Anleihen / AIF

Neue Anleihe der Murphy&Spitz Green Energy AG

Über eine neue Anleihe sammelt die Murphy&Spitz Green Energy AG derzeit Kapital für weitere Grünstrominvestments in Europa ein. Sie bietet eine jährliche Verzinsung von 5,75 Prozent und hat eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Das Unternehmen, eine 100-prozentige Tochter der Murphy&Spitz Green Capital AG aus Bonn, bietet die Zeichnung als so genanntes Private Placement an. Die Zeichnungsfrist endet am 30. September 2014. Die Börsennotiz der Anleihe ist für den Oktober 2014 geplant.

Wie deren Vorstand Philip Spitz gegenüber ECOreporter.de erläutert, hat die Murphy&Spitz Green Energy AG bei ihren bisherigen Direktinvestmentangeboten die versprochenen Zinsausschüttungen immer im angekündigten Umfang geleistet. Das gelte sowohl für die ausgegebenen Genussrechte als auch für die Anleihe aus dem Jahr 2010 (hier (Link entfernt)  gelangen Sie zu einem ECOanlagecheck, der das Genussrecht „Sonne + Wind 2018“ der Murphy&Spitz Green Energy AG untersucht). Das Unternehmen entwickelt keine Grünstromprojekte, sondern konzentriert sich auf den Erwerb, die Finanzierung und den Betrieb von Erneuerbare-Energie-Kraftwerken (ein weiterer Mausklick führt Sie zu einem  Kurzportrait (Link entfernt)  des Unternehmens). Bislang verfügt die Murphy&Spitz Green Energy AG laut Spitz über eine Windkraftkapazität von zwei Megawatt (MW) und eine Solarstromkapazität von rund 3,3 MW. Während sich die Windkraftprojekte alle in Deutschland befinden, zählen dazu Photovoltaikprojekte in Deutschland, Tschechien und Italien.

„Alle Energieanlagen produzierten im ersten Halbjahr 2014 über Plan“, stellt Spitz fest. Entwarnung gibt der Vorstand auch für die Solaranlage in Italien, wo rückwirkende Kürzungen die Einnahmen der Betreiber von Photovoltaikprojekten gefährden (wir  berichteten): „Wir haben unser Projekt Valle Chiara in Italien 2013 günstig eingekauft“, erläutert er Der Kaufpreis habe dem 6,9-fachen des Jahresumsatzes entsprochen, während etwa in Deutschland ein Wert vom 9 bis12-fachen des Jahresumsatzes üblich sei. „Die Vergütungskürzung ist zwar ärgerlich, doch die Anlage bleibt rentabel“, so Spitz. Dem stehe gegenüber, dass sich die Rahmenbedingungen für das tschechische Solaranlagenportfolio von Murphy&Spitz Green Energy durch den Wegfall der Solarsteuer verbessert hätten. In Tschechien waren 26 Prozent Steuer auf die Erträge aus der Solarstromproduktion erhoben worden. Mit der endgültigen Verabschiedung einer rückwirkend geltenden Reform wurde diese Steuer für ältere Anlagen auf zehn Prozent gesenkt. Für Anlagen, die vor 2010 in Tschechien ans Stromnetz angeschlossen worden sind, entfällt die Steuer mit der Reform komplett. Die Anlagen, die Murphy& SpitzGreen Energy AG in Tschechien betreibt, sind 2009 beziehungsweise 2010 in Betrieb gegangen. Sie werden also zum Teil ab 2014 von der Steuer befreit beziehungsweise sind deutlich weniger belastet (mehr zu der Reform im Tschechien lesen Sie  hier).

Mit den Einnahmen aus der neuen Anleihe will die Murphy&Spitz Green Energy AG jetzt ihr Anlagenportfolio ausbauen. „Wir bieten Anlagemöglichkeiten, wenn wir konkrete Projekte kennen und sie übernehmen wollen“, so Spitz dazu. Das bisherige Investitionsvolumen seines Unternehmens beziffert er mit 14,40 Millionen Euro (inklusive Erwerbsnebenkosten). Nun fasse die Gesellschaft als neue Investition eine Solaranlage in der Slowakei ins Auge. Hier läuft nach Angaben von Spitz noch die Due Diligance Prüfung. Das Projekt habe Anspruch auf die feste Einspeisevergütung, die im Zeitraum Mitte 2011 bis Mitte 2012 für Solaranlagen eingeführt worden sei. Wie der Vorstand ausführt, kommen grundsätzlich für die Murphy&Spitz Green Energy AG auch deutsche Photovoltaikprojekte als Investment in Frage. Die angebotenen Verkaufspreise seien derzeit aber gewöhnlich zu hoch.

Bildhinweis: Philip Spitz ist Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG. / Quelle: Unternehmen

Dagegen will das Unternehmen aus Bonn nun erneut in deutsche Windkraft investieren und verhandelt laut Spitz gegenwärtig über den Erwerb von bereits genehmigten Windenergieanlagen, die noch in diesem Jahr ans Netz gehen sollen und damit noch eine Windstromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 beanspruchen können. Sie wären also nicht von den Einschnitten im neuen EEG betroffen, das seit August 2014 gilt und Übergangsfristen enthält. Das neue EEG sieht Spitz kritisch. Es mache es schwieriger und damit aufwändiger, die Einnahmen neuer Grünstromprojekte zu kalkulieren. Das wiederum rege Investoren nicht gerade dazu an, in den Ausbau der deutschen Grünstromproduktion zu investieren.
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