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Nachhaltige Altersvorsorge: Knackiges Konto im Alter?
Altersarmut ist kein guter Senioren-Partner. ECOreporter zeigt Ihnen im Überblick und leicht verständlich, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge es gibt und worauf Sie hier achten sollten.
Für das Alter vorsorgen? Da gibt es viele Lösungen: Beispielsweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nicht schlecht, aber wahrscheinlich nicht ausreichend. Denn in Zukunft wird es immer weniger Arbeitende in Deutschland geben, welche die Rentner mit ihren Beiträgen tragen. Eigene Immobilie? Klingt vernünftig, könnte die Alternative zur Miete sein, deckt aber nicht den restlichen Lebensbedarf. Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus zum Vermieten? Finanziell oft sinnvoll, doch arbeitsaufwändig und oft nervenaufreibend. Zu den Klassikern: Möglich sind beispielsweise Fonds- oder Banksparpläne. Sie sind oft kostengünstiger als eine Versicherung. Allerdings garantieren Fonds- und Banksparpläne keine lebenslange Rente. Wer immer wieder Geld aus den Guthaben der Sparpläne entnimmt, steht irgendwann einmal vor einem leeren Konto.
Anders ist das bei der Rentenversicherung: Die zahlt bis zum Lebensende. Das gilt auch für die staatlich geförderte Riester-Rente und die Rürup-Rente und sogar für die Varianten Riester-Banksparplan, Riester-Fondssparplan und Rürup-Fondssparplan. Staatlich geförderte Angebote bieten mehr Leistung. Aber nicht jeder Mensch erfüllt die Voraussetzungen, um in ihren Genuss zu kommen. Bis zum Lebensende schüttet auch die Rentenversicherung aus. Hier finden sich zwei Grundtypen – die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung. Zunächst zur betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV): Über die monatliche Summe entscheidet der Arbeitnehmer. Ein Beispiel: Wer als Arbeitnehmer mittleren Einkommens auf 90 bis 100 Euro seines Nettolohns verzichtet, erreicht über die Mechanismen der betrieblichen Altersversorgung, dass insgesamt zusätzliche 200 Euro monatlich in seine Altersvorsorge fließen.
Fit mit fettem Zuschuss
Laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer mindestens eine bAV-Möglichkeit anzubieten - unabhängig davon, wie groß oder klein ein Unternehmen ist. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels geht die betriebliche Altersvorsorge in der Regel mit. Der Arbeitgeber steht dafür gerade, dass dem Arbeitnehmer bis zur Rente keine Verluste entstehen. Das angesparte Guthaben ist Hartz-IV-sicher: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit haben Sozialämter darauf keinen Zugriff. Arbeitgeber können die Beiträge zur bAV beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen. Was die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten sparen, schießen viele zu den Beiträgen der der bAV der Mitarbeiter hinzu. Sinnvoll kann es daher sein, statt über eine Gehaltserhöhung über eine (höhere) bAV zu verhandeln. Zu Rentenbeginn kann der Arbeitnehmer wählen, wie das Sparkapital dann später einmal ausgezahlt wird – etwa als monatliche Rente oder als einmalige Summe.
Es sind fünf unterschiedliche Wege möglich, um die bAV zu gestalten: zunächst einmal die Direktversicherung, zu der es nachhaltige Varianten beispielsweise von der Stuttgarter Versicherung gibt (Produkt: GrüneRente) oder von der Concordia oeco Lebensversicherungs-AG aus Hannover. Beide Anbieter haben auch die zweite Möglichkeit im Angebot, und zwar als nachhaltiges Modell: die Unterstützungskasse. Die dritte Möglichkeit sind die Pensionskassen, also Versorgungsunternehmen, die beispielsweise von Genossenschaften, Versicherungen oder direkt von Unternehmen getragen werden. Ein Beispiel für Pensionskassen, die sich per Satzung der Nachhaltigkeit verschrieben haben, sind die Hannoverschen Kassen, ein ethisch-sozial orientierter Unternehmensverbund, der in seinen Pensionskassen seit über 30 Jahren professionelle betriebliche Altersversorgung mit nachhaltigen Kapitalanlagekonzepten auch in Kombination mit Solidargemeinschaften anbietet.
Die Zielgruppe sind insbesondere Einrichtungen und Unternehmen, die sich sozial, ökologisch oder gemeinnützig engagieren. Mit den Solidargemeinschaften haben die Hannoverschen Kassen schon seit Jahren Wege zur zusätzlichen sozialen Absicherung geschaffen. „Moderne bAV-Konzepte sind nachhaltig und enthalten solidarische Elemente“, fasst Jon Gallop, Vorstand der Hannoverschen Kassen, zusammen. Variante Nummer vier sind Pensionsfonds, also rechtlich eigenständige Versorgungsunternehmen. Schließlich gibt es die Direktzusage des Arbeitgebers, der dem Arbeitnehmer einen bestimmten monatlichen Rentenbetrag zusichert und für diese Betriebsrente in der Bilanz eine Rückstellung bildet.
Private Rentenversicherung
Für eine private Rentenversicherung ist im Normalfall, anders als bei der Lebensversicherung auf Todesfall, keine Gesundheitsprüfung nötig. Denn die Versicherung bezahlt bei der privaten Rentenversicherung die Leistungen für Rentner, die lange leben, aus den eingesparten Renten von denen, die frühzeitig sterben. Was auch im Regelfall bedeutet: Vererbt wird dann nichts. Auch hier gibt es die klassische Direktversicherung als Investment in einen Deckungsstock, die fondsgebundene Versicherung und Hybridprodukte – und das alles auch in nachhaltig.
