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Menetekel für die EEG-Umlage? - Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten für rechtswidrig und nichtig erklärt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte vor zwei Jahren die Stromnetzentgeltverordnung geändert, um stromintensive Unternehmen zu entlasten. Seither mussten Unternehmen, die pro Jahr über zehn Gigawattstunden Strom verbrauchen und für mindestens 7000 Stunden die volle Leistung abnehmen, keine Netzentgelte mehr zahlen.
Die Bundesnetzagentur ermittelt, dass große Stromverbraucher dadurch allein in diesem Jahr rund 800 Millionen Euro einsparen würden. Diese Summe habe sich in 2012 gegenüber 2011 bereits auf rund 440 Millionen Euro verdoppelt. Diese Entlastung führte zu einer höheren Belastung der übrigen Stromverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt muss für das erhöhte Netzentgelt etwa 11,50 Euro pro Jahr mehr bezahlen.
Als einer der ersten Energieversorger haben sich die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) juristisch gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten gewehrt. Dazu zählen Aluminiumhütten oder Stahlwerke, aber auch Hähnchenmastbetriebe und Golfplatzbetreiber. „Die EWS freuen sich", so Ursula Sladek, „dass unsere Einwände gegen die rechtliche Zulässigkeit der sogenannten § 19 Umlage" bestätigt wurden. Dies führt nicht nur zu einer gerechteren Kostenverteilung der Energieversorgung, sondern hat auch direkte ökologische Folgen: Industrieunternehmen werden nicht mehr ermutigt, extra viel Strom zu verbrauchen, um dadurch in den Genuss einer Netzentgeltbefreiung zu kommen".
Die Gemeinde Schönau im Schwarzwald ist seit 1999 unabhängig von Atomstrom. Damals, elf Jahre nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl übernahm Ursula Sladek gemeinsam mit anderen Aktivisten gegen den Widerstand der Stromanbieter das regionale Stromnetz. Dies war die Geburtsstunde des Ökostromanbieters EWS. Diese setzt auf dezentrale Netzwerke mit Blockheizkraftwerken und Kraftwärme-Kopplungstechnologie, so genannte Nahwärmeinseln.
Auch die EU-Kommission nimmt die Entlastung der großen Stromverbraucher ins Visier. Sie sieht einen Verdacht auf eine unerlaubte Beihilfe und "übermäßige Wettbewerbsverzerrungen" im Vergleich mit der Industrie in anderen EU-Staaten.
Weder hiervon noch von dem Gerichtsurteil ist eine weitere Regelung von Schwarz-Gelb betroffen, die ähnlich ausgerichtet ist: die EEG-Umlage. Auch davon hat die Bundesregierung große Stromverbraucher befreit. Zur Erklärung: Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Grünstrom abzunehmen und nach dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Tarif zu vergüten. Der Ökostrom wird den Erzeugern so zu Preisen abgenommen, die über den Markttarifen liegen. Die Differenz wird über die EEG-Umlage auf die Stromrechnungen der Verbraucher aufgeschlagen.
Ursprünglich sollten von der EEG-Umlage nur energieintensive Unternehmen befreit werden, die im internationalen Wettbewerb stehen und daher Nachteile gegenüber Konkurrenten befürchten, die günstiger Strom beziehen können. Doch ein Blick auf die aktuelle Liste der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen zeigt, dass dieses Wettbewerbsargument nicht zutrifft. Sie enthält unter anderem Kohlegruben von RAG und Vattenfall, Schlachthöfe von Wiesenhof und anderen Geflügelmästern, regionale Wurst- und Käsehersteller, Schokoladenfabriken, Logistikunternehmen von Fast-Food-Ketten. Auch dort aufgeführte Unternehmen wie die Stadtwerke München oder die Bremer Tageszeitungen AG, die gewiss nicht im internationalen Wettbewerb stehen, sind von der EEG-Umlage befreit. 2012 waren erst rund 700 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit worden. In diesem Jahr ist ihre Anzahl auf über 2000 angestiegen.
Dafür wird die EEG-Umlage für die übrigen Stromverbraucher immer teurer. Sie ist zum Jahreswechsel von 3,592 Cent um rund 47 Prozent auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde angestiegen. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden muss in 2013 rund 185 Euro dafür zahlen.
Die Bundesminister Peter Altmaier (Umwelt) und Philipp Rösler (Wirtschaft) haben Vorschläge veröffentlicht, mit denen die EEG-Umlage verringert werden soll (wir
berichteten). Zwar sehen die vor, wieder weniger Firmen von der Umlage zu befreien. Vor allem aber streben sie starke Einschnitte bei der Vergütung von Grünstrom über das EEG an. Die Bundesländer sind gegen diese Pläne (Beiträge über Reaktionen auf die Vorschläge der Bundesminister finden Sie, wenn Sie in der SUCHE das Stichwort EEG-Umlage eingeben). Über Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise soll bei einem Bund-Länder-Treffen am 21. März entschieden werden.
Die Bundesnetzagentur ermittelt, dass große Stromverbraucher dadurch allein in diesem Jahr rund 800 Millionen Euro einsparen würden. Diese Summe habe sich in 2012 gegenüber 2011 bereits auf rund 440 Millionen Euro verdoppelt. Diese Entlastung führte zu einer höheren Belastung der übrigen Stromverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt muss für das erhöhte Netzentgelt etwa 11,50 Euro pro Jahr mehr bezahlen.
Als einer der ersten Energieversorger haben sich die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) juristisch gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten gewehrt. Dazu zählen Aluminiumhütten oder Stahlwerke, aber auch Hähnchenmastbetriebe und Golfplatzbetreiber. „Die EWS freuen sich", so Ursula Sladek, „dass unsere Einwände gegen die rechtliche Zulässigkeit der sogenannten § 19 Umlage" bestätigt wurden. Dies führt nicht nur zu einer gerechteren Kostenverteilung der Energieversorgung, sondern hat auch direkte ökologische Folgen: Industrieunternehmen werden nicht mehr ermutigt, extra viel Strom zu verbrauchen, um dadurch in den Genuss einer Netzentgeltbefreiung zu kommen".
Die Gemeinde Schönau im Schwarzwald ist seit 1999 unabhängig von Atomstrom. Damals, elf Jahre nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl übernahm Ursula Sladek gemeinsam mit anderen Aktivisten gegen den Widerstand der Stromanbieter das regionale Stromnetz. Dies war die Geburtsstunde des Ökostromanbieters EWS. Diese setzt auf dezentrale Netzwerke mit Blockheizkraftwerken und Kraftwärme-Kopplungstechnologie, so genannte Nahwärmeinseln.
Auch die EU-Kommission nimmt die Entlastung der großen Stromverbraucher ins Visier. Sie sieht einen Verdacht auf eine unerlaubte Beihilfe und "übermäßige Wettbewerbsverzerrungen" im Vergleich mit der Industrie in anderen EU-Staaten.
Weder hiervon noch von dem Gerichtsurteil ist eine weitere Regelung von Schwarz-Gelb betroffen, die ähnlich ausgerichtet ist: die EEG-Umlage. Auch davon hat die Bundesregierung große Stromverbraucher befreit. Zur Erklärung: Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Grünstrom abzunehmen und nach dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Tarif zu vergüten. Der Ökostrom wird den Erzeugern so zu Preisen abgenommen, die über den Markttarifen liegen. Die Differenz wird über die EEG-Umlage auf die Stromrechnungen der Verbraucher aufgeschlagen.
Ursprünglich sollten von der EEG-Umlage nur energieintensive Unternehmen befreit werden, die im internationalen Wettbewerb stehen und daher Nachteile gegenüber Konkurrenten befürchten, die günstiger Strom beziehen können. Doch ein Blick auf die aktuelle Liste der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen zeigt, dass dieses Wettbewerbsargument nicht zutrifft. Sie enthält unter anderem Kohlegruben von RAG und Vattenfall, Schlachthöfe von Wiesenhof und anderen Geflügelmästern, regionale Wurst- und Käsehersteller, Schokoladenfabriken, Logistikunternehmen von Fast-Food-Ketten. Auch dort aufgeführte Unternehmen wie die Stadtwerke München oder die Bremer Tageszeitungen AG, die gewiss nicht im internationalen Wettbewerb stehen, sind von der EEG-Umlage befreit. 2012 waren erst rund 700 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit worden. In diesem Jahr ist ihre Anzahl auf über 2000 angestiegen.
Dafür wird die EEG-Umlage für die übrigen Stromverbraucher immer teurer. Sie ist zum Jahreswechsel von 3,592 Cent um rund 47 Prozent auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde angestiegen. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden muss in 2013 rund 185 Euro dafür zahlen.
Die Bundesminister Peter Altmaier (Umwelt) und Philipp Rösler (Wirtschaft) haben Vorschläge veröffentlicht, mit denen die EEG-Umlage verringert werden soll (wir
