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Meyer Burger Wandelanleihe: Gerichtsurteil des Obergerichts des Kantons Bern rechtskräftig
Die Meyer Burger Technology AG darf laut einem Gerichtsurteil den Wandelpreis der in 2020 fälligen Wandelanleihe anpassen. Wir veröffentlichen die Mitteilung des Solarausrüsters aus der Schweiz dazu im Wortlaut.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Meyer Burger – Gerichtsurteil des Obergerichts des Kantons Bern rechtskräftig; Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe per 17. März 2017
Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) gab heute bekannt, dass das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. Januar 2017, mit dem die von der Gläubigerversammlung vom 25. November 2016 beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe genehmigt wurden, nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden ist.
Mit der Rechtskraft des Urteils ist auch das Rekapitalisierungsprogramm der Gesellschaft endgültig und erfolgreich vollzogen.
Die Änderungen der Anleihensbedingungen treten am 17. März 2017 in Kraft. Die Anleihensgläubiger können sich über das Inkrafttreten der Änderungen der Anleihensbedingungen und des effektiven Anpassungsdatums in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Anleihensbedingungen auch auf der Website der SIX Swiss Exchange AG informieren:
www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/official-notices.html
Link zu früheren Medienmitteilungen der Gesellschaft betreffend Urteil des Obergerichts des Kantons Bern (vom 20. Januar 2017) und der Anpassung des Wandelpreises (vom 30. Januar 2017):
www.meyerburger.com/ch/de/meyer-burger/medien/
Kontakte:
Ingrid Carstensen
Corporate Communications
Tel: +41 (0)33 221 28 34
[email protected]
Daniel Eicher
c/o Tolxdorff & Eicher Consulting
Tel: +41 (0)33 221 28 83
[email protected]
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Meyer Burger – Gerichtsurteil des Obergerichts des Kantons Bern rechtskräftig; Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe per 17. März 2017
Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) gab heute bekannt, dass das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. Januar 2017, mit dem die von der Gläubigerversammlung vom 25. November 2016 beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe genehmigt wurden, nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden ist.
Mit der Rechtskraft des Urteils ist auch das Rekapitalisierungsprogramm der Gesellschaft endgültig und erfolgreich vollzogen.
Die Änderungen der Anleihensbedingungen treten am 17. März 2017 in Kraft. Die Anleihensgläubiger können sich über das Inkrafttreten der Änderungen der Anleihensbedingungen und des effektiven Anpassungsdatums in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Anleihensbedingungen auch auf der Website der SIX Swiss Exchange AG informieren:
www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/official-notices.html
Link zu früheren Medienmitteilungen der Gesellschaft betreffend Urteil des Obergerichts des Kantons Bern (vom 20. Januar 2017) und der Anpassung des Wandelpreises (vom 30. Januar 2017):
www.meyerburger.com/ch/de/meyer-burger/medien/
Kontakte:
Ingrid Carstensen
Corporate Communications
Tel: +41 (0)33 221 28 34
[email protected]
Daniel Eicher
c/o Tolxdorff & Eicher Consulting
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