Für das Alter vorsorgen? Da gibt es viele Lösungen: Beispielsweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nicht schlecht, aber wahrscheinlich nicht ausreichend. Denn in Zukunft wird es immer weniger Arbeitende in Deutschland geben, welche die Rentner mit ihren Beiträgen tragen. Eigene Immobilie? Klingt vernünftig, könnte die Alternative zur Miete sein, deckt aber nicht den restlichen Lebensbedarf. Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus zum Vermieten? Finanziell oft sinnvoll, doch arbeitsaufwändig und oft nervenaufreibend. Zu den Klassikern: Möglich sind beispielsweise Fonds- oder Banksparpläne. Sie sind oft kostengünstiger als eine Versicherung. Allerdings garantieren Fonds- und Banksparpläne keine lebenslange Rente. Wer immer wieder Geld aus den Guthaben der Sparpläne entnimmt, steht irgendwann einmal vor einem leeren Konto.
Anders ist das bei der Rentenversicherung: Die zahlt bis zum Lebensende. Das gilt auch für die staatlich geförderte Riester-Rente und die Rürup-Rente und sogar für die Varianten Riester-Banksparplan, Riester-Fondssparplan und Rürup-Fondssparplan. Staatlich geförderte Angebote bieten mehr Leistung. Aber nicht jeder Mensch erfüllt die Voraussetzungen, um in ihren Genuss zu kommen. Bis zum Lebensende schüttet auch die Rentenversicherung aus. Hier finden sich zwei Grundtypen – die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung. Zunächst zur betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV): Über die monatliche Summe entscheidet der Arbeitnehmer. Ein Beispiel: Wer als Arbeitnehmer mittleren Einkommens auf 90 bis 100 Euro seines Nettolohns verzichtet, erreicht über die Mechanismen der betrieblichen Altersversorgung, dass insgesamt zusätzliche 200 Euro monatlich in seine Altersvorsorge fließen.
Fit mit fettem Zuschuss
Laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer mindestens eine bAV-Möglichkeit anzubieten - unabhängig davon, wie groß oder klein ein Unternehmen ist. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels geht die betriebliche Altersvorsorge in der Regel mit. Der Arbeitgeber steht dafür gerade, dass dem Arbeitnehmer bis zur Rente keine Verluste entstehen. Das angesparte Guthaben ist Hartz-IV-sicher: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit haben Sozialämter darauf keinen Zugriff. Arbeitgeber können die Beiträge zur bAV beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen. Was die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten sparen, schießen viele zu den Beiträgen der der bAV der Mitarbeiter hinzu. Sinnvoll kann es daher sein, statt über eine Gehaltserhöhung über eine (höhere) bAV zu verhandeln. Zu Rentenbeginn kann der Arbeitnehmer wählen, wie das Sparkapital dann später einmal ausgezahlt wird – etwa als monatliche Rente oder als einmalige Summe.
Es sind fünf unterschiedliche Wege möglich, um die bAV zu gestalten: zunächst einmal die Direktversicherung, zu der es nachhaltige Varianten beispielsweise von der Stuttgarter Versicherung gibt (Produkt: GrüneRente) oder von der Concordia oeco Lebensversicherungs-AG aus Hannover. Beide Anbieter haben auch die zweite Möglichkeit im Angebot, und zwar als nachhaltiges Modell: die Unterstützungskasse. Die dritte Möglichkeit sind die Pensionskassen, also Versorgungsunternehmen, die beispielsweise von Genossenschaften, Versicherungen oder direkt von Unternehmen getragen werden. Ein Beispiel für Pensionskassen, die sich per Satzung der Nachhaltigkeit verschrieben haben, sind die Hannoverschen Kassen, ein ethisch-sozial orientierter Unternehmensverbund, der in seinen Pensionskassen seit über 30 Jahren professionelle betriebliche Altersversorgung mit nachhaltigen Kapitalanlagekonzepten auch in Kombination mit Solidargemeinschaften anbietet.
Die Zielgruppe sind insbesondere Einrichtungen und Unternehmen, die sich sozial, ökologisch oder gemeinnützig engagieren. Mit den Solidargemeinschaften haben die Hannoverschen Kassen schon seit Jahren Wege zur zusätzlichen sozialen Absicherung geschaffen. „Moderne bAV-Konzepte sind nachhaltig und enthalten solidarische Elemente“, fasst Jon Gallop, Vorstand der Hannoverschen Kassen, zusammen. Variante Nummer vier sind Pensionsfonds, also rechtlich eigenständige Versorgungsunternehmen. Schließlich gibt es die Direktzusage des Arbeitgebers, der dem Arbeitnehmer einen bestimmten monatlichen Rentenbetrag zusichert und für diese Betriebsrente in der Bilanz eine Rückstellung bildet.
Private Rentenversicherung
Für eine private Rentenversicherung ist im Normalfall, anders als bei der Lebensversicherung auf Todesfall, keine Gesundheitsprüfung nötig. Denn die Versicherung bezahlt bei der privaten Rentenversicherung die Leistungen für Rentner, die lange leben, aus den eingesparten Renten von denen, die frühzeitig sterben. Was auch im Regelfall bedeutet: Vererbt wird dann nichts. Auch hier gibt es die klassische Direktversicherung als Investment in einen Deckungsstock, die fondsgebundene Versicherung und Hybridprodukte – und das alles auch in nachhaltig.