stromverbrauch müssten dann auch mehr EEG-Umlage zahlen und hätten einen größeren Anreiz für Stromeinsparungen. „Wer Ausnahmen bekommt, sollte zusätzlich nachweisen, dass er in Energieeffizienz investiert. Dieses Konzept der angemessenen Gegenleistungen ist in anderen Ländern wie Dänemark und Schweiz schon längst etabliert“, argumentiert Fiedler.