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Mieterstromgesetz ein Beitrag zur Energiewende für alle?
Der Bundestag hat das Mieterstromgesetz verabschiedet. Es soll die Nachfrage nach Solarstrom ankurbeln. Dazu ist es aber nur bedingt geeignet.
Das Mieterstromgesetz soll unter anderem für mehr Gerechtigkeit sorgen. Eine Solaranlage auf dem Hausdach lohnte sich bislang nur für Eigenheimbesitzer. Sie können so ihren Strombedaf zumindest zum Teil selbst decken. Wer zur Miete wohnte, wurde dagegen für die Energiewende zur Kasse gebeten: über die EEG-Umlage, die mit der Stromrechnung kassiert wird und die dazu dient, Netzbetreiber dafür zu entschädigen, dass sie Solarstrom vom Erzeuger abnehmen und dafür mehr zahlen müssen als an der Börsen erworbener Strom kosten würde (über Fehler bei der Umsetzung der Energiewende wie diesen und die Hintergründe informieren wir im ECOreporter-Interview mit der Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert vom DIW Berlin).
Das neue Gesetz, das der Bundestag nun beschlossen hat, belohnt nun die Abgabe von Solarstrom an Stromverbraucher, die in dem Haus zur Miete wohnen, auf dessen Dach eine Photovoltaikanlage den Strom erzeugt. Das Gesetz legt für solche Mieterstromprojekte einen Zuschuss in Höhe von 2,2 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) fest. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab. Wichtig: Bei Wohnblöcken darf der Solarstrom auch vom Dach eines benachbarten Hauses stammen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass das neue Angebot insbesondere Stadtwerke vermehrt dazu veranlassen wird, künftig Solaranlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) sagt dazu: „Moderne Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern jetzt vermehrt Solarenergie anbieten.“
Insgesamt greife die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz, kritisiert Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt. Diese Ungleichbehandlung bleibt bestehen, obwohl Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht minder umweltfreundlich ist. Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein, so Körnig.
Das Mieterstromgesetz soll unter anderem für mehr Gerechtigkeit sorgen. Eine Solaranlage auf dem Hausdach lohnte sich bislang nur für Eigenheimbesitzer. Sie können so ihren Strombedaf zumindest zum Teil selbst decken. Wer zur Miete wohnte, wurde dagegen für die Energiewende zur Kasse gebeten: über die EEG-Umlage, die mit der Stromrechnung kassiert wird und die dazu dient, Netzbetreiber dafür zu entschädigen, dass sie Solarstrom vom Erzeuger abnehmen und dafür mehr zahlen müssen als an der Börsen erworbener Strom kosten würde (über Fehler bei der Umsetzung der Energiewende wie diesen und die Hintergründe informieren wir im ECOreporter-Interview mit der Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert vom DIW Berlin).
Das neue Gesetz, das der Bundestag nun beschlossen hat, belohnt nun die Abgabe von Solarstrom an Stromverbraucher, die in dem Haus zur Miete wohnen, auf dessen Dach eine Photovoltaikanlage den Strom erzeugt. Das Gesetz legt für solche Mieterstromprojekte einen Zuschuss in Höhe von 2,2 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) fest. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab. Wichtig: Bei Wohnblöcken darf der Solarstrom auch vom Dach eines benachbarten Hauses stammen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass das neue Angebot insbesondere Stadtwerke vermehrt dazu veranlassen wird, künftig Solaranlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) sagt dazu: „Moderne Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern jetzt vermehrt Solarenergie anbieten.“
Insgesamt greife die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz, kritisiert Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt. Diese Ungleichbehandlung bleibt bestehen, obwohl Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht minder umweltfreundlich ist. Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein, so Körnig.