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Nachhaltige Aktien, Meldungen, Anleihen / AIF
Muss die Führung der MIFA AG Schadenersatzklagen fürchten?
Die schwerwiegenden Fehler in zurückliegenden Bilanzen der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) könnten die Anleihegläubiger und teuer zu stehen kommen. Das prognostiziert zumindest die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Der Fahrradhersteller aus Sangershausen steht unmittelbar vor einer harten Sanierung, nachdem die Unternehmensführung festgestellt hat, dass die laufenden Produktionskosten in den Bilanzen über mehrere Quartale hinweg zu niedrig angesetzt waren. Dadurch entstand unter dem Strich ein Bilanzfehlbetrag von 28 Millionen Euro, der im Gesamtjahr 2013 bilanzwirksam wird (ECOreporter.de berichtete (Link entfernt)).
Weil in diesem Fall Fehler passiert sind, sieht die SdK Spielraum für Schadenersatzklagen gegen verantwortliche Führungskräfte: zum Beispiel gegen „den ehemaligem Alleinvorstand Herrn Wicht, die Mitglieder des Aufsichtsrats oder eventuell auch den Abschlussprüfer der Gesellschaft“, nennt der Verein Ansätze für mögliche Klagen. „Aufgrund der bereits von Seiten der Gesellschaft eingeräumten fehlerhaften Bilanzen erscheint dies aus Sicht der SdK auf jeden Fall prüfenswert“, so die Anlegerschützer weiter. Der vom SdK genannte Gründer und ehemalige Alleinvorstand Peter Wicht, hatte sich im Verlauf der Krise des Unternehmens aus der Führungsetage zurückgezogen. Er zählt neben dem Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer jedoch weiter zu den größten Einzelaktionären der Firma.
Weil zu erwarten sei, dass die MIFA AG ihre Anleger im Zeichen der anstehenden Sanierung des Unternehmens um finanzielle Zugeständnisse bitten werde, sollten die Anleger frühzeitig eine gemeinsame Interessenvertretung wählen, um ihre Ansprüche gebündelt geltend machen zu können, rät die SdK. MIFA hatte 2013 eine mit mit 7,5 Prozent verzinste Anleihe auf den Markt gebracht, die Mitte August 2018 zur Rückzahlung fällig wird. Die 25 Millionen Euro, die das Unternehmen so einwarb, kommen überwiegend von institutionellen Anlegern.
Eine externe Beratungsgesellschaft arbeitet derzeit an einem Sanierungsgutachten, das noch im Juni vorgelegt werden soll.
Mitteldeutsche Fahrradwerke (MIFA) AG: ISIN DE000A0B95Y8/ WKN A0B95Y
Weil in diesem Fall Fehler passiert sind, sieht die SdK Spielraum für Schadenersatzklagen gegen verantwortliche Führungskräfte: zum Beispiel gegen „den ehemaligem Alleinvorstand Herrn Wicht, die Mitglieder des Aufsichtsrats oder eventuell auch den Abschlussprüfer der Gesellschaft“, nennt der Verein Ansätze für mögliche Klagen. „Aufgrund der bereits von Seiten der Gesellschaft eingeräumten fehlerhaften Bilanzen erscheint dies aus Sicht der SdK auf jeden Fall prüfenswert“, so die Anlegerschützer weiter. Der vom SdK genannte Gründer und ehemalige Alleinvorstand Peter Wicht, hatte sich im Verlauf der Krise des Unternehmens aus der Führungsetage zurückgezogen. Er zählt neben dem Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer jedoch weiter zu den größten Einzelaktionären der Firma.
Weil zu erwarten sei, dass die MIFA AG ihre Anleger im Zeichen der anstehenden Sanierung des Unternehmens um finanzielle Zugeständnisse bitten werde, sollten die Anleger frühzeitig eine gemeinsame Interessenvertretung wählen, um ihre Ansprüche gebündelt geltend machen zu können, rät die SdK. MIFA hatte 2013 eine mit mit 7,5 Prozent verzinste Anleihe auf den Markt gebracht, die Mitte August 2018 zur Rückzahlung fällig wird. Die 25 Millionen Euro, die das Unternehmen so einwarb, kommen überwiegend von institutionellen Anlegern.
Eine externe Beratungsgesellschaft arbeitet derzeit an einem Sanierungsgutachten, das noch im Juni vorgelegt werden soll.
Mitteldeutsche Fahrradwerke (MIFA) AG: ISIN DE000A0B95Y8/ WKN A0B95Y