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Neue Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und die zweite Ausschreibung für innovative KWK-Systeme für den Gebotstermin 3. Dezember 2018 eröffnet.
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In beiden Ausschreibungsverfahren erfolgt die Zuschlagserteilung nach dem Gebotspreisverfahren. Heißt: Jeder Bieter erhält eine Förderung in der Höhe seines Gebots.
Der Höchstwert für KWK-Anlagen beträgt in der neuen Ausschreibung 7 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt das ausgeschriebene Volumen 76,807 Megawatt.
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme
Bei innovativen KWK-Systemen handelt es sich um ein Zusammenspiel von KWK-Anlage, innovativer erneuerbarer Wärmequelle und elektrischem Wärmeerzeuger. Die innovative erneuerbare Wärmequelle kann beispielsweise eine Solaranlage, eine Geothermie-Anlage oder eine Wärmepumpe sein. Für innovative KWK-Systeme beträgt der Höchstwert 12 ct/kWh, das Ausschreibungsvolumen dieser zweiten Runde umfasst 29,117 Megawatt installierte KWK-Leistung.