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MT Energie-Anleger sollen auf Kündigungsrechte verzichten
Im Kampf um das wirtschaftliche Überleben wendet sich die Biogasspezialistin MT Energie GmbH aus Zeven an die Gläubiger ihrer Anleihe: Am 1. April soll eine Gläubigerversammlung einberufen werden. Dort sollen die Gläubiger davon überzeugt werden, auf Sonderkündigungsrechte zu verzichten. Täten sie dies nicht, dann „wäre der Restrukturierungsprozess erheblich gefährdet“, fürchtet die Führung der MT Energie GmbH laut einer Mitteilung. Die Sonderkündigungsrechte werden stand jetzt wirksam, wenn zum die Eigenkapitalquote unter 20 Prozent sinkt. Zum anderen dürfen die Anleihegläubiger im Falle eines Kontrollwechsels kündigen. Das heißt, wenn die Führung der MT Energie GmbH umgestaltet werden würde. Im Fachjargon läge in beiden Fällen ein so genannter „Covenant-Bruch“ vor, der den Anlegern das Sonderkündigungsrecht einräumt.
Auf beide Klauseln sollen die Anleihe-Gläubiger verzichten. Letztere sei von Bedeutung, nachdem sich der bisherige Mehrheitsgesellschafter Christoph Martens zurückgezogen habe. Voraussichtlich am 1. April 2014 werde am Stammsitz in Zeven eine Anleihe-Gläubigerversammlung einberufen.
Eigenkapitalquote könnte unter 20 Prozent sinken
Vor der Gefahr, dass das Eigenkapital weitgehend aufgezehrt werden könnte, hatte die MT Energie GmbH bereits bei der Veröffentlichung der Bilanz für das erste Halbjahr gewarnt (ECOreporter.de berichtete). Diese Gefahr sei weiterhin nicht gebannt. Schließlich könne laufende Restrukturierung noch hohe einmalige Kosten nach sich ziehen. Die MT Energie GmbH hatte 2012 über die mit 8,25 Prozent fest verzinste Anleihe (DE000A1MLRM7) 13,6 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Die Anleihe wird an der Börse Düsseldorf gehandelt. Ursprünglich sollten es bis zu 30 Millionen Euro werden. Die Unternehmensführung fürchtet nun, dass die Anleiheinhaber reihenweise kündigen könnten, wenn die Eigenkapitalquote tatsächlich unter 20 Prozent sinkt. „Zudem hätten die kreditgebenden Banken bei einem Bruch dieses Covenants die Möglichkeit, die der MT-Energie GmbH gewährten Kredite unmittelbar zu kündigen“, so die Unternehmensführung.
Kreditzusagen bis Ende 2015
Die Einberufung der Gläubigerversammlung wurde nun öffentlich gemacht, nachdem die kreditgebenden Banken der MT Energie GmbH zugesichert haben, ihre Kredite bis zum 31. Dezember 2015 vollständig aufrechtzuerhalten. Auf der geplanten Anleihe-Gläubigerversammlung werde zunächst ein gemeinsamer Interessenvertreter der Anleihezeichner gewählt. Als Kandidaten schlägt die MT Energie GmbH Felix Homann von der Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH aus Frankfurt vor.
Auf beide Klauseln sollen die Anleihe-Gläubiger verzichten. Letztere sei von Bedeutung, nachdem sich der bisherige Mehrheitsgesellschafter Christoph Martens zurückgezogen habe. Voraussichtlich am 1. April 2014 werde am Stammsitz in Zeven eine Anleihe-Gläubigerversammlung einberufen.
Eigenkapitalquote könnte unter 20 Prozent sinken
Vor der Gefahr, dass das Eigenkapital weitgehend aufgezehrt werden könnte, hatte die MT Energie GmbH bereits bei der Veröffentlichung der Bilanz für das erste Halbjahr gewarnt (ECOreporter.de berichtete). Diese Gefahr sei weiterhin nicht gebannt. Schließlich könne laufende Restrukturierung noch hohe einmalige Kosten nach sich ziehen. Die MT Energie GmbH hatte 2012 über die mit 8,25 Prozent fest verzinste Anleihe (DE000A1MLRM7) 13,6 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Die Anleihe wird an der Börse Düsseldorf gehandelt. Ursprünglich sollten es bis zu 30 Millionen Euro werden. Die Unternehmensführung fürchtet nun, dass die Anleiheinhaber reihenweise kündigen könnten, wenn die Eigenkapitalquote tatsächlich unter 20 Prozent sinkt. „Zudem hätten die kreditgebenden Banken bei einem Bruch dieses Covenants die Möglichkeit, die der MT-Energie GmbH gewährten Kredite unmittelbar zu kündigen“, so die Unternehmensführung.
Kreditzusagen bis Ende 2015
Die Einberufung der Gläubigerversammlung wurde nun öffentlich gemacht, nachdem die kreditgebenden Banken der MT Energie GmbH zugesichert haben, ihre Kredite bis zum 31. Dezember 2015 vollständig aufrechtzuerhalten. Auf der geplanten Anleihe-Gläubigerversammlung werde zunächst ein gemeinsamer Interessenvertreter der Anleihezeichner gewählt. Als Kandidaten schlägt die MT Energie GmbH Felix Homann von der Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH aus Frankfurt vor